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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Mein Freund hat mit seiner Exfreundin eine 7 jährige Tochter. Sie waren nicht verheiratet. Derzeit zahlt er den untersten Satz an Unterhalt. Ich erwarte mit meinem Freund ebenfalls ein Kind, dass im Juni zur Welt kommt. Mein Freund verdient ca 1200 Euro netto im Monat. Die 7 jährige Tochter lebt bei der Mutter, welche HartzIV bekommt. Wenn unsere Tochter dann zur Welt kommt, muss mein Freund dann noch den vollen Unterhalt an seine Tochter zahlen? Welchem Kind steht dann welches Geld zu? |
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#2
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| Bei einem Selbstbehalt von 900 Euro stehen ca. 300 Euro Verfügungsmasse zu, die dann nach Altersstufen auf beide Kinder verteilt werden, also ca. 165 Euro für Kind 1 und ca. 135 Euro für Kind 1 (Dein Kind). |
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#3
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| Und ändert sich etwas an der Geldverteilung, wenn wir verheiratet sind? |
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#4
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| Auch nicht, erst kommt die Pflicht (Kinder), dann das Vergnügen (Ehefrau). Aber wenn ihr verheiratet wärt, hätte er ein höheres Nettoeinkommen und könnte somit dem ersten Kind mehr zahlen. |
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| Stichworte |
| unterhalt, unterhalt für die kinder |
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