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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo zusammen! Wir, mein Ehemann und ich haben ein Problem mit dem Vater (Expartner - nicht verheiratet) meines Sohnes. Ich erzähle kurz etwas über die letzten Jahre. Mein Sohn hatte bis letztes Jahr im Februar keinen Kontakt zu seinem leiblichen Vater. Ich war 6 Jahre lang allein erziehend, habe Unterhaltsvorschuss bekommen, der mittlerweile ausgelaufen ist. Der Vater hat sich nie gekümmert. Ich habe seit 2006 das alleinige Sorgerecht, der Vater bestand nur auf Umgangsrecht, welches er nie wahrgenommen hat, obwohl er es dem Richter und mir ins Gesicht sagte. Nun ja ... Mein Sohn wollte dann doch mal seinen Vater kennen lernen und da er nur ein Ort weiter wohnt und ich noch seine Adresse wusste, machten wir uns auf den Weg. Seitdem treffen sich die beiden in regelmäßigen Abständen. Schön und gut ... Wir haben den Vater mehrere Male angesprochen, ob er nicht mal etwas Unterhalt zahlen will/kann. Er verneinte und meinte, er hätte nicht genug Geld, um Unterhalt zu zahlen. Daraufhin gingen mein Ehemann und ich am 4. November 2008 zum Jugendamt, um Unterhaltsansprüche gegen ihn zu stellen. Der Sachbearbeiter meinte, als erstes fordert er den Vater auf, die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate beim Jugendamt vorzulegen. Das war am 04 November und bis heute hat sich nichts getan. Der Vater, den wir hin und wieder auch mal sehen, meinte er hätte diese schon längst abgegeben. Komischerweise kam beim Jugendamt NIE was an. Für seine Lügen war er damals schon bekannt... Nach vielem hin und her und Schreibsel hier und da wurde er Ende Januar letztmalig aufgefordert die Gehaltsabrechnungen vorzulegen, wenn er das bis zur genannten Frist nicht tut, werden gerichtliche Schritte eingeleitet. Zu diesem Schreiben, welches uns natürlich auch zugeschickt wurde, haben wir einen Prozesskostenbeihilfeantrag bekommen. Den haben wir ausgefüllt und guten Mutes ans Jugendamt zurück geschickt. Heute kam ein Schreiben von einem Sachbearbeiter, den wir nicht kannten, ich nehme an, er ist die Vertretung für unseren eigentlichen Sachbearbeiter. Da steht drinnen, dass die Prozesskostenbeihilfe vermutlich verweigert wird, aufgrund unserer Unterlagen. D.h. im Klartext...wir haben zuviel Einkommen. Nun ist es so, dass wir dafür vielleicht zuviel Einkommen haben, aber zu wenig Einkommen haben, um die ganze Chose selbst zu zahlen, welches nämlich noch in dem Brief drinnen stand. Wir müssten wahrscheinlich auch die Anwaltskosten des Kindesvaters tragen ... hallo, gehts noch!!!! Aus welchem Grund sollten wir das tun? Er verdient vielleicht nicht viel Geld, aber ich bin mir sicher, das er soviel verdient, das er etwas Unterhalt zahlen könnte, sonst hätte er doch sofort seine 12 Gehaltsabrechnungen abgegeben und dann wäre doch gut gewesen, aber nein, der werte Herr weigert sich und lächelt uns noch blöd ins Gesicht, wenn er seinen Sohn abholt. Wir sind keine Schwerstverdiener und da wir im Juni ein 2. tes Kind bekommen, wird es schwierig jetzt Hunderte von Euros aufzubringen, um vor Gericht zu ziehen und Unterhalt einzuklagen. Kann das denn wirklich so sein? Ich kann es kaum glauben ... mein Mann und ich sind fassungslos und verzweifelt zugleich. Kennt vielleicht noch jemand einen Weg, den man gehen kann...wir sind mit unserem Latein wirklich am Ende?! Ich entschuldige mich für eventuelle Rechtschreibfehler, o.