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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, mein Problem ist folgendes: Meine Eltern sind Hausbezitzer. Z.Zt ist die Mietswohnung frei. D.h. meine Eltern würden diese an mich vermieten. Muss die Arge den Meitsvertrag anerkennen und die Miete zahlen (es handelt sich um eine abgeschlossene Altbauwohnung in RPL). Danke für Infos Gruss Ludelkern |
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#2
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| a) wie alt bist Du? b) wie groß ist die Wohnung? |
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#3
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| Grundsätzlich ist es egal, ob der Vermieter zur Familie gehört oder jemand fremdes ist. Hauptsache die Miete wird auch gezahlt. Wohnst Du jetzt noch im Haushalt Deiner Eltern? Wenn Du unter 25 Jahre alt bist, wird die Arge den Auszug aus der Wohnung mit den Eltern nicht befürworten und keine KDU zahlen. Ansonsten muß die Wohnung halt auch angemessen sein. Aber die letzten beiden Punkte sind unerheblich davon, wer der VErmieter der neuen Wohnung ist. |
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#4
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| hallo und guten tag, ich habe ein ähnliches problem, mein sohn ist 20 Jahre und befindet sich im zweiten lehrjahr, durch seine flexible arbeitszeit( sehr oft nachts) ist da er durch unser schlafzimmer gehen muss das familienleben ziemlich arg angespannt. ich besitze ein zweifamilien haus und die einliegerwohnung war bisher immer belegt. jetzt hätte ich dadurch dir möglichkeit meinen diese wohnung für meinen sohn herzurichten, aber nach meinen kenntnisstand würde er keine KdU dafür bekommen bis er 25 ist, ist dies richtig? er verdient echt nicht viel und ich finde er wird im gegensatz zu seinen vielen beschäftigungslosen kumpels regelrecht gestraft, das er sich bemüht seine ausbildung durchzuziehen. vielleicht weis ja hier jemand einen rat wie er doch ein wenig finanzielle unterstützung zu der wohnung bekommen könnte |
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#5
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| @alter Hase Wie hoch ist denn dein Einkommen? |
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#6
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| wie wäre es mit BAB (wenn es eine berufliche und keine schulische Ausbildung ist) |
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#7
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| BAB wenn die vermietete Wohnung im Eigentum der Eltern steht? Ich denke, das geht nicht? Außerdem sind die Eltern nunmal zu Unterhalt verpflichtet, da können sie nicht auch noch Miete kassieren wollen... Turtle |
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#8
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| Zitat:
untergebracht, wenn er keine häusliche Gemeinschaft mit ihnen hat. Eine anderweitige Unterbringung liegt somit auch vor, wenn die Wohnung des Auszubildenden den Eltern gehört, aber von deren Lebensmittelpunkt räumlich getrennt ist. Nur um Dich nicht zu verwirren... ![]() Ist die Wohnung Eigentum des Auszubildenden, handelt es sich ebenfalls um eine anderweitige Unterbringung. siehe §65 DA 65.1.2 |
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#9
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| Es ist eine berufliche Ausbildung und ich bin erstaunt über die vielzahl der unterschiedlichen auffassungen die es zu diesen thema gibt. @ turtle1972 , ich denke mal es geht nicht ums abkassieren, was glaubst du was man mit 190 euro kaltmiete alles instandhalten kann? glaub mir das ist echt nicht viel. außerdem bin ich eu-rentner und habe ein einkommen von ca 670 euro monatlich und meine frau hat auch nicht viel mehr, also ist da auch nicht viel spielraum mit viel unterstützung, ich betrachte es eher mehr als einen teil die ohnehin angespannte familiäre lage ein wenig zu entlasten dadurch. @ dms verwirrt bin ich hier ständig, durch die vielzahl der auslegungsmöglichkeiten die dazu vorherrschen. bitte mach doch mal einen konkreten vorschlag wie und mit welcher begründung könnten wir bab beantragen? |
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#10
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| Zitat:
ist bei mir genau das Gleiche. Wenn du Anspruch auf ALG II hast, wieso sollte es dann nicht so gehen. Klar zahlt die Arge die Miete. Wie groß deine Wohnung ist, ist nicht so relevant. Was sie kostet; das zählt. Wenn deine Eltern dir eine Wohnung vermieten, die nicht mehr kostet, als die Arge an deinem Ort zahlt, ist alles o.k.. Es ist ja Sache der Eltern, was sie an Miete nehmen - die müsen ja nicht die Miete nehmen, die sie (wenn sie fremd vermieten) bekommen würden. Man kann also eine Wohnung auch unter Preis vermieten. Die Arge interessiert die Kosten - nicht die Wohnungsgröße. Es reicht übrigens in deinem Fall ein formloser Mietvertrag (meinetwegen noch mit dem Passus - Mein Sohn zahlt mir die Miete zum Monatsanfang in bar aus). Die Arge akzeptiert das - sie muß es. Es gibt keine Formvorschrift für Mietverträge. Wichtig ist - deine Eltern müssen die Mieteinnahmen versteuern. |
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