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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 02.06.2011, 18:49
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Standard 23jähriger Azubi recht auf eigene Wohnung + Unterstuetzung vom Amt?

Hallo!

Mein Freund ist in einer verzwickten Situation und ich moechte ihm natuerlich helfen, aber ohne Fachwissen komm ich natuerlich nicht weiter. Ich hoffe, dass ihr mir helfen bzw. mir Tipps & Infos geben koennt!

Mein Freund ist 23 Jahre alt, macht seit letztes Jahr Okt. eine Ausbildung und bekommt +/- 300€ Gehalt (+Kindergeld). Derzeit wohnt er bei seiner Mutter, allerdings ist das gemeinsame Wohnen aus psychischer und sozialer Sicht nicht mehr moeglich. Vorher hat er bei seinem Vater gewohnt, doch auch da ist das Wohlergeben aus diversen Hinsichten nicht gegeben.

Nun kamen wir natuerlich auf den Gedanken, zur Arbeitsagentur (ist das ueberhaupt richtig?) zu gehen um nach zu fragen, ob es moeglich ist, sich eine eigene Wohnung zu nehmen UND eine finanzielle Unterstuetzung zu bekommen.

Bevor wir bzw. er das tut, wollte ich mich aber hier einmal einfach informieren, da es bereits einige Male dazu kam, dass ihm falsche bzw. inkorregte Infos gegeben wurden ..


Ich waere euch sehr dankbar fuer Infos!
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  #2  
Alt 02.06.2011, 19:22
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Seine Eltern sind für ihn in Form von Unterhalt zuständig bzw. in Form von freier Kost und Logis.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 02.06.2011, 19:58
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Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Seine Eltern sind für ihn in Form von Unterhalt zuständig bzw. in Form von freier Kost und Logis.
Und was ist, wenn sie sich weitern bzw. kein Geld dafuer haben?
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  #4  
Alt 02.06.2011, 20:13
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Wenn sie Geld haben und sich weigern, muss man sie auf Unterhalt verklagen, denn dieser ist Sozialleistungen immer vorrangig zu erwirken.

Und ausserdem käme doch wohl auch eher BAB in Frage, nicht ALG II. Man kann sich dann eben nur im entsprechenden finanziellen Rahmen ein Zimmer oder eine kleine Wohnung leisten.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 04.06.2011, 17:23
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Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Wenn sie Geld haben und sich weigern, muss man sie auf Unterhalt verklagen, denn dieser ist Sozialleistungen immer vorrangig zu erwirken.
Okay!

Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Und ausserdem käme doch wohl auch eher BAB in Frage, nicht ALG II. Man kann sich dann eben nur im entsprechenden finanziellen Rahmen ein Zimmer oder eine kleine Wohnung leisten.
BAB? Alles klar..
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Stichworte
ausbildung, eigene wohnung, unterstuetzung

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