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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Guten Morgen zusammen. Ich hab mal eine Frage.... Mein bekannter hat zwei Kinder und ist geschieden... Wie ist das wenn er eine neue Partnerin hat und bei Ihr einzieht wie viel muss er dann noch Unterhalt zahlen? Lg Grüße |
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#2
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| Das ändert erstmal nichts. Erst bei Heirat hat er mit der neuen Gattin eine weitere unterhaltsberechtigte Person, die bei den Berechnungen einzubeziehen ist.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Ja, aber nur, wenn die neue Gattin den Unterhalt auch braucht und die Kinder nicht minderjährig sind. ![]() Hingegen kann es schon vor der Heirat passieren, dass der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen wegen der Haushaltsersparnis gesenkt wird.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#4
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| auch wenn die neue "Gattin" zuhause ist und ein kind hat? wie ist es dann? danke |
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#5
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| Gehen wir jetzt alle Eventuellfälle durch? Die neue Partnerin ist nur unterhaltsberechtigt (und auch dann erst NACH den minderjährigen Unterhaltsberechtigten), wenn sie seine Ehefrau geworden ist. Für das Kind der neuen Partnerin ist der leibliche Vater zuständig. Alles in allem ist derzeit keine Grundlage für die Absenkung bzw. Neuberechnung des Kindesunterhaltes ersichtlich.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#6
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| Was hält die neue "Gattin" davon ab, ihr Zuhause zu verlassen und ihren neuen Partner bei der Erfüllung seiner Pflichten zu unterstützen? |
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#7
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| Also ist es völlig egal ob die dann zusammen wohnen oder nicht er muss dann trotzdem den Betrag zahlen was er bis jetzt zahlt sehe ich das richtig? Auch dann wenn nur er der Alleinverdiener ist? |
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#8
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| Ja, denn es gibt keinen Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Partnerin.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#9
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| Frag' Deinen Bekannten doch mal, ob seine Bemühungen, eine neue Partnerin zu finden, wirklich ernsthaft sind. Denn erst dann wird Deine Frage überhaupt Substanz enthalten. |
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#10
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| Also meines wissens nach ist es ihm schon ersthaft denn so wie ich weiss zockt seine Ex- Frau ihn nur ab obwohl sie selsbt einkommen hat und einen neuen Lebenspartner dazu. |
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