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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 10.08.2009, 00:40
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Standard Vater schuldet Unterhalt...muss er die zurückzahlen?!

Hallo erstmal,

also erstmal zur Information: Ich bin gerade erst 16, gehe aufs Gymnasium, bin halb-deutsch und hier aufgewachsen; meine Mutter ist Thai und lebt nicht seit Geburt hier, von daher hat sie auch kaum Kenntnisse über das Rechtssystem hier...

...jedenfalls beginn ich mal: Also Ich bin 1992 geboren und als ich 2 Jahre alt war (ca. 1994-1995) hatten sich meine Eltern geschieden. Es wurde vereinbaart, dass meine Mutter das alleinige Sorgerecht hat und Unterhalt von meinem Vater bekommen würde (im Durchschnitt war es in Euro ca. 300-400). Allerdings zog er nach England um und zahlte nur umgerechnet 150€. Meine Mutter stellte ihn telefonisch zur Rede, er allerdings drohte ihr, falls dass sie zum Anwalt gehen würde, dass er seinen Beruf kündigen würde und sie gar nichts mehr bekommen würde. Zudem sagte er noch, dass er nicht viel verdienen würde. (Hier ist wiederrum der Nachteil meiner Mutter, da sie sich nicht im deutschen Rechtssystem auskannte). Und so lief das jetzt die Jahre weiter, bis er vor zwei Jahren nach Deutschland umzog und seitdem ich das erfahren habe meiner Mutter 300€ bezahlt. Ausgerechnet betragen die Unterhaltsschulden ca. 24000€. Nun ist hier meine Frage, ob wir das Recht darauf haben, dieses Geld wieder zu bekommen. Immerhin habe ich herrausgefunden, bevor mein Kontakt zu meinem Vater vor 6 Monaten zusammenbrach (ich wollte kein Kontakt mehr mit ihm, da er egoistisch war und mich im Gegensatz zu seinen zwei anderen Kindern, so wie ich merkte nicht mehr wirklich als Sohn sieht) dass er ca. 100.000 britische Pfund in einem Konto in England gebunkert hat (die hat er natürlich zusammengespart, als er "wenig" verdient hatte; dazu hatte er sich auch noch ein neues Auto gekauft). Ich und meine Mutter wollten demnächst einen Termin beim Jugendamt machen, da er nach dem Blatt monatlich immer noch nicht den vollen Unterhalt zahlt. Zudem, da mein Hass wirklich groß auf ihn geworden ist, eben durch sein "widerliches" Verhalten versuche ich momentan meine Mutter auch noch zu einer Anzeige wegen Erpressung zu drängen. Es ist natürlich bisschen extrem die Situation und da meine Mutter keinen richtigen Rat auf ihrer Seite hat, versuche ich alles mir in der Macht stehende zu tun, um ihr zu helfen. Daher wende ich mich an euch. Ich wäre echt dankbar, falls jemand helfen kann...

PS: Mein Vater hat mittlerweile 2 weitere Kinder, eine 3, der andere 1/2. Im übrigen hat er schon seine Doktorarbeit hinter sich, oder ist gerade dabei und plant in einem Jahr, maximal zwei eine eigene Praxis zu eröffnen.

Falls ihr Gründe erfahren wollt, wieso ich mich da so sehr hineinsteigere ist (wie oben schon gesagt) zu einem der Hass (auch wenn man sich nicht wirklich gehen lassen sollte) und zum anderem eine Art fehlende Gerechtigkeit. Immerhin musste meine ca 13-14 Jahre mit halbem Unterhalt klarkommen, zudem konnte er sein Studium vollbringen, meine Mutter allerdings nicht, da sie Schwanger wurde. Daher ist mir dieses Thema wichtig. Natürlich bitte ich auch noch um Verzeihung, falls hier im Text Schreibfehler auftauchen könnten.


Mit freundlichen Grüßen, Francis_Audio.
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  #2  
Alt 10.08.2009, 08:24
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Zitat:
Zitat von Francis_Audio Beitrag anzeigen
Es wurde vereinbaart, dass meine Mutter das alleinige Sorgerecht hat und Unterhalt von meinem Vater bekommen würde (im Durchschnitt war es in Euro ca. 300-400).
Wenn diese Unterhaltsvereinbarung nur privat getroffen wurde und deine Mutter niemals einen Titel erwirkt hat, stehen die Chancen, den nicht gezahlten Unterhalt rückwirkend zu erhalten, bei Null.

Versuch dich mal ein wenig von deinen negativen Gefühlen zu befreien sonst machst du dir das Leben zukünftig nicht einfacher. Ignoriere ihn im gleichen Maße wie er dich.
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  #3  
Alt 10.08.2009, 12:55
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Also so viel ich weis, wurde die Unterhaltsvereinbarung gerichtlich abgeschlossen und man hatte sich dabei an der Düsseldorfer Tabelle orientiert.
Weiterhin wurden die Zahlungen direkt macht, sprich Vater ->Mutter und nicht, wie es mir lieber wäre Vater -> Jugendamt ->Mutter. Naja, ist es dennoch nicht möglich das Jugendamt die letzten Bankverbindungen der 15 Jahre meiner Mutter mit meines Vaters prüfen zu lassen?
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  #4  
Alt 10.08.2009, 13:52
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Ich denke eher nicht. Deine Mutter hätte schon eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten lassen müssen. Oder einen vollstreckbaren Titel erwirken müssen. Wie auch immer, hier ist einfach zu wenig bekannt über die tatsächlichen Gegebenheiten und es nutzt dir auch nichts, wenn du ehrlich bist.

Deine Mutter hat dich auch ohne das Geld groß bekommen und auch wenn es hart war, sei einfach stolz auf deine Mutter und steigere dich nicht in diese Hassgefühle hinein. Denn für manche Menschen ist auch das schon viel zu viel Beachtung.
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  #5  
Alt 10.08.2009, 15:15
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@ Francis_Audio: Wenn es eine gerichtliche Unterhaltsvereinbarung tatsächlich gibt, könnte das der gesuchte vollstreckbare Titel sein. Dann könnte der danach geschuldete, aber nicht gezahlte Unterhalt jedenfalls nachgefordert werden, soweit eine Verjährung nicht eingetreten ist.
Ansonsten sollte die ganze Angelegenheit mal durch Deine Mutter und Dich mit dem Jugendamt im Hinblick auf die Einrichtung einer Beistandschaft zur Geltendmachung Deiner Unterhaltsansprüche für Vergangenheit und Zukunft besprochen werden. Also schnell mal einen Termin mit der/dem netten Menschen vom Jugendamt vereinbaren und weitersehen...
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