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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 14.03.2010, 17:00
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Ausrufezeichen 1. Mietzahlung Hartz4, Kindergeld, BAB

Hallo an euch,

erstmal hoffe ich das ich im richtigen Bereich meine Fragen gepostet habe,

denn ich stehe vor kopfzerbrechenden Fragen.


Zur Situation:

Ich und meine Frau ziehen am 1. April in unsere erste eigene Wohnung.
Ich bin arbeitssuchend und erhalte Hartz4 (Regelsatz 323 €).
Sie ist in der Ausbildung und erhält 325,50 € Lehrlingsentgelt.
Weiterhin hat sie Fahrkosten in Höhe von ca. 250 € (schwankt je Monat).
BAB wurde bereits beantragt und wird ab dem 1. April laufen, die Höhe beträgt 601 €.
Der BAB Bescheid wurde letzte Woche bereits zur Bearbeitung zur Familienkasse bezüglich Kindergeldes geschickt.

Zur Wohnung ab 1. April:

Kaltmiete inkl. Nebenkosten: 307,30 €
Heizkosten inkl. Warmwasser: 65,00 €



So nun zu meinen Fragen:

1. Wird meine Frau weiterhin Kindergeld erhalten mit ihrem Einkommen von 926,50 € (BAB+Lehrlingsentgelt)?

2. Mein Regelsatz ist in Moment noch 323 €. Da meine Frau durch das BAB ein höheres Einkommen hat, wird dies sicherlich nicht mehr der Fall sein, richtig?
Wenn ja, welcher Regelsatz, wenn überhaupt noch etwas, denkt ihr würde mir zustehen?

3. In dem BAB Bescheid steht das BAB "monatlich nachträglich" gezahlt wird, heißt dies, das die 1. Zahlung erst Ende April erfolgen wird? Da der Antrag erst ab 1. April läuft und keine Nachzahlungen zu erwarten sind.

4. Wenn ja, wie sollen wir im 1. Monat die Miete und unsere ganzen Ausgaben (Fahrkosten, Nahrung, Versicherung etc.) decken können
bis das Geld von BAB eintrifft?
Mir persönlich würde nur ein Darlehen in Höhe der Miete von der ARGE einfallen. Habt ihr noch andere Vorschläge?


Ich danke euch im voraus für eure Antworten und hoffe ihr könnt mir aus dem Kopfzerbrechen heraushelfen.

Mfg
tdmgamer
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  #2  
Alt 14.03.2010, 19:48
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Beiträge: 1.998
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Zitat:
Zitat von tdmgamer Beitrag anzeigen
BAB wurde bereits beantragt und wird ab dem 1. April laufen, die Höhe beträgt 601 €.
Der BAB Bescheid wurde letzte Woche bereits zur Bearbeitung zur Familienkasse bezüglich Kindergeldes geschickt.

3. In dem BAB Bescheid steht das BAB "monatlich nachträglich" gezahlt wird, heißt dies, das die 1. Zahlung erst Ende April erfolgen wird? Da der Antrag erst ab 1. April läuft und keine Nachzahlungen zu erwarten sind.
Glückwunsch zur Wohnung

zur Frage 3:
richtig , monatlich nachträglich heist, am ersten des nächsten Monates sollte die Leistung auf dem Konto zur Verfügung stehen.
also nicht Ende April, sondern Anfang Mai

Zitat:
Der BAB Bescheid wurde letzte Woche bereits zur Bearbeitung zur Familienkasse bezüglich Kindergeldes geschickt.
Der Bescheid? - normalerweise ist ein Vordruck für die Familienkasse dabei, da braucht man nicht den ganzen Bescheid hinsenden
Übrigens auf dem Vordruck stand bestimmt ein anderer Betrag, welcher bei der Höhe der Einnahmen für Kindergeld zu berücksichtigen ist.
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  #3  
Alt 16.03.2010, 13:39
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Beiträge: 2
Ausrufezeichen

Erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Glückwunsch zur Wohnung

zur Frage 3:
richtig , monatlich nachträglich heist, am ersten des nächsten Monates sollte die Leistung auf dem Konto zur Verfügung stehen.
also nicht Ende April, sondern Anfang Mai
Wenn ich das also richtig interpretiere, heißt dies auch, das die Arge bei meinen Hartz4 Antrag im April noch normal ohne BAB rechnen muss,
da ja das Zuflussprinzip gilt und somit das Geld erst im Mai drauf ist und nicht Ende April.
Ist dies richtig so, denn Donnerstag soll ich meinen Bescheid bekommen darüber?


Mfg
tdmgamer
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Stichworte
bab, erste miete, hartz4, kindergeld

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