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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo, ich habe einen 18jährigen Sohn, den ich seit Jahren nicht mehr gesehen habe, weil es mit der Mutter unüberbrückbare Differenzen gab und sie weit weg gezogen sind. Den Unterhalt habe ich immer pünktlich an das Jugendamt gezahlt. Im Sommer wird der Junge 18. Ich weiß nichts Genaues, aber wahrscheinlich geht er ab dem Sommer auf ein Internat zur Orientierung. ( Wer zahlt das denn wohl ? ) Die Mutter hat kein Einkommen und bezieht Hartz 4. Soll ich mich jetzt im Vorfeld bei der Mutter erkundigen, wie es weitergehen soll oder abwarten, ob sie sich meldet ? Sie kann bestimmt kostenlos zum RA gehen, weil sie ja Hartz 4 bekommt und einen Unterhaltstitel an mich stellen, oder ? Wenn ich dann auch zum RA gehe, kostet es wieder viel Geld. Es wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte. Danke. |
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#2
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| Wenn Sohn einen Titel will, muß er er dich qualifiziert zu Zahlungen auffordern. Er hat zunächst die Fakten zu liefern. Sohn muß dir nachweisen, daß er sich in Ausbildung befindet. Ist er das nicht, bist du ab Volljährigkeit nicht mehr unterhaltsverpflichtet. Du hast ein Recht auf detaillierte Information zum Ausbildungsstatus und zur Ausbildungsplanung. Ist er in Ausbildung mußt du barunterhaltspflichtig und mußt zahlen, bis seine Ausbildung beendet ist. Allerdings muß er zügig seine Ausbildung durchziehen. Unterhaltshöhe richtet sich i.d.R. nach der Düsseldorfer Tabelle. Zitat:
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#3
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| Danke, mpumpe. Das Problem ist ja, dass ich nicht genau weiß, was der Junge machen wird. Ich weiß nur, dass er mehrmals sitzen geblieben ist und auf eine Art Sonderschule gehen soll, die sich weiter weg befindet. Also - würde er eine Ausbildung machen, müßte ich weiter zahlen. Das macht er aber wohl definitiv nicht. Geht er weiter auf irgendeine Schule - bin ich nicht mehr unterhaltspflichtig, oder habe ich das falsch verstanden ? Das wäre doch unlogisch. ??? Sehr kompliziert, oder ? |
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#4
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| Hallo, jetzt habe ich hier im Forum noch mal weiter gelesen und folgendes gesehen: Wenn das Kind 18 wird, bekommt man ein Schreiben vom Jugendamt, in dem die einem mitteilen, wieviel man nun weiter zu zahlen hat. Man muß zu denen hinfahren und es beurkunden. Dann zahlt man 670,00 Euro minus 184,00 Kindergeld. Ist das so ? |
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#5
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| Hallo, vom Jugendamt kommt nur dann was, wenn der Sohn das Jugendamt damit beauftragt, sonst muss er sich selber (oder ggf ein von ihm beauftragter Anwalt sich melden). Die 670 € entsprechen dem Satz für ein auswärtig lebendes volljähriges Kind. Das Kindergeld ist davon voll abzuziehen. Wichtig ist die Prüfung, ob ein Titel über das 18.Lebensjahr hinaus besteht, wenn nicht könnte man die Zahlung erstmal einstellen und warten was kommt. eine Weiterzahlung an das Jugendamt dürfte sowieso nicht mehr möglich sein, Empfänger wäre jetzt das Kind. |
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#6
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| Danke. Er geht weiter zur Schule, aber halt auswärts. Den Beweis muß er erbringen, was er wohl machen wird. Deswegen muß ich weiter zahlen, oder ? Danke, runner |
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#7
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| Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#8
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| Wie finde ich das mit dem Titel denn heraus ? Ich habe hier so ein Blatt " Umrechnung von dynamischen Unterhaltstiteln auf Regelbetragsbasis zum 01.01.2010 " Da steht aber nichts drauf, wie lange das gilt. Wo steht das denn sonst ? Ich bekomme nur jedes Jahr ein Schreiben, in dem steht, wie viel ich zu zahlen habe. Alles echt kompliziert. |
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#9
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| Ganz am Anfang dürftest Du beim Jugendamt vermutlichen einen Titel unterschrieben haben (oder es gab ein Gerichtsurteil), das ist der Titel. Kann also möglicherweise schon 18 Jahre alt sein. Ich bin mir zumindets bei den Jugendamtsurkunden auch immer nicht ganz sicher, ich würde sagen, wenn bei der dritten Altersstufe steht bis zum "Datum 18.Geburtstag Kind" oder ähnliches ist der Titel befristet. Steht da ab dem 12.Geburtstag ist so und so viel zu zahlen aber ohne Endedatum ist er vermutlich unbefristet. Versuch doch mal beim Jugendamt anzufragen ob der Titel unbefristet ist, die müssen Dir zwar nicht antworten, aber ich denke bei einem regelmäßigen Zahler werden sie es schon tun. Ist der Titel unbefristet solltest Du das vollj. Kind anschreiben (nicht die Mutter) und um Mitteilung einer Bankverbindung zur weiteren Zahlung des Unterhaltes bitten. Bei auswärtiger Unterbringung ist der ursprüngliche Titel vermutlich günstiger als der neue Unterhalt und den kann das Kind erst bekommen, wenn Du definitiv aufgefordert wurdest mehr zu zahlen. Hast Du Zweifel ob das Kind noch einen Unterhaltsanspruch hat, solltest Du Dir einen Anwalt nehmen und den das ganze regeln lassen. |
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#10
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| Danke Jamato. Ich habe wirklich beim Jugendamt angerufen und die haben mir gesagt, dass der Titel unbefristet ist. Die wollen mir auch die Kontoverbindung besorgen. Sie sagen, dass ich mich an mein Kind wenden soll und dass wir uns dann beim Jugendamt treffen könnten, alle Unterlagen ( mein Lohn, seine Kosten abzgl. evtl. Zuschüsse, da er auf ein staatlich gefördertes Berufskolleg gehen wird ) beibringen sollen und sie es dann ausrechnen. Oder ich zahle erstmal weiter wie bisher und warte, ob das Kind auf mich zukommt und mehr verlangt, oder ich gehe gleich zum Anwalt. Schwere Entscheidung. Viele Grüße, runner |
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