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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo Zusammen bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen ... meine eltern sind seit einigen jahren geschieden meine mutter ist zu einem neuen mann gezogen mein leiblicher vater bezieht hartz4 und kann somit nicht genug unterhalt für uns drei kinder bezahlen in den ganzen jahren muss er über 22.000 euro bezahlen da meine mutter ihn angeklagt hat letztes jahr sind die eltern meines vaters gestorben und dieses jahr im februar wurde das haus verkauft und somit kann er uns mit den verkauf des hauses das geld geben.... Nun meine frage wem steht das geld jetzt zu??? Danke euch schon einmal im voraus.. |
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#2
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| Hallo, laufender Unterhalt ist wohl nicht gemeint...Also geht es um die Unterhaltsrückstände, die für euch 3 bestehen. Wenn keine öffentlichen Stellen, Jugendamt, Sozialamt oder ARGE beteiligt waren, dann steht es deiner Mutter zu...weil ihr minderjährig war und sie die Vermögenssorge für euch hatte... Gruß Enibas |
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#3
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| Der Unterhalt, auch der rückständige, steht dem Kind zu. Die Mutter verwaltet ihn nur für das Kind und setzt ihn für das Kind ein. Ist das Kind inzwischen volljährig, steht ihm der Unterhaltsrückstand zu. |
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#4
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| Ist mir unlogisch: Da kein Unterhalt vom Vater kam, hat die Mutter das Kind allein auf ihre Kosten unterhalten. Sie hat quasi aus eigener Tasche den Unterhaltsvorschuss an das Kind geleistet. Wenn jetzt die Unterhaltsnachzahlung an das Kind geht, hat es doch dann praktisch doppelt Unterhalt erhalten.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Ja, sittlich/moralisch stimme ich dir zu. Aber seit wann sind Gesetze immer logisch? |
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#6
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| Zitat:
will der Vater denn zahlen? Hat er das schon gesagt? Was hat eure Mutter euch erzählt - hat vielleicht das Sozialamt Unterhaltszahlungen vorgeschossen? Wenn eure Mutter einen Titel erwirkt hat - dann wart ihr wohl letztes Jahr noch nicht volljährig? Ist das richtig. Weil sonst hättet ihr die Klage gestartet. |
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#7
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| Die Mutter hat doch nicht in ihrem Namen und für ihren Bedarf geklagt, sondern als Vertreter der minderjährigen Kinder für deren Bedarf. Sind die Kinder jetzt volljährig, können und müssen sie ihren Anspruch selbst weiterverfolgen. |
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#8
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| wichtig ist jetzt vor allem, schnell den Verkaufserlös aus dem geerbten Haus zu sichern!! Bevor es der Kindesvater ausgegeben hat. Leider dauert so was bei den Gerichten lange! |
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