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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 04.03.2010, 08:49
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Standard Vater bezieht Hartz IV

Hallo, meine Tochter ist 14 Jahre alt, der Vater, gegen den ein Unterhaltstitel besteht wird ab April von ALG 1 in ALG 2 / Hartz IV wechseln. Ich selbst verdiene 1200€ Netto. Meine Frage: Wenn der Vater nun Hartz IV beziehen wird, hat mein Kind dann noch ein Anspruch auf Kindesunterhalt? AKtuell muss der Vater von seinem ALG 180€ Unterhalt bezahlen, was aus meiner Sicht bereits eine Frechheit ist. Ein 14 jähriges Mädchen zu versorgen, dabei arbeiten zu gehen und meinen erzieherischen Pflichten nachzukommen und den Vater völlig aus der finanziellen Verantwortung zu nehmen - das kanns doch nicht sein? Auf meiner Nachfrage hin haben wir kein Recht auf Zuschüße (Wohngeld, Hilfe zur Erziehung, etc.) Eigentlich müsste es doch so etwas wie Unterhaltsvorschuß für Kinder über 12 Jahre geben. Danke
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  #2  
Alt 04.03.2010, 08:59
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

Es gilt das saloppe Sprichwort "einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen". Deshalb gibt es sowohl in den Pfändungsvorschriften als auch im Unterhaltsrecht den Selbstbehalt. Somit kannst du nur hoffen, dass er Arbeit findet mit Lohn über dem Selbstbehalt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 04.03.2010, 09:11
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Beiträge: 126
Standard

Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt hat man wohl Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag etc.
Wenn der eigene Verdienst unter der Grenze für Kinderzuschlag liegt, hat man Anspruch auf ergänzendes ALG2.

Auskunft,(bzw ALG2-Bescheid) dass der Vater nicht leistungsfähig ist um Unterhalt zu bezahlen genügt den Ämtern als Nachweis.

Sobald kein Unterhalt mehr kommt, sofort Anträge stellen.
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  #4  
Alt 06.03.2010, 11:26
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Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 2
Standard Dankeschön

Danke für die zügigen Antworten. Wie hoch ist denn die Nettoverdienstgrenze um Kinderzuschläge beantragen zu können? Lebe in Schleswig Holstein.
Dankeschön voraus
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  #5  
Alt 07.03.2010, 11:22
Benutzerbild von HARKE
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Ort: Weltstadt an der Küste
Beiträge: 262
Beitrag

ich denke das bei 1200,oo € einkommen, 180,oo € unterhalt und 184,oo €, sich die not im moment noch in grenzen hält. sicher sind große sprünge damit nicht möglich, aber für ein ordentliches leben sollte es reichen.

wenn die 180,oo e vom vater wegfallen ist es schon schlechter aber was soll er denn machen - zaubern kann er ja auch nicht.und das statement mit dem nackten man trifft ja nunmal voll zu. vielleicht kann der vater euch anderweitig helfen !

dem vater wird es ja auch wesentlich schlechter gehen wenn er nur noch hartz 4 unterstützung bekommt.

blöde situation.


HARKE
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Stichworte
hartz 4, unterhalt

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