ä. aber ich bin etwas aufgewühlt, weil das ganze irgendwie kein Ende nimmt, und vorallem kein positives, was den Unterhalt angeht. Das Schlimme ist, uns geht es weniger, zwar auch, aber weniger, um das Geld, sondern eher ums Prinzip. Der Vater ist nie für seinen Sohn aufgekommen, ich habe alles alleine hinbekommen, ob Ausbildung, arbeiten, Hortplatz, etc., so wie es eben sein sollte, läuft also alles super. Und nun bin ich seit einigen Jahren ja auch nicht mehr alleine. Ich kann einfach nicht nachvollziehen, das ein Typ, der Unterhalt an sein Kind zahlen müsste, sich weigert nötige Unterlagen einzureichen, geschweige denn überhaupt mal Unterhalt zu zahlen und sich einen Lenz macht und wir, die sich den A... aufreißen noch eine rein gewürgt bekommen, indem wir die ganzen Gerichts-und Anwaltskosten tragen müssen, wenn wir denn vor Gericht gehen wollen. So genug, ausgekotzt. Ich bin für jeden Tipp und Rat sehr dankbar!! Viele Grüße Marlice |
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#2
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| Was ich noch vergessen habe zu erwähnen... Das Jugendamt hat die Beistandschaft im November für meinen Sohn übernommen. Weiß zwar nicht, ob das eine Auswirkung hat, aber ich denke, es ist erwähnenswert. Grüße Marlice |
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#3
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| Da scheint irgendwo ein Mißverständnis vorzuliegen. Was hat euer Einkommen mit dem Unterhaltsanspruch des Kindes zu tun? In erster Linie machst DU im Namen deines minderjährigen Kindes den Unterhalt geltend. Das heißt bei der Berechnung für die PKH ist auch maximal DEIN Einkommen entscheidend - wenn überhaupt. Löse dich im Hinblick auf die Sachlage, dass das Kind nicht von deinem gegenwärtigen Ehemann ist mal von der Wir-Vorstellung und dann lies das Schreiben des Jugendamtes noch einmal. |
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#4
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| Stimmt normalerweise ist im PKH Antrag nur das Einkommen des Elternteils anzugeben, aber es hat da so einige Änderungen in der Rechtsprechung zu gegeben....Ich würd nochmal bei der Beistandschaft genauer nachfragen... Gruß Enibas |
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#5
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| Also im Prozesskostenhilfeantrag musste ich das Einkommen von meinem Mann und mir angeben. Aufgrund dessen hat der Sachbearbeiter gemutmaßt (muss ich dazu schreiben) dass es sein kann, dass ich vom Amtsgericht aufgefordert werde Prozesskostenvorschuss zu leisten, was ich aber mit meinem kleinen Einkommen überhaupt nicht kann. Deswegen gehe ich davon aus, das dieser Sachbearbeiter auch das Einkommen meines Mannes mit eingerechnet hat, weil ich es ja auch angeben musste. Heute morgen habe ich mit einem anderen Sachbearbeiter gesprochen, weil der Vertreter unseres eigentlichen Sachbearbeiters heute frei hat und der meinte, es könnte passieren, dass sie für die Kosten des Verfahrens aufkommen müssen, es muss aber nicht. Was ist das denn für eine Aussage. Ich glaube viel mehr, die haben keine Lust etwas zu tun. Wir, müssen denen schon die ganze Zeit in den Hintern treten, dass die überhaupt mal weitermachen und es voran geht. Finde ich schon traurig genug, aber was man nicht alles tut für seine Kinderlein. ![]() Hier mal ein Auszug aus dem Schreiben. Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden und einer von Euch kann es mir besser erklären. Ich finde das Schreiben, so wie ich es verstehe, ziemlich frech, muss ich sagen. "Nach Durchsicht der Unterlagen halte ich es für möglich, dass das Amtsgericht die beantragte Prozesskostenhilfe verwehren wird. Für diesen Fall müssen Sie damit rechnen, dass Sie durch das Amtsgericht zur Zahlung von Prozesskostenvorschuss aufgefordert werden. Des Weiteren muss ich darauf hinweisen, dass durch die geplante Beantragung des Vereinfachten Verfahrens möglicherweise auch Prozesskosten für Sie entstehen können. Da der Kindsvater die Möglichkeit hat, durch Einwendungen das Vereinfachte Verfahren in eine Unterhaltsklage zu verändern, könnten für den Fall, dass die Klage nicht zu Gunsten Ihres Sohnes entschieden wird, Prozesskosten für Sie entstehen. Dies bezieht sich auch auf dem Prozessgegner entstandene Rechtsanwaltskosten." Bei dem persönlichen Gespräch damals mit unserem Sachbearbeiter, war die Rede von einer Unterhaltsklage und nicht von einem Vereinfachten Verfahren, das dann in die Wege geleitet wird. ![]() Oder die gehen, laut dem Schreiben nach, davon aus, dass der Vater keinen Unterhalt leisten kann. Aber wie wollen die davon ausgehen, wenn er sich weigert seine Gehaltsabrechnungen vorzulegen. Das Thema ist echt zum verrückt werden und ich muss sagen, das Jugendamt macht es einem sehr viel komplizierter. Grüße Marlice
__________________ Viele Grüße Marlice Man kann viel, wenn man sich viel zutraut. Wilhelm v. Humboldt |
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#6
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| Am 19. Juni 2008 wurde im Bundesgesetzblatt (Teil I 2008, 10252) die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2008 vom 12. Juni 2008 (PKHB 2008) veröffentlicht. Entsprechend dieser neuen Bekanntmachung gelten in der Zeit vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 die folgenden Beträge, die gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Prozesspartei abzusetzen sind: Freibeträge von jeweils monatlich 386,- € für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner sowie von monatlich 270,- € für jedes unterhaltsberechtigte Kind, ein zusätzlicher Freibetrag von monatlich 176,- € für die Partei, wenn sie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielt. Übersteigt der zum Leben verbleibende Betrag diese Grenze oder ist größeres Vermögen vorhanden, so kann das Gericht die Zahlung von monatlichen Raten anordnen.
__________________ Viele Grüße Marlice Man kann viel, wenn man sich viel zutraut. Wilhelm v. Humboldt |
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#7
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| Das vereinfachte Verfahren ist eine Möglichkeit einen Unterhaltstitel über Mindestunterhalt zu schaffen ohne auf die Einkommensunterlagen zu warten.... Ansonsten wär ne Stufenklage ( erst Auskunft und dann Benennung der Höhe des geforderten Unterhaltes) erforderlich. Aber wie gesagt es kommt auch immer auf das Gericht an, wie es bei PKH entscheidet... Und dein SB beim Jugendamt ist verpflichtet, dich auf mögliche Folgen hinzuweisen.. Sonst heisst es hinterher ; Hätte ich das gewusst, hätte ich es nicht gemacht... ![]() Ich sehe das Schreiben nicht als frech an.... Gruß Enibas |
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#8
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| Dann war das eine falsche Anweisung. Das kann dir jeder Rechtsanwalt sagen. Dein Mann hat damit nämlich nichts zu tun. |
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#9
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| Zitat:
Ist schon echt geil, was hier bürokratisch abgeht. Sorry, aber das regt mich sowas von auf. Grüße und danke für Eure Beiträge!
__________________ Viele Grüße Marlice Man kann viel, wenn man sich viel zutraut. Wilhelm v. Humboldt |
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#10
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| Zitat:
Mein Anwalt hat ja wohl nicht jahrelang Bockmist gemacht. |
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