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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, wir wohnen zur Zeit in einem Objekt, dass von der Arge Paderborn auch getragen wird. Dieses Objekt wird nun vom Vermieter geschlossen, da das Dach baufällig ist - 1,5 Jahre wurde uns versprochen: "Ich mache das Dach!", nun wohl doch nicht. In der Kündigung die wir erhalten haben (und die nach Prüfung so auch nicht Rechtens ist) steht nur, dass die Kündigung durch den Vermieter erfolgt, weilt die erforderlichen, finanziellen Mittel für eine Dachsanierung nicht vorhanden seien (auf einmal, alles sehr seltsam). Der Vermieter scheint sich aus irgendeinem Grund zu weigern, einen ORDENTLICHEN Kündigungsgrund anzugeben der da lauten müsste: "Wegen Stilllegung der Wohnung keine weitere Vermietung möglich!". Vermutlich hat er die Kiste schon weiter vermietet (nach dem wir munter alles aufwendig in viel Liebe renoviert hatten, was nach Einzug nötig war) und will sich mit der "Stilllegung" nicht selbst ins "Knie schiessen". Tatsache ist, dass wir nun ein Objekt bekommen könnten, was aber ca. 80 Euro über dem Satz liegt (ca. 320 Euro stehen uns als Bedarfsgemeinschaft an Kaltmiete zzgl. Nebenkosten ohne Strom und Heizung zu). Ein weiterer Punkt: Wir sind beide gesundheitlich stark angeschlagen, bei meiner Partnerin sind es die Knochen und eine verfuschte Bein-Op (alles nachgewiesen, keine Ausreden), bei mir ist es eine ausgebrochene Angst- und Panikstörung, ebenfalls mit mehreren Klinikaufenthalten und einer Unmenge an Attesten. Wir haben dem Staat nie auf der "Tasche" gelegen, nie "Extrawürste" beantragt - nur stellt sich für uns nun die Frage, welchen Anspruch wir aufgrund der genannten Umstände ggf. haben wenn es um einen Mehrbedarf geht - einmal aufgrund der "Härte der Umstände" (uns wurde ja gekündigt durch marode Bauweise des aktuell bewohnten Objektes) und durch die Krankheitsbilder. Wenn wir teilweise erleben, was andere für Objekte bewohnen die WEIT über den Sätzen liegen fragen wir uns manchmal: "Was machen wir falsch? Sind wir zu naiv oder nur zu stolz oder einfach zu dumm?" Ggf. könnten wir uns auch von einer Bedarfsgemeinschaft in eine Wohngemeinschaft "verändern", sähe es da schon nicht anders aus? Die Räumlichkeiten lassen eine solche Trennung wohntechnisch durchaus zu. Ein Wohnzimmer, eine Küche, ein Bad aber dafür noch 2 extra Räume. Freue mich über hilfreiche Tipps, Links, weiterführende Informationen und bedanke mich im Voraus... |
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#2
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| Und wieso ist jetzt wieder die ARGE die Böse? Die darf beschimpft und bekämpft werden ala "Sind denn immer nur wir die Dummen? Die anderen haben auch...." usw.? Wenn die Kündigung nicht rechtens ist, dann holt euch einen Beratungsschein beim Amtsgericht, geht zu einem Anwalt für Mietrecht und kämpft gefälligst gegen die Kündigung und für die Dachsanierung. *kopfschüttelnd* Turtle |
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#3
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| Möchtest DU in einem Haus weiter wohnen aus dem Dich der Vermieter mit fadenscheinigen Gründen raus haben will? Bei dem das Mietverhältnis bei der Klagerei gestört ist? Und glaube: Wir haben das schon gemacht (Anwalt, sogar mit Rechtschutz die wir auf EIGENE Kosten tragen!), nur: Wenn die Dachsanierung MEHR kostet als das Haus überhaupt noch wert ist, ist einem Vermieter das als "nicht zumutbar" anzurechnen... So weit waren wir auch schon! P.S.: Ich habe die Arge nicht beschimpft, aber wir haben der Arge durch eigenständige Installation eines Holzofens auf EIGENE Kosten alleine schon 30% Heizkostenübernahme eingespart... da hätten wir auch munter die "Hand aufhalten" können! |
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#4
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| Wenn eine Kündigung nicht rechtmäßig ist, ist es der erste Schritt, dass man im Rahmen der Selbsthilfe gegen diese angeht. Und nicht beim Steuerzahler die Hand aufhält. Was ihr doch sowieso ungern tut. Turtle |
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#5
