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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hi, erstmal hallo in die Runde, is mein erster Post hier. Aus aktuellem Anlass brauch ich jetzt doch mal bisschen beratende Hilfe, vielleicht hat ja jemand Erfahrungen gemacht oder kennt die Rechtslage. Die Ausgangslage: Meine Ex und ich haben uns vor 3 Jahren kurz vor der Geburt unseres gemeinsamen Sohns getrennt, da es einfach nicht mehr ging. Wir lieben ihn aber beide und ich sehe ihn auch regelmässig. Leider bin ich seit Ausbildungsende (was mit der Geburt des Sohnes zusammenfiel) auf ALG II angewiesen. Seit Beginn meines Bezugs habe ich nebenbei gearbeitet, zuerst auf Minijob, jetzt auf Midijob-Basis. Bisher kam meine Ex ohne Unterhalt klar und hat auf Unterhalt verzichtet, um es mir nicht schwerer zu machen. Jetzt ist sie allerdings darauf angewiesen und wir haben uns deshalb überlegt, was die beste Lösung wäre. Würde sie Unterhaltsvorschuss beantragen, müsste ich das an das Jugendamt zurückzahlen, sobald ich nicht mehr von ALG2 abhängig bin. Das wäre ja auch nich so wild, nur wären das dann auch nur 133 EUR. Die andere Option wäre, dass ich freiwillig meine Unterhaltszahlung titulieren liesse. In dem Fall gäbe es für mich die Möglichkeit, dass ich diesen Betrag dann auf mein Einkommen (450 brutto) anrechnen lassen könnte, und dadurch mehr ALGII keinen "Verlust" hätte, und meinen Sohn angemessen unterstützen könnte. Drei Fragen ergeben sich daraus für mich: 1. Ist das so richtig oder habe ich etwas übersehen? 2. Könnte das Arbeitsamt sich weigern, den vollen Betrag anzurechnen, wenn ich freiwillig mehr titulieren lassen würde, als der Mindestbetrag vorsieht (also z.B. 300 EUR statt 225 EUR)? 3. Das Jugendamt hat angedeutet, dass meine Ex auch den Unterhalt für die Zeit seit Geburt nachträglich beantragen könnte. Da ich ja auch seit Geburt gearbeitet habe- müsste mir dann auch die ARGE rückwirkend diesen Betrag auf meinen Verdienst anrechnen und zurückerstatten? Da der Termin beim Jugendamt zur Anerkennung der Vaterschaft schon am Donnerstag ansteht, wäre ich um schnelle Hilfe froh! |
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#2
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| Du scheinst Dir nicht im Klaren darüber zu sein, dass Du hier einen eindeutigen Betrugsversuch planst! Denk' noch mal drüber nach! Auch über die Folgen ... |
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#3
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| Hallo Mussja, Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das dein Konstrukt funtioniert. Wenn du unter dem Selbstbehalt liegst(950€) dann bist du gar nicht unterhaltspflichtig. Und einfach was titulieren, von irgendwas, was gar nicht vorhanden ist? Wäre ja eine "Gelddruckmaschine". lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#4
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| Och Leute, ich hab doch 3 konkrete Fragen gestellt und auf drei konkrete Antworten gehofft. Stattdessen wird mir hier völlig unbegründet Betrugsabsicht und keine Ahnung unterstellt! Hier nochmal zur Klarstellung: Die Info, dass ich meine Unterhaltszahlung auf den Freibetrag von meinem Nebenjob anrechnen kann, hab ich von der Arge selbst. Die Frage ist nur, ob das dann nur für den Mindestbetrag gilt, oder eben nicht und ob das auch rückwirkend gilt. Is ja nicht so, dass ich kein Interesse daran habe, meinen Sohn so gut zu unterstützen wie möglich. Und dafür, dass mir das aus eigener Kraft momentan noch nicht möglich ist, gibt es erstens gute (private) Gründe und dafür haben wir doch zweitens ein Sozialsystem. Wäre ich vor 3 Jahren besser informiert worden, hätte ich das damals schon gemacht, insofern klingt in meinen Ohren auch eine Rückforderung nicht völlig hanebüchen. Also bitte nur Antworten, die irgendwie anders begründet sind als mit moralischer Überlegenheit oder Verdachtsäusserungen, danke. |
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#5
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| Das Jobcenter würde sofort verlangen, dass der Titel, notfalls per Abänderungsklage, abgeändert wird. Solange Du nicht leistungsfähig bist, kannst Du auch keinen Unterhalt zahlen. In dieser Zeit würde die Mutter UHV beantragen müssen und je nach Jugendamt und Sachbearbeiter, würde dieses Dich dann an die Erwerbsobliegenheit erinnern. |
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#6
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| Dann verstehe ich immer noch nicht so ganz, warum mein Sachbearbeiter bei der ARGE dann meinte, ich könnte Unterhaltszahlungen als Freibetrag (soweit ich ihn verstanden habe als Werbekosten o.ä.) bei meinem Verdienst anrechen lassen...? |
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#7
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| 'Keine Ahnung' habe ich Dir nicht unterstellt, damit das mal klar ist! (sie geht nur leider in die falsche Richtung) |
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#8
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| Zitat:
Allerdings in einem gewissen Rahmen. Du bist aber nichtmal leistungsfähig. |
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#9
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| Hab jetzt nochmal ein bisschen in diesem Forum rumgestöbert und der Umgangston der "erfahrenen" Nutzer hier lässt doch sehr zu wünschen übrig. Was mich zu der Frage bringt, mit welchem Interesse "erfahrene" Nutzer hier soviel zu sagen haben. Ja wohl kaum, weil sie selbst hilfsbedürftig sind sonst hätten sie: A) Viel zu viel Stress sich um Arbeit zu bemühen. oder wären B) Viel zu faul, um sich hier als Ratgeber zu verdingen. Wenn ich damit jemandem zu Unrecht auf den Schlips getreten bin, bitte ich dies zu entschuldigen und lasse mich gern eines besseren belehren. Hier also nochmal ein Gesetzestext zur Erfrischung und für alle die in einer ähnlichen Situation sind wie ich derzeit und durch die Suche hierher geführt werden: Berücksichtigung gezahlten Kindesunterhalts | HartzBote Kann man dann auch bei geringem Verständnis für Gesetz-Deutsch wohl sehr klar sagen: In dem Moment, in dem ich mich freiwillig zu einer Titulierung des Unterhalts entscheide, muss nach dieser Gesetzgebung die ARGE diese Zahlungen als Freibetrag zu meinem Einkommen anerkennen, egal ob ich selbst damit gesteigert hilfebedürftig werde. Auch auf die "Gefahr" hin, dass von mir dann wohl gesteigerte Bemühungen zur Beendigung meiner Hilfsbedürftigkeit erwartet werden. Wie gesagt, wenn da jetzt jemand anderer Meinung ist, dann bitte entweder mit eigener Erfahrung oder entsprechenden Gesetzestexten belegen. Ansonsten geh ich da übermorgen zum Jugendamt,lass meinen Unterhalt freiwillig titulieren und berichte dann bei Gelegenheit über das Ergebnis. |
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#10
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| Hallo Zitat:
lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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| alg2, unterhalt, zahlung |
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