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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 02.01.2012, 11:26
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Standard Unterhaltsanspruch ab 18 ?

Vielleicht hat ja jemand einen guten Rat für mich. Wie sieht der Unterhaltsanspruch meiner Tochter in Kürze aus?

Meine Tochter wird in Kürze 18. Sie befindet sich in einer schulischen Ausbildung und lebt im haushalt der Mutter.

Mutter bis 06/2011 TZ beschäftigt aktuell arbeitslos.

Ich hab zu meiner Tochter einen recht guten Kontakt nur mit der Mutter ist leider keinerlei Kommunikation möglich. Zur Zeit bezahle ich lt. DT 375,00€ Unterhalt zzgl. einer durch das Jugenamt errechnete Rückforderung in Höhe von 85,00€ (nur noch bis 03/2012)

Da ich keine aktuellen Informationen von der Mutter bekomme gehe ich von folgender Situation aus:
Die Mutter hat z.Zt. Anspruch auf ALG I und bekommt wahrscheinlich aufstockende Leistungen aus ALG II.
Perspektivisch kann ich mir nicht vorstellen dass die Mutter eine Arbeit aufnehmen wird.

Meine Tochter wird noch mind. 3 Jahre in der schulischen Ausbildung sein und im Haushalt der Mutter wohnen.

Aktuell erfahre ich von meiner Tochter dass natürlich der Großteil meiner Unterhaltszahlungen durch das ALG II verrechnet werden.

Mir geht es nun darum dass ich natürlich gerne meine Tochter angemessen unterstützen will, jedoch nicht die Arbeitslosigkeit meiner Exfrau querfinanzieren" möchte.

Hat jemand einen Rat?
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  #2  
Alt 02.01.2012, 12:22
Benutzerbild von WalterWinter
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Standard

Kurzantwort:
Zitat:
kann ich mir nicht vorstellen dass die Mutter eine Arbeit aufnehmen wird.
Dazu ist sie aber vor allem JETZT vordringlich verpflichtet.

Und Du zahlst ab Volljährigkeit DIREKT an die Tochter.

Falls noch Fragen, gib Bescheid.
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  #3  
Alt 02.01.2012, 12:56
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Many Beitrag anzeigen
Wie sieht der Unterhaltsanspruch meiner Tochter in Kürze aus?
Das kommt in erster Linie darauf an, auf welcher Grundlage du jetzt den Unterhalt zahlst. Wenn ein Titel vorliegt (was ich annehme, da du das Jugendamt zur Sprache gebracht hast), solltest du nachschauen ob dieser bis zum 18. Geburtstag deines Kindes befristet ist. Wenn ja, dann muss deine Tochter ihre Unterhaltsansprüche ab der Voljährigkeit selbst bei dir geltend machen und dann erfolgt eine Neuberechnung unter Berücksichtigung, das die Mutter jetzt ebenfalls ihrem Einkommen entsprechend zu Unterhalt verpflichtet ist.

Sollte der Titel jedoch unbefristet sein, wäre ggf. eine Abänderung zu veranlassen, sofern du nichts genaueres über die Einkommensverhältnisse von Mutter und Kind (Bafög?) weißt.
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Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #4  
Alt 02.01.2012, 12:57
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von Many Beitrag anzeigen
Ich hab zu meiner Tochter einen recht guten Kontakt nur mit der Mutter ist leider keinerlei Kommunikation möglich.
Das ist schon mal gut. Dein Ansprechpartner ist ab Volljährigkeit nämlich nur noch die Tochter. Sie hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen. Und dazu müssen die Mutter und Du Deiner Tochter Auskunft geben über die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Bitte lass Dir als erstes die Bankverbindung Deiner Tochter geben und zahle nur noch an sie.
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  #5  
Alt 02.01.2012, 13:47
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Dass ich auf das Konto meiner Tochter zahle hab ich auf jeden Fall vor.

Mir ist nur der "Status" meiner Tochter ab Volljährigkeit nicht so ganz klar.

MUSS sie bafög beantragen? - Fällt sie aus der Bedarfsgemeinschaft? Und wenn ja was ist vor- was nachrangig?

Ich möchte einfach dass den Unterhalt den ich meiner Tochter bezahle nicht im Sumpf der Bedarfsgemeinschaft verschwindet. Zum anderen ist meine Tochter z.Zt. leider noch nicht so selbständig dass sie sich aus eigenem antrieb um solche Thema kümmert. - Mammi wird schon richten -

Ich möchte die beiden nicht so ohne weiteres gegen die wand laufen lassen.

Die Mutter hat vor einem halben Jahr eine Beistandschaft beantragt, nachdem ich - zunächst einmal - nicht kommentarlos einfach meine Lohnabrechnungen vorgelegt hab. Es ist davon auszugehen das dies unter Druck vom zuständigen JC geschehen ist.

Das Jugendamt erteilt keinerlei Auskünfte an den Unterhaltsschuldner, ein von mir angefragter Gesprächstermin zusammen mit meiner Tochter wurde mit der Begründung abgelehnt "man könne das "Kind" (fast 18) da nicht mit hineinziehen"

Die vom Jugendamt errechnete Nachzahlung wurde jetzt natürlich vollständig mit ALG II verrechnet - und meine Tochter guckt in die Röhre.
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  #6  
Alt 02.01.2012, 13:51
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Zitat:
Zitat von WalterWinter Beitrag anzeigen
Kurzantwort:
Dazu ist sie aber vor allem JETZT vordringlich verpflichtet.

Und Du zahlst ab Volljährigkeit DIREKT an die Tochter.

Falls noch Fragen, gib Bescheid.
Das ist mir schon klar - ich arbeite mit arbeitslosen Menschen.

aber allein von der Verpflichtung hast Du noch lange kein Einkommen.

Meine Ex hat leider keinen Beruf gelernt und ist Ende Vierzig, da fallen die Jobs nicht vom Himmel.
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  #7  
Alt 02.01.2012, 14:02
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Many Beitrag anzeigen
MUSS sie bafög beantragen?
Ja, sowohl im Hinblick auf den Unterhalt als auch bei ALGII.
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  #8  
Alt 02.01.2012, 14:16
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Das hat sie bis jetzt nähmlich noch nicht gemacht, ihre Mutter erzählt ihr dass sie das zurückzahlen muss.

In einem anderen fall (Tochter meiner zukünftigen Frau) läuft die Antragstellung nun bereits seit 08/11 (man sei überlastet meint das LRA) erst Ende 01/12 ist nun endlich mit einem Bescheid zu rechnen.

das ist nähmlich recht heftig wenn sie plötzlich aus der Bg fliegt.

Und ich kann/will das nicht alles auffangen nur weil "mama" nicht kommunizieren will.
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  #9  
Alt 02.01.2012, 14:39
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Many Beitrag anzeigen
das ist nähmlich recht heftig wenn sie plötzlich aus der Bg fliegt.
Wenn deine Tochter mit Unterhalt, Bafög und Kindergeld ihren Bedarf