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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Guten Tag, ich habe da mal eine Frage bezüglich des Unterhalts. Ich Lebe mit Meiner Mutter alleine und meine Eltern sind getrennt. Mein Vater hat nun seit ein paar Jahren eine neue Frau. Meine Mutter hat seit 6 Jahren kein festes einkommen wegen einer Behinderung. Sie hatte dann nur noch kurz eine Teilzeitstelle und dann kam eine lange Zeit Krankenhaus- und Rehaaufenthalt. Nun macht sie seit 1 1/2 Jahren eine Umschulung d.h. sie bekommt lediglich Übergangsgeld und ist arbeitssuchend gemeldet. Sie ist jetzt bald fertig doch bis jetzt ist noch kein fester Job in Aussicht. Ich bin 19 Jahre alt und war bis zum Sommer diesen Jahres Schüler und nun mache ich seit dem 15.9.09 ein Freiwilliges Soziales Jahr in dem ich rund 330 Euro Netto verdiene. Sonst habe ich keine weiteren Einkünfte bis auf das Kindergeld, was aber meine Mutter behält. Mein Vater ist seit Jahren in der selben Firma und ich glaube er verdient so zwischen 1.500 und 1.900 Netto. Er hat seit ich 13 war 284 Euro Unterhalt für mich bezahlt und meine Mutter meinte schon immer, dass es zu wenig wäre. Also nun zahlt er keinen Unterhalt mehr, da ich ja angeblich genug verdiene. Nun wollte ich Fragen ob er über die Jahre 6 Jahre zu wenig gezahlt hat und wenn ja wieviel und ob es sich lohnt für mich es ein zu klagen. Dann ist meine zweite Frage wieviel er nun für mich Zahlen muss. Mfg Rene |
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#2
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| Also ich hab das jetzt mal so grob durch gerechnet mit den Zahlen die ich so wusste. Beim Kindergeld müsste es so +/- 10 Euro stimmen. Der Rest ist aus der Düsseldorfer Tabelle. Hat die letzten 6 Jahr durchgehend 284 Euro Unterhalt gezahlt 5 Jahre(13-18) hätte zahlen müssen 396Euro-77Euro hälfte des Kindergelds also 35 Euro zu wenig ergibt 2100 Euro zu wenig 1 1/2 Jahre (18-19 1/2) hätte zahlen müssen 454Euro-174Euro gesamtes Kindergeld also 72 Euro zu viel. insgesamt 2028 Euro müsste er nachzahlen Lieg ich da so ungefähr richtig mit meiner Rechnung? |
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#3
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| Die Rechnung mag stimmen, ändert aber nichts. Sofern es keinen höheren Titel gab und Mutter niemals höheren Unterhalt gefordert hat, besteht nachträglich keine Chance auf höhere Zahlungen. Sollte ein Titel bestanden haben (Mutter fragen), welche höhere Beträge auswies, musst Du nicht mehr klagen, sondern kannst direkt aus dem Titel vollstrecken lassen. Aktuell hast Du keinen UH-Anspruch, weil das FSJ einen solchen in aller Regel ausschliesst, es ist keine Ausbildung im Sinne des Unterhaltsrechts. Ab dem 18.Lebensjahr ist übrigens Deine Mutter ebenfalls zu Barunterhalt verpflichtet. |
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#4
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| Die Sätze der Düsseldorfer Tabelle werden jede paar Jahre angepasst. Außerdem weißt du ob er vor 5 Jahren soviel verdient hat wie jetzt ? Du kannst nicht mit dem heutigen Einkommen einfach zurückrechnen. |
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#5
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| Ich gehe vom niedrigsten Satz der Tabelle aus also zwischen 1500 und 1900 und ich weiß, dass er gut verdient. Er kann höchstens nur mehr verdienen oder verdient haben. |
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#6
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| Zitat:
Mit Unterhaltsforderungen aus zurückliegenden Zeiten siehts schlecht aus. |
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#7
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| Das stimmt, das kann sie aber bei einer Unterhaltsberechnung ab 18 geht man auch bei der Mutter von Barunterhalt aus, damit die Anteile der jeweiligen Elternteile ermittelt werden. Gruß Enibas |
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