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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Ich habe Fragen zur Unterhaltsberechnung/Unterhaltszahlung Mein Sohn bezieht zur Zeit BAB 212 Euro + 55 Euro Fahrtkosten/Berufskleidung Soviel ich weiß bleiben 90 Euro als Eigenbehalt anrechnungsfrei. Werden die 90 Euro auf den gesamten Betrag gerechnet oder nur auf die 212 Euro? Mein Exmann hat nämlich hälftig die 106 Euro vom Unterhalt ohne schriftliche Vorankündigung abgezogen. Außerdem bezahlt er den Unterhalt immer rückwirkend. Das ist doch auch nicht zulässig. Müsste er den Unterhalt nicht für den Laufenden Monat zahlen? Würde mich über Antworten freuen |
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#2
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| Sofern man das BAB als Ausbildungsvergütung bezeichnet würde ich die 90 € nur davon abziehen, das weitere sind ja sozusagen Spesenerstattungen. Über den Abzug der 90 € kann man hier sicherlich grundsätzlich streiten. Unterhalt ist auf jeden Fall im voraus zu zahlen, siehe Absatz 3 BGB - Einzelnorm |
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#3
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| Na, ganz so kann man das auch nicht sehen! Von einer Ausbildungsvergütung stünden dem Sohn 90 € Freibetrag zu, für ausbildungsbedingte Kosten. Die werden hier aber über die zusätzlichen 55 € bei BAB getragen, also keine Belastung mehr. Dann kann ich mir auch nicht recht vorstellen, dass der Vater soviel verdient, dass er im Moment noch unterhaltspflichtig und -fähig ist. Bei der Berechnung von BAB hat er einen Freibetrag von 1040 €. Den hat er nicht überschritten, sonst gäbe es nicht den vollen BAB-Betrag. Bei der Unterhaltsberechnung hat er einen Selbstbehalt von 1.100 €... ...und schon muss er nichts mehr zahlen. Also würde ich vorschlagen, die Füsse still zu halten und sich über die zusätzlichen 106 € plus 55 € Auslagenersatz freuen. |
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#4
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| Hmm wie alt ist denn der Sohn ? Wenn er unter 18 ist, liegt der Selbstbehalt des Vater nur bei 900 Euro... Gruß Enibas |
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