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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 22.09.2009, 12:32
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Daumen runter wie endlich richtigen unterhalt erhalten?

hallo
ich habe mit meinem ex mann 2 gemeinsame kinder.bis diesen märz hat er nie einen cent unterhalt bezahlt.
da ich im januar eine beistandschaft beantragt hatte kümmerte sich das jugendamt dann darum.
jetzt erhalte ich 28euro für meinen sohn(6) und 23euro für meine tochter(5)
er hat noch 3 weitere kinder mit 2 frauen.(2j,2jund 2monate)
die berechnung wurde vom jugendamt durch geführt bevor er geheiratet hat.seit märz ist er verheiratet und hat lohnsteuerklasse 3 aber mehr unterhalt gibt es trozdem nicht.
vom jugendamt habe ich auch nix mehr gehört.als ich anrief und gefragt habe was sich verändert meinten sie nix.
meine frage ist jetzt kann ich troz beistadschaft irgendwie eine neu berechnung erwirken wo ich am ende auch einen unterhaltstitel kriege?
lg schmusepuh
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  #2  
Alt 22.09.2009, 13:11
Benutzerbild von Grubenpony
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Wenn seine Unterhaltsverpflichtung erst im Frühjahr im Rahmen einer Mangelfallberechnung festgesetzt wurde, ist derzeit kein Raum für eine neue Überprüfung.

Und bei 5 unterhaltsverpflichteten Kindern wird sich auch nach dem Steuerklassenwechsel nicht mehr so viel ändern.
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  #3  
Alt 22.09.2009, 13:22
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Hallo,
was ist mit Unterhaltsvorschuss für deine Beiden ?

Gruß
Enibas
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  #4  
Alt 22.09.2009, 15:01
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bin wieder verheiratet also gibts nix für meine kids!
oh man an solchen tagen könnt ich an die decke gehn
trozdem danke für die info.dachte wenn er jetzt mehr hat muss er auch mehr zahlen.selbst wenn es nur 20 euro wären.
tja was solls.
gruß schmusepuh
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  #5  
Alt 31.01.2011, 14:15
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so im februar müsste es wiedereinmal soweit sein das sie die einkünfte meines exmannes erfragen könnten.
meine frage wäre jetzt ob ich das jugendamt dazu auffordern muss?

mein exmann ist zwischenzeitlich auch umgezogen und hat dies nicht mitgeteilt.darf ich seine neue adresse angeben?

lg schmusepuh
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  #6  
Alt 31.01.2011, 16:45
Benutzerbild von anabell
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hallo,

irgendwie habe ich den eindruck, du hast eine beistandschaft beantragt und weißt gar nicht genau was das ist und welche konsequenzen es mit sich bringt.

schau also erst mal hier: Die Beistandschaft - 1. Wie untersttzt mich das Jugendamt?

und ja, du darfst die adresse des kindesvaters dem jugendamt mitteilen.

wieso hast du keinen unterhaltstitel, besser vollstreckbaren unterhaltstitel?

internette grüße anabell
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
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  #7  
Alt 31.01.2011, 19:36
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das mit der beistandschaft hatte ich schon verstanden.nur leider sind die mitarbeiter nicht wirklich eine hilfe.
mein ex wurde aufgefordert die letzten 12abrechnungen abzuliefern.tja er gab eine ab und das hat ihnen gereicht.

er sagt er kann in seinem beruf nicht mehr verdienen und auch das reicht ihnen.
mein mann arbeitet in der selben branche und verdient mehr was auch durchaus möglich ist aber das hat sie auch nicht interessiert.

im winter hat er immer einen nebenjob aber auch das hat sie nicht interessiert.

jedesmal wenn ich eine auskunft möchte oder ihnen etwas mitteile heisst es immer aber frau.a wir können nichts machen wenn er nicht mitarbeitet.

er hat eine mangelfallberechnung vornehmen lassen und deswegen sagte man mir kann man keinen titel erwirken weil bei ihm nichts zu holen ist.

da ich keinen titel habe laufen aber auch keine schulden auf.schließlich wäre er bereit zu zahlen nur kann er nicht.

wollte am anfang gleich alles über eine anwältin laufen lassen doch mein antrag auf prozesskostenbeihilfe wurde abgelehnt.
man verwies mich auf das zuständige jugendamt.

bin meinem ex selbst schon auf die nerven gegangen aber er sieht es nicht ein seine abrechnungen abzugeben.

lg schmusepuh
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  #8  
Alt 01.02.2011, 11:36
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Hallo,
naja wenn du dir mal den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle anguckst und dann 5 Kinder...5 x 225 Euro = 1.125,00 Euro ( hab deine mal eben mit in die Gruppe gepackt und den Selbstbehalt von 950 Euro für ihn siehst, dann muss er schon netto 2100 Euro rauskriegen, damit überhaupt was verteilt werden kann.

Und leider kann man niemanden am Sich-Vermehren hindern....

Gruß
Enibas
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  #9  
Alt 03.02.2011, 12:21
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danke für die antworten.
eine frage hätte ich aber noch.

mein exmann ist ein mangelfall habe ich trotzdem die möglichkeit einen titel zu erwirken?
sodas der unterhalt eben aufläuft und ihm nicht einfach geschenkt wird?
denn rückwirkend würde ich im augenblick nichts bekommen da ich keinen titel habe.

lg schmusepuh
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  #10  
Alt 03.02.2011, 12:26
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von schmusepuh Beitrag anzeigen
da ich keinen titel habe.
Bist du dir sicher? Guck dir die Unterlagen aus der Zeit der Beistandschaft noch mal genau an, üblicherweise legt das Jugendamt Wert auf eine Titulierung des Unterhalts.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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