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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo liebe Leute, in diesem Jahr hat mich meine Partnerin verlassen. In der bis dato schwierigsten Phase der Selbstständigkeit (Existenzgründung) hat sie sich einen neuen gesucht und ist ziemlich sofort zu ihm gezogen. Unser gemeinsamer Sohn ist natürlich mit ihr gegangen worden. Obwohl wir uns damals gemeinsam für die Selbstständigkeit (Existenzgründung) entschieden haben, sitze ich jetzt allein auf dem ganzen Schuldenberg (über 100.000,-€). Aus der für mich doch sehr niederschmetterden Situation heraus, war es mir nicht mehr möglich die Kraft aufzubringen das Unternehmen weiter zu führen und habe Regelinsolvenz angemeldet. Jetzt erfahre ich von ihr das sie Unterhaltsvorauszahlung beantragen will. Es geht ihr scheinbar noch nicht gut genug. Sie ist mittlerweile selbstständig. Ihr neuer Partner auch. Meine Frage: Die Vorauszahlung wird das Amt doch dann von mir einfordern, oder? Man, wenn das der Fall ist....diese Frau...! Dann hab ich ja zu der Insolvenz noch so was an Belastung zu tragen. Ich hoffe auf freundliche Nachricht. |
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#2
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| Zitat:
Aber auch in einer Insolvenz werden Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Mit welchem Recht verlangst du, dass ein Kind, das von ZWEI Menschen in die Welt gesetzt wurde nur von EINEM Menschen durchgefüttert wird?! Die Beantragung von UVG ist ein VERANTWORTUNGSVOLLER Schritt der Mutter, immerhin kommt das Geld ja wohl dem Kind zugute! Von daher erwarte nicht zuviele "freundliche" Reaktionen auf Zitat:
Turtle |
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#4
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| Das ist mir bewusst, ich hab mich leider nur falsch ausgedrückt. Die moralische Seite, über die bin ich im Moment entsetzt, zumal ich Zahlungswillig bin und das auch so schon ausgedrückt habe! |
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#5
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| Das ist ja fein. Prima, wenn du zahlungsWILLIG bist, aber nicht zahlst! Dann warten wir doch mal ein Jahr, dann ist das Kind ggf. verhungert und das Problem gelöst. Oder wie hattest du dir das vorgestellt? Zitat:
Wenn du sauer bist, weil dich die Frau sitzengelassen hat, weil sie dich z. B. für einen Loser hält usw.: das hat überhaupt nichts mit dem Kind und auch überhaupt nichts mit Unterhaltsansprüche oder alternativen sozialen staatlichen Leistungen zu tun! Die Frau hat die Recht des Kindes zu vertreten und das macht sie auch in korrekter Art und Weise. Wenn du daher nur mit dem Hasszentrum deines Gehirnes darüber nachdenkst, dann denkst du falsch. Turtle |
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#6
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| Oh, ich wusste nicht das hier so eine negative Stimmung vorliegt. Beinahe hätte ich hier eine Rechtfertigung geäußert, das Niveau ist mir hier aber irgendwie suspekt. Leider muss ich euch hier im Dummer stehen lassen und euren Zitaten überlassen. |
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#7
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| Zitat:
Ansonsten: denk lieber mal über das Geschriebene nach und darüber, ob du nicht vor lauter Hass völlig verblendet bist. Denn an das Kind scheinst du ja als letztes zu denken. Erwartest hier ggf. noch großen Zuspruch, weil die BÖSE Frau sich einfach erdreistet, Unterhaltsvorschuss zu beantragen! FÜR DAS KIND! Nee, was abar auch für eine Frechheit von dieser Frau... Pff... Wo lebst du denn? Turtle |
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#8
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| Es gibt hier keine moralische Seite. Die Kindesmutter darf gar nicht auf den Unterhalt verzichten, der dem von ihr vertretenen Kind zusteht.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#9
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| Natürlich "darf" die Mutter auf den Unterhalt verzichten, wenn sie ihr Kind alleine durchfüttern kann und keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen will oder muss. |
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#10
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| Nä, das stimmt so nicht, alida. Die das unterhaltsberechtigte Kind vertretende Person darf nicht zu Lasten des Kindes auf die ihm zustehenden Ansprüche verzichten (§ 1614 BGB). Wenn diese Person das tut, kann das Kind diese Person später auf Schadensersatz verklagen. Außerdem würde sich kein Notar finden, der so einen sittenwidrigen Vertrag der Parteien beglaubigt, weil er sich dadurch ggf. sogar mit schadenersatzpflichtig macht... Turtle |
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