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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 25.03.2010, 12:47
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Standard Unterhaltszahlungen auch bei hälftiger Betreuung beider Eltern?

Oh Gott, wir sind total verzweifelt. Mein Ex und ich haben uns vor 7 Jahren getrennt. Haben einen 12jährigen Sohn. Wir haben beide das Sorgerecht und seit je her, lebt unser Sohn im Wechselmodus bei uns beiden. D. h. 1 Woche bei mir, 1 Woche bei dem Vater. Wir kommen beide für Verpflegung, Schulkosten, Sachen, Wohnung etc. zu gleichen Teilen auf. Der Vater kümmert sich finanziell manchmal sogar mehr... Leider bin ich ab Anfang diesen Jahres ALG 2 Empfänger und nun will das Amt, dass der Kindesvater Unterhalt zahlt. Ich bin beim Jugendamt gewesen und da sagte man mir, dass sich bei hälftiger Betreuung und versorgung des Kindes keine Gegenseitigen Unterhaltsansprüche bestehen, da der Lebensmittelpunkt des Kindes nicht festzustellen ist. Das Jobcenter meint aber immern noch nach wie vor, dass der Vater zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet ist! Sie zahlen aber auch nur die hältige Sozialleistung für meinen Sohn, was ja auch korrekt ist, da er ja auch nur hälftigst im Monat bei mir ist. Was ist nun richtig-er muss doch keinen Unterhalt zahlen, oder? Es gibt glaub ich, kein richtiges Gesetz darüber udn wir sind anscheinend "exoten" mit unserer Regelung... Wir wollen beide nur das Beste für unseren Sohn. Er soll kein Springball zwischen uns sein. und der Vater zahlt ja für ihm mehr als genug... warum sollt ich dann unterhalt von ihm verlangen? Komisch alles!
Bitte helft mir! Danke Mona
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  #2  
Alt 25.03.2010, 13:15
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Dann lass Dir doch vom Jugendamt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen und lege sie dem Jobcenter vor.
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  #3  
Alt 25.03.2010, 18:45
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hallo gfr,
wir haben es auch schriftlich vom Jugendamt, und auch dem Jobcenter vorgelegt! Heute, nach Telefonat, meinte die Mitarbeiterin vom Jobcenter, dass der Vater lt. Düsseldorfer Tabelle TROTZDEM verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen! Ich versteh die Welt nicht mehr *augenroll*
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  #4  
Alt 26.03.2010, 05:52
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Das Jobcenter hat recht, beim "echten Wechselmodell" besteht nur dann kein barunterhaltsanspruch wenn beide Eltern ca. das gleiche verdienen. Das kann hier ja nicht zutreffen, da Du nichts verdienst (oder zumindest unter Deinem Selbstbehalt)

Siehe folgender Link (ich hoffe erlaubt) unter "Das echte Wechselmodell" (einfach ein Stück runter scrollen)

Kindesunterhalt beim ?Wechselmodell?: Wer zahlt, wenn beide Eltern das Kind betreuen? | Unterhaltsrecht

Allerdings soll das Jobcenter den Anspruch dann doch selber durchsetzen, da sie bereits zahlen ist der Anspruch übergegangen.
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Stichworte
betreuung, kindesunterhalt, sorgerecht

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