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| Diesen ersten Schritt haben wir bereits getätigt, keine Sorge. Nur wird uns dieser Schritt allenfalls ein wenig Zeit verschaffen, nicht aber das Problem bei Seite schaffen, dass wir eine neue Wohnung brauchen. Durch die Gehbehinderung meiner Lebenspartnerin kann diese nur ebenerdig leben, durch meine Panikstörung kann ich (nachweislich) nicht in einem "Betonbunker" leben. Das hat mit "Hand aufhalten" nichts zu tun, das sind klare Fakten. Und ich möchte hier auch keinen Rechtsbeistand in Sachen "Wie gegen Kündigung wehren" sondern einfach die Frage beantwortet wissen, ob es einen Anspruch auf Mehrbedarf gibt, welche Voraussetzungen da per Gesetzgeber zu erfüllen sind und ob es sinnvoll ist, als WG zu agieren da das neue, potentielle Objekt dies aufgrund der Aufteilung zulässt. Wer diese Fragen nicht beantworten kann oder will: Möge es einfach lassen. Es steht hier NICHT die rechtliche Lage aufgrund der genannten Kündigung zur Diskussion - wenn es danach ginge, könnten wir vermutlich den Vermieter aufgrund investierter Renovierungsarbeiten in "Grund und Boden" klagen, aber was bringt uns das? In einem Rechteforum geben die Teilnehmer den Tipp: "So schnell wie möglich da raus, dann klagen, wenn man da noch lebt, ist es immer schwierig!". Und hier kommen die genau umgekehrten Tipps: "Geht gegen die Kündigung vor!". Gerne, aber selbst WENN das Erfolg hat: Möchtest Du in einer Wohnung leben in der Du bei jedem Regen ständig durch alle Räume rennst weil Du nicht weißt wo es dieses Mal durchtropfen wird? In der Hoffnung, dass es nicht wieder aus der Deckenbefestigung der Halogenstrahler tropft damit Dir die Bude nicht noch Nachts über dem Kopf wegfackelt? Wenn ja: Gerne, dann nehme ich Deine Tipps an und klage was das Zeug hält, vielleicht reagiert der Vermieter ja mal in einigen Monaten mit einer Dachsanierung, bis dahin eben weiter in einer Tropfsteinhöhle mit langsam aufkeimender Schimmelbildung leben, gegen die man kaum noch anheizen bzw. anlüften kann - aber nur gut, dass wir bei Heizmehrbedarf wegen Feuchtigkeit von der Arge ja die Mehrkosten gezahlt bekommen und nur gut, dass die ganzen Beratungsscheine für uns ja fast nix kosten, der Staat übernimmt dann ja alles in Bezug auf die Streitigkeiten. Dann haben wir den Staat mit Sicherheit einige tausend Euro gekostet und leben immer noch in der "Tropfsteinhöhle". Vielleicht auch mal in DIESE Richtung denken, bevor hier munter mit "Klagen" und "Beratungsscheinen" argumentiert wird? |
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#6
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| Wenn die Wohnung nachweislich unbewohnbar sein sollte, läge auch ein Umzugsgrund vor. Das scheint aber nach deiner Schildung noch lange nicht der Fall zu sein "Vermutlich hat er die Kiste schon weiter vermietet (nach dem wir munter alles aufwendig in viel Liebe renoviert hatten, was nach Einzug nötig war". Entsprechend besteht zum jetzigen Zeitpunkt seitens des Amtes nunmal kein Handlungsbedarf und der Umzug ist lediglich privater Wunsch um den Unannehmlichkeiten mit den jetzigen Vermieter zu entkommen. Das zu finanzieren ist aber nunmal nicht Aufgabe des ALG 2. Ansonsten: es gibt kein Anrecht auf irgendeinen Mehrbedarf. Das mit dem ebenerdig mag zu bejahen sein, aber nicht größerer oder teurerer Wohnraum. Den mag man Rollstuhlfahrern gewähren, aber auch das liegt hier nicht vor. Wenn der Leidensdruck in der jetzigen Wohnung so groß ist, dann sollte es schaffbar sein, eine in den Augen der Behörde angemessene Wohnung zu finden. Oder eine, die genausoviel kostet wie die jetzige, dann könnt ihr nämlich umziehen ohne Genehmigung. Ach ja: Eine BG kann man nicht so einfach in eine Haushaltsgemeinschaft "umwandeln". Denn TRENNEN als Paar wollt ihr euch doch offensichtlich nicht. Ihr wollt es ja schlichtweg nur bequemer haben. Turtle |
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#7
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| Wir sind auch jetzt lebenstechnisch kaum ein Paar, aber das muss ich hier nicht breit diskutieren. Und wir wollen es auch nicht bequemer sondern den neuen, gesundheitlichen Umständen angepasst. Ich wünsche Dir nicht viel (kenne Deine Geschichte auch nicht), aber nur mal eine Woche mit Angst- und Panikattacken leben müssen und alle dem, was dazu gehört: Dann würdest Du ggf. auch anders argumentieren. Lassen wir es hier einfach mal gut sein, es führt zu nichts! |
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#8
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| Du schreibst seit Anfang 2009 von dir und deiner Partnerin, ihr seid demzufolge nicht erst seit gestern ein Paar und eine weiterer gemeinsamer Wohnungswunsch zeugt auch nicht davon, dass sich da was ändert. Von daher ist der Wunsch, in den Augen des Amtes nur noch eine WG zu sein, nichts mehr als der Wunsch nach einem bequemeren Leben in einer größeren und teureren Wohnung zuzüglich mehr Geld wegen höherem Regelsatz. Turtle |
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#9
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| Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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| alg2, mehrbedarf, miete |
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