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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| hi wollte euch mal was fragen, habe seit 1jahr ne 1zimmer wohung 36m² wollte jetzt schnells möglichst hier raus, weil mir das zu klein ist, hätte schon gerne eine 2 zimmer 40-45m² das problem 3 monate kündigungsfrist finde leider nur wohnungen die jetzt frei sind, habe nur angst wenn ich kündige und in den letzten monat nix finde oder nur ne 1zimmer wohnug kann man da was machen von arge her das man früher raus kann oder der vermieter einen dann länger als 3 monate drin lässt? gruss dennis |
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#2
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| Die Arge hat damit nichts zu tun. Das ist eine privatrechtliche Sache die du mit dem Vermieter klären mußt.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| Das mußt du mit dem Vermieter regeln. Der Mieter kann nur fristlos kündigen, wenn er die Wohnung aufgrund schwerster Wohnungsmängel nicht mehr vertragsgemäß nutzen kann oder wenn von der Wohnung eine erhebliche Gesundheitsgefährdung ausgeht, oder der Vermieter seine mietvertraglichen Pflichten so schwer verletzt, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. p.s. Falls du ALGII beziehst wäre vermutlich deine in Aussicht gesehene Wohnung unangemessen. |
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#4
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| ich meine ja damit, ich kündige die wohnung, ich kann ja erst nach 3monate raus oder zahlt die arge wenn ich jetzt umziehe, die neue und die alte wohnung, wahrscheinlich nicht ja wenn ich nach 3monate nix gefunden habe was mache ich dann? vll lässt der vermieter mich 1monat länger drin wenn das geht von der arge her, die müssen ja den monat dann auch zahlen?? ps ich bezieh alg 2 was meinst du mit unangemessen? bekommt man nicht eine 2zimmer wohnung 40-45m² 1person?? krefeld... |
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#5
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| Mußt du bei der ARGE in Krefeld erfragen wie hoch der angemessene Wohnraum/die angemessenen Kosten für eine Person sind die dir noch bezahlt werden. In Berlin mutet man ein Wohnraum mit 30 m2 für zwei Personen als untere Grenze noch zu. http://www.berlin.de/imperia/md/cont...&ts=1241527320 |
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