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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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Alt 05.10.2009, 13:53
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Beiträge: 1
Standard Ablehnung der Zusicherung zum Umzug

Hallo zusammen.

Ich fasse erstmal zusammen.

Ich wohne derzeit noch mit meiner Ex-Freundin und ihrem Sohn zusammen, dies soll sich aber schnellstmöglich ändern. Darauf hin habe ich einen Antrag auf Zusicherung zum Umzug gestellt und dies auch als Begründung angegeben. Hinzufügen wäre noch, das ich beabsichtige in eine Stadt zu ziehen, welche meine alte Heimat ist und somit dort meine Familie als auch meine soziales Umfeld lebt.

Auf Anfrage ob ich bei dem Antrag bereits 3 Mietangebote beilegen soll, hieß es nein, da es der aktuellen Arge ja egal sein könne, wenn ich den Träger wechsele.

Nun lese ich im SGB II, dass meine aktuelle ARGE die Angemessenheit prüfen soll und die neue Arge beteiligt werden soll.

Nun habe ich bereits nach einem Tag eine Ablehnung erhalten. In der Zeit wurde weder noch einmal nachgefragt nach Mietangeboten, noch kann ich mir eine Beteiligung mit dem neuen Träger vorstellen.

Als Begründung steht: Der Umzug ist aus leistungstechnischer Sicht nicht erforderlich.

Nun meine Fragen.

Ich hab das Gefühl, dass hier eine Hand nicht weiß, was die andere macht. Bzw. Einige bei meinem aktuellen Träger nicht genau wissen, wie sie die Gesetzestexte nicht richtig deuten können. Ich habe daher die Vermutung, dass die Ablehnung eher ein Missverständnis ist. Eine genauere Begründung wollte oder konnte mir nicht erteilt werden. Welche Möglichkeiten habe ich evtl. noch auf eine Zusicherung.

Und falls doch keien Hoffnung mehr besteht, käme der andere Punkt. Ohne Erlaubnis, werden ja die neuen Kosten für die Unterkunft maximal in dem für die alte Wohnung geltenden Umfang übernommen.

Da liegt der größere Hund begraben, denn was wird dabei berücksichtigt? 1=1 kann ja nicht übernommen werden, da hier 3 Personen leben und in der neuen Wohnung würde ich alleine leben. Was wird dann als Maßstab genommen. Desweiteren sind die Kaltmietpreise pro Quadratmeter zwischen den beiden Trägergebieten nicht vergleichbar. Aktuell zahle ich kalt 2,65 € / m,
der Mietspiegel in der aktuellen Stadt liegt bei Ø 4,86€ / m² | min. 1,64 € / m² | max. 8,75 € / ,²
und in der neuen Stadt liegt der Mietspiegel bei Ø 4,33 € / m² | min. 3,07 € / m² | max. 5,67 € / m².
Was wäre also ohne Erlaubnis angemessen für die neue Wohnung, da man ja sieht, das es in der neuen Stadt nicht einmal so eine geringe Miete gibt.

Vielen Dank schonmal im Vorraus.
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