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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 14.05.2009, 10:13
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Unglücklich Woher bekommt ein alleinerziehender Vater Unterhalt für seinen behinderten Sohn?

Hallo erstmal,
ich bin neu hier und hoffe ich mache nun nichts falsches..Und zwar geht es um einen Bekannten.Er ist geschieden,hat zwei Kinder.Die Tochter hat seine Exfrau mitgenommen und für diese bezahlt er auch jedenMonat Unterhalt.
Den behinderten Jungen hat Sie zurück gelassen und er lebt ja nun bei seinem Papa.Nun wirds für mich aber komisch...Sie zahlt für den Jungen keinen Pfennig Unterhalt.Mein bekannter arbeitet zwar aber dadurch das er ja Unterhalt für die Tochter zahlt haben die Beiden kaum noch Geld um sich was zu essen zu kaufen.Der Junge bekommt zwar Pflegegeld in Höhe von 215 Euro aber angesichts der Kosten durch seine Behinderung verpufft dies Geld sofort.Wir im Bekanntenkreis versuchen zu helfen wo wir können aber so langsam geht auch uns die Puste aus.Egal wohin unser bekannter sich wendet kein Amt oder Behörde fühlt sich zuständig.Ich meine das dem Jungen doch genauso Unterhalt zusteht wie der Tochter oder ?Bitte helft,weil bei den Beiden ist das wirklich sehr heftig!Danke im Voraus
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  #2  
Alt 14.05.2009, 10:15
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Wie wurde denn der Unterhalt für die Tochter berechnet?

Hat der Vater schonmal versucht Unterhaltsvorschuss beim Jugenamt bzw. Unterhalt bei der Mutter geltend zu machen?
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  #3  
Alt 14.05.2009, 10:16
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Offenbar ist die Mutter der Kinder nicht leistungsfähig. Es würde immer noch die Möglichkeit des Unterhaltsvorschußgeldes bestehen, kommt darauf an, wie alt der Junge ist.
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  #4  
Alt 14.05.2009, 10:44
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Der Junge ist bereits 13 und bekommt vom Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss mehr.Es hat den eindruck das den Ämtern vollends egal ist wovon der Junge lebt!
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  #5  
Alt 14.05.2009, 10:52
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Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Hat der Vater schonmal versucht Unterhaltsvorschuss beim Jugenamt bzw. Unterhalt bei der Mutter geltend zu machen?
Und wie ist es mit dem 2. Teil von Floeckchens Frage?
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  #6  
Alt 14.05.2009, 10:57
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Unabhängig von Unterhaltszahlungen oder nicht: Es besteht Anspruch auf Einkommen in Höhe des Mindestbedarfes. Das ist der Hartz IV-Satz einschließlich Mehrbedarfe. Wenn die Einkünfte nicht reichen, kann Alg II aufstockend gezahlt werden. Mehr gibt es nicht.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #7  
Alt 14.05.2009, 13:56
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Die Muter bezieht Hartz4.Somit fällt sie aus zum Thema Unterhalt.Sie würde ohne weiteres Unterhaltsvorschuss für die Tochter bekommen und mein Freund hätte die 245 euro mehr für den gemeinsamen Sohn.Denn er hat ja jede menge mehr kosten durch die Behinderung des Sohnes...warum kann man das nicht so regeln? Das wäre fair für BEIDE Kinder.
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  #8  
Alt 14.05.2009, 14:02
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Hups..hälfte vergessen...entschuldigung.Der Unterhalt wurde vom Anwalt der Mutter gefordert und der Anwalt von meinem Bekannten meinte nur...stimmt schon.Aber der hat da einen Rechenfehler gemacht..bei der Berechnung des Unterhaltes gilt das Bereinigte Nettogehalt.Da würde mein Freund bei ca.900 euro liegen.Das würde bedeuten das er nicht zahlen muss weil er unter den selbstbehalt fallen würde.
Mit mehrkosten meinte ich mein Bekannter kann nicht in eine Mietswohnung weil der Junge unglaublich laut werden kann und das zu jeder tages und nachtzeit.Da fliegt er sofort wieder raus.Er lebt jetzt sehr sehr günstig aber eben wäre ne Mietswohnung günstiger...aber das macht kein Nachbar mit...und das ist sogar irgendwo verständlich.
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  #9  
Alt 14.05.2009, 14:03
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Unabhängig von Unterhaltszahlungen oder nicht: Es besteht Anspruch auf Einkommen in Höhe des Mindestbedarfes. Das ist der Hartz IV-Satz einschließlich Mehrbedarfe. Wenn die Einkünfte nicht reichen, kann Alg II aufstockend gezahlt werden. Mehr gibt es nicht.
Es geht nicht drum sich zu bereichern sondern um essen und trinken zu gewährleisten...das kann mein Bekannter definitiv nicht mehr..
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  #10  
Alt 14.05.2009, 14:15
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Zitat:
Zitat von Yvonne 36 Beitrag anzeigen
Hups..hälfte vergessen...entschuldigung.Der Unterhalt wurde vom Anwalt der Mutter gefordert und der Anwalt von meinem Bekannten meinte nur...stimmt schon.Aber der hat da einen Rechenfehler gemacht..bei der Berechnung des Unterhaltes gilt das Bereinigte Nettogehalt.Da würde mein Freund bei ca.900 euro liegen.Das würde bedeuten das er nicht zahlen muss weil er unter den selbstbehalt fallen würde.
Dann sollte er schnellstens eine Überprüfung veranlassen.
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