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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo, ![]() ![]() ![]() ich bin alleinerziehend, die Kindesmutter lebt getrennt von mir und unseren Sohn. Wir kümmern uns beide um unser Kind, haben auch das gemeinsame Sorgerecht. Mein Sohn und ich leben von Hartz IV, die Kindesmutter hat einen gering bezahlten Job, kann deshalb kein Unterhalt zahlen. Jetzt hat mich das Jobcenter aufgefordert Unterhaltsvorschuß zu beantragen, da die KM nicht zahlen kann. Nur wozu? Wir versorgen beide das Kind, wozu Unterhaltsvorschuss? Ist UV zwingend zu beantragen? Das Jugendamt hat zu mir gesagt, da wir unser Kind gemeinsam betreuen und versorgen, auch wenn momentan keine häusliche Gemeinschaft besteht, liegen die Anspruchsvoraussetzungen auf Unterhaltsvorschussleistungen nicht vor (Paragraph 1, Abs.1, Nr2). Laut Aussage des Jugendamtes darf das Jobcenter mir auch nichts abziehen. Kann mir jemand weiterhelfen oder hat jemand Erfahrung damit? ![]() ![]() |
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#2
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| Na ja, dann dürfte es aber auch keinen Mehrbedarf für Alleinerziehung für dich geben und nur den halben Regelsatz für das Kind, weil es ja dann zur Hälfte bei der Mutter wohnt. Turtle |
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#3
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Erstmal Danke für die Antwort. Bist Du Dir sicher, das es dann nur den halben Regelsatz fürs Kind gibt und kein Mehrbedarf mehr für die Alleinerziehung, oder könnte es sein, dass nur der Mehrbedarf gestrichen wird? Wie gesagt, dass Jugendamt meint, dass mir gar nichts abgezogen wird vom Jobcenter. |
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#4
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| Wenn ihr euch beide zu gleichen Teilen um das Kind kümmert, muss es doch die halbe Zeit bei der Mutter wohnen, oder nicht? Wenn dem so ist, steht ihm ja für diesen Zeitraum kein ALG 2 in deiner Bedarfsgemeinschaft zu. Was das Jugendamt meint, ist unrelevant. Die haben vom SGB II genausoviel Ahnung wie ich vom SGB VIII. Nämlich fast keine. Turtle |
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#5
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| Wer bekommt das Kindergeld für den Sohn? |
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#6
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Ich bekomme das Kindergeld, da mein Sohn bei mir gemeldet ist. |
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#7
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| Dann muß der unterhaltspflichtige Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist Unterhalt zahlen respektive Unterhaltsschulden durch Unterhaltsvorschuß übernehmen. Du und dein Kind leben von Sozialgeldern, die erst gezahlt werden wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dazu gehört auch die Inanspruchnahme von Unterhaltsvorschuß. |
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| Stichworte |
| alleinerziehend, unterhaltsvorschuß |
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