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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 04.01.2012, 20:12
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Standard Unterhaltspflicht Frau Vollzeit - Mann in Ausbildung

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 02/2011 sind mein Mann und ich getrennt lebend. In meinem Haushalt leben meine 2 Söhne (12 und 15 Jahre alt).

Ich arbeite in Vollzeit und verdiene inkl. Kindergeld ca. 2800 Euro.
Mein Mann arbeitete von 02/2011 bis einschl. 08/2011 lediglich 19 Wochenstunden. Seit September macht er eine Ausbildung zum Heilerziehungspflegehelfer und erhält ca. 850 Euro. Er wohnt in einen Wohnheim, wo er ca. 180 Euro Miete entrichten muss.

Wir hatten uns vor ca. 3 1/2 Jahren darauf geeinigt, dass ichwieder mit meiner Vollzeittätigkeit beginne, da mein Verdienst höher war. Mein Mann hat bereits eine abgeschlossene Ausbildung zum Maler- und Lackierergesellen. Diesen Beruf übte er auch bis vor 3 1/2 in Vollzeit aus.

Seit unserer Trennung habe ich bislang nur im Monat November eine Unterhaltszahlung i.H.v. 150 Euro für die Kinder erhalten.

Bei einem Termin beim Jugendamt konnte/wollte man mir keinen Unterhaltstitel ausstellen, da der Verdienst meines Mannes zu gering ist.
Muss hier nicht ein fiktives Einkommen (Vollzeit als Maler) unterstellt werden? Wie kann ich an einen Titel kommen - nur über das Familiengericht? Kann mein Mann gezwungen werden, wieder eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen? und kann ich einen Vorschuss vom Jugendamt erhalten, oder ist hier mein Verdienst zu hoch?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen - ich bin gespannt auf die Antworten!
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  #2  
Alt 04.01.2012, 20:19
pAp pAp ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von kafeda Beitrag anzeigen
Mein Mann arbeitete von 02/2011 bis einschl. 08/2011 lediglich 19 Wochenstunden.
Was hat er vor Eurer Trennung gemacht?

Zitat:
Zitat von kafeda Beitrag anzeigen
und kann ich einen Vorschuss vom Jugendamt erhalten, oder ist hier mein Verdienst zu hoch?
Nein, dafür sind die Kinder zu alt, Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis 12 BMFSFJ - Familie - Der Unterhaltsvorschuss
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  #3  
Alt 04.01.2012, 20:26
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Hallo,

er arbeitete 1 Jahr in Teilzeit als Maler. Danach 1 1/2 Jahre als Pflegehelfer, bei dem Betrieb, der Institution, wo er jetzt auch seine Ausbildung macht.

Schöne Grüße
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  #4  
Alt 04.01.2012, 21:09
Benutzerbild von edy
edy edy ist gerade online
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Hallo kafeda,

Dir ist aber klar, das wenn dein Mann auf die Idee kommt von dir
Trennungsunterhalt zu fordern,du ihm ca.150€ zahlen musst?

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #5  
Alt 04.01.2012, 21:35
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Hallo edy,

wir haben uns dahingehend schon geeinigt, dass wir gegenseitig auf Unterhalt verzichten und wollen das auch notariell festhalten.

Mir geht es eigentlich nur darum, dass konnte ich bislang noch nirgends hieb- und stichfest nachlesen, ob er nicht wieder verpflichtet ist, Vollzeit zu arbeiten. Ich schaffe das ja auch, mit 2 Kindern und Haushalt.

Auch meine Devise ist Leben und Leben lassen, aber die Kinder werden größer und werden vielleicht beide studieren und auch das muss irgendwie finanziert werden. Ich tue wirklich mein Bestes, möchte aber eben auch ein bisserl Unterstützung - und wenn ich es spare. Auch das hatte ich bereits angeboten: 2 Sparbücher, auf die wir beide, ohne den anderen keinen Zugriff haben, wo er zumindest für jedes Kind 100 Euro monatlich einzahlt.

Ich bin wirklich kein Unmensch und ich möchte, dass wir weiterhin gut miteinander auskommen auch der Kinder zuliebe. Schließlich sind wir hier in 1. Linie immer noch beide Eltern, aber es ist einfach nichts zu erwarten und ich möchte eigentlich keinen Kampf, noch dazu, wenn ihr mir sagt, dass ich sowieso nichts zu erwarten habe, was mich schon etwas traurig stimmt.
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  #6  
Alt 05.01.2012, 05:36
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Beiträge: 385
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Zitat:
Zitat von kafeda Beitrag anzeigen
Bei einem Termin beim Jugendamt konnte/wollte man mir keinen Unterhaltstitel ausstellen, da der Verdienst meines Mannes zu gering ist.
Muss hier nicht ein fiktives Einkommen (Vollzeit als Maler) unterstellt werden? Wie kann ich an einen Titel kommen - nur über das Familiengericht? Kann mein Mann gezwungen werden, wieder eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen? und kann ich einen Vorschuss vom Jugendamt erhalten, oder ist hier mein Verdienst zu hoch?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen - ich bin gespannt auf die Antworten!
Das Jugendamt kann einen Titel nur ausstellen, wenn beide Seiten zustimmen, also auch der Kindesvater. Ansonsten bleibt nur das Familiengericht Stichwort "vereinfachtes Verfahren Kindesunterhalt" googlen.
Weiterhin ist der Beitrag von edy zu beachten, der fehlende Kindesunterhalt verringert zwar dein Einkommen, es dürfte aber trotzdem noch ein Restanspruch Deines Mannes verbleiben.
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  #7  
Alt 05.01.2012, 09:40
Benutzerbild von WalterWinter
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Ich denke mal, kafeda, Du willst darauf hinaus, den Vater Deiner Kinder dazu zu zwingen, wieder mittels seinem erlernten Beruf für ein Einkommen zu sorgen, welchem ihm entsprechenden Kindesunterhalt ermöglicht. Du hast Recht: er steht in erhöhter Pflicht hierzu.

Ich möchte allerdings zu bedenken geben, dass Ihr Euch ja wohl vor der Trennung darauf geeinigt habt, dass er beispielsweise nun diese Ausbildung mit entsprechend niedrigem Einkommen macht.

Jetzt also ein ’fiktives Einkommen’ abzufordern, halte ich persönlich nicht für besonders fair.

Im Übrigen, rein rechnerisch, wenn Du ihm also jetzt den von edy erwähnten Trennungsunterhalt zahlst, liegt er danach vielleicht über dem Selbstbehalt, und kann dies dann an Deine Kinder zahlen.

Ob Du das so willst?
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  #8  
Alt 10.01.2012, 21:10
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Auch wenn er als Maler Vollzeit arbeiten gehen würde, würde sein Nettoeinkommen vermutlich nicht über 1200€ liegen. Dann würdest du mit deinen 2400€ immer noch doppelt so viel verdienen wie er und müsstest den Kindesunterhalt alleine aufbringen.
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  #9  
Alt 10.01.2012, 21:51
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sowie Ehegattenunterhalt an den Mann zahlen.
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