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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 17.11.2011, 09:06
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Registriert seit: 17.11.2011
Beiträge: 14
Standard wie viel muss er zahlen

Guten Morgen zusammen.

Ich hab mal eine Frage.... Mein bekannter hat zwei Kinder und ist geschieden... Wie ist das wenn er eine neue Partnerin hat und bei Ihr einzieht wie viel muss er dann noch Unterhalt zahlen?

Lg Grüße
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  #2  
Alt 17.11.2011, 09:23
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
Standard

Das ändert erstmal nichts. Erst bei Heirat hat er mit der neuen Gattin eine weitere unterhaltsberechtigte Person, die bei den Berechnungen einzubeziehen ist.
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"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 17.11.2011, 09:29
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Ja, aber nur, wenn die neue Gattin den Unterhalt auch braucht und die Kinder nicht minderjährig sind.

Hingegen kann es schon vor der Heirat passieren, dass der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen wegen der Haushaltsersparnis gesenkt wird.
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Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #4  
Alt 17.11.2011, 09:39
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Beiträge: 14
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auch wenn die neue "Gattin" zuhause ist und ein kind hat? wie ist es dann? danke
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  #5  
Alt 17.11.2011, 10:10
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Gehen wir jetzt alle Eventuellfälle durch?

Die neue Partnerin ist nur unterhaltsberechtigt (und auch dann erst NACH den minderjährigen Unterhaltsberechtigten), wenn sie seine Ehefrau geworden ist. Für das Kind der neuen Partnerin ist der leibliche Vater zuständig.

Alles in allem ist derzeit keine Grundlage für die Absenkung bzw. Neuberechnung des Kindesunterhaltes ersichtlich.
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  #6  
Alt 17.11.2011, 10:14
Benutzerbild von MrSippi
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Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 634
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Was hält die neue "Gattin" davon ab, ihr Zuhause zu verlassen und ihren neuen Partner bei der Erfüllung seiner Pflichten zu unterstützen?
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  #7  
Alt 17.11.2011, 11:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2011
Beiträge: 14
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Also ist es völlig egal ob die dann zusammen wohnen oder nicht er muss dann trotzdem den Betrag zahlen was er bis jetzt zahlt sehe ich das richtig? Auch dann wenn nur er der Alleinverdiener ist?
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  #8  
Alt 17.11.2011, 11:06
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
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Zitat:
Zitat von sternschnuppe_33 Beitrag anzeigen
Also ist es völlig egal ob die dann zusammen wohnen oder nicht er muss dann trotzdem den Betrag zahlen was er bis jetzt zahlt sehe ich das richtig? Auch dann wenn nur er der Alleinverdiener ist?
Ja, denn es gibt keinen Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Partnerin.
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  #9  
Alt 17.11.2011, 11:09
Benutzerbild von WalterWinter
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Registriert seit: 12.07.2009
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Beiträge: 2.194
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Frag' Deinen Bekannten doch mal, ob seine Bemühungen, eine neue Partnerin zu finden, wirklich ernsthaft sind.
Denn erst dann wird Deine Frage überhaupt Substanz enthalten.
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  #10  
Alt 17.11.2011, 11:13
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Registriert seit: 17.11.2011
Beiträge: 14
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Zitat:
Zitat von WalterWinter Beitrag anzeigen
Frag' Deinen Bekannten doch mal, ob seine Bemühungen, eine neue Partnerin zu finden, wirklich ernsthaft sind.
Denn erst dann wird Deine Frage überhaupt Substanz enthalten.
Also meines wissens nach ist es ihm schon ersthaft denn so wie ich weiss zockt seine Ex- Frau ihn nur ab obwohl sie selsbt einkommen hat und einen neuen Lebenspartner dazu.
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