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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#21
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| Nochmal ich ![]() So hab mir mal das Urteil im Volltext durch gelesen. Dein Plan kann funktionieren, solange Du nicht mit Rechtsbehelf oder einem Verwaltungsakt darauf hingewiesen wirst den Titel abzuändern. Dann kannst Du sanktioniert werden, d.h. Dein ALG2 wird stufenweise abgesenkt. Im Fall des LSG hat die damalige Arge versäumt auf die Obliegenheit der Selbsthilfe rechtssicher hinzuweisen, so dass sie sich die Möglichkeit der Sanktionierung genommen hat. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive= |
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#22
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| @gfr: Danke! @anabell und Floeckchen: mir geht es um die gesetzlichen Möglichkeiten, die mir gegeben sind, um mein Kind zu unterstützen. Wenn die Möglichkeiten gegeben sind, dies auf gesetzlich geregeltem Weg zu tun. Und wenn diese Möglichkeiten gesetzlich gegeben sind, dann kann man zumindest davon ausgehen, dass sich A) Die entsprechenden Gesetzgeber etwas dabei gedacht haben und B) Steht mir das dann auch zu, solange wir in einem Rechtsstaat leben. Letztenendes, da meine Unterhaltszahlung meinem Bruttogehalt als Freibetrag angerechnet werden, handelt es sich um einen Steuerrechtlichen Vorgang, und wer mir da Betrugsabsichten unterstellt, sollte mal seine Steuererklärung anschauen und sich überlegen, wo er da was von der Steuer abgesetzt hat und ob er sich damit des Betrugs schuldig macht. Desweiteren: Bin ich selbst Steuerzahler (wenn auch noch in geringem Umfang), dass dies rückwirkend nicht geht, habe ich schon sebst herausgefunden und selbst wenn es ginge, wäre es kein Betrugsversuch, sondern wie gesagt: Ein steuerlicher Vorteil. Man bekommt ja auch Steuern rückwirkend zurückerstattet. Leute, ich weiss wirklich nicht was in eurem Leben schiefgelaufen ist, dass ihr das Bedürfnis verspürt mir hier mit so einer Aggression gegenüber aufzutreten. Das weiss ich genauso wenig, wie ihr wisst, unter welchen Umständen meine Beziehung in die Brüche gegangen ist und welche Hintergründe hinter meiner Hilfsbedürftigkeit stecken, also bitte ich doch, sich entweder aus der Diskussion rauszuhalten, wenn ihr nichts konstruktives beizutragen habt oder euch zumindest an die Nettikette zu halten. |
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#23
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| Schon klar. Seine Statements hatten bei mir den Eindruck hinterlassen, daß die Bedeutung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht so recht realisiert wurde. Denn die Jugendämter sind dann wohl nicht so großzügig, wie die Sozialgeld-Verteilungsstellen. Wie dem verlinkten Urteil zu entnehmen ist, wird dann weit mehr zugemutet, als dies bei Hartz IV der Fall ist. Wobei ich die Gelegenheit nützen darf zu fragen, ist denn die gesteigerte Erwerbsobliegenheit überhaupt ein Thema auf Seiten der Jobcenter? Denn folgt man dem Tenor besagten Urteils dürften eigentlich junge gesunde erwerbsfähige Väter, die sich von der Restfamilie aus den verschiedensten Gründen entfernt haben, eigentlich immer der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegen. |
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#24
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| Zitat:
es ist bedauerlich, dass du beim Lesen der Beiträge gegen dich gerichtete Aggression empfindest. Schade, dass die geäußerten Meinungen nicht einfach Denkanstoß sein können. Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#25
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| Hallo Mussja, Stell dir mal vor: Die Mutter und Kind sind wohlhabend.Du bist dem Grunde nach unterhaltspflichtig,kannst ihn aber nicht leisten. Nun dein "genialer" Gedanke:du zahlst den Unterhalt, aber von Steuergeldern. Dann; das eine ist Steuerrecht und das andere ist Unterhaltsrecht. Zitat:
dann bekomme ich, auch wenn ich Auslagen habe keine Steuern zurück. Man kann durch Werbungskosten seine Steuern mindern,und bekommt zu viel gezahlte zurück. Du willst aber was zurück,was du gar nicht gezahlt hast. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#26
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| Ich glaube, Du verwechselst da etwas. Ein steuerlicher Vorteil liegt jeweils darin, dass gewisse Ausgaben sich steuermindernd auswirken. Du aber, so scheint es mir, möchtest den kompletten Unterhalt vom Staat finanziert wissen. Aber egal, Du kommst mir sehr gedanklich-kreativ vor, was mir gefällt, dass muss ich zugeben. Aber andererseits auch sehr beratungsresistent. |
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#27
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| Einen Titel während des ALG 2 Bezuges ohne zwingenden Grund abzuschließen, um dann trotz eigentlicher Zahlungsunfähigkeit den Unterhalt einkommensmindernd geltend zu machen, dürfte für mich als vorsätzliche Herbeiführung erhöhter Hilfebedürftigkeit darstellen. Das wäre dann ein Sanktionstatbestand nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II. Jedenfalls würde ich das - neben der Aufforderung, umgehend den Titel wieder abzuändern - so durchziehen. Turtle |
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#28
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| Zitat:
Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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| alg2, unterhalt, zahlung |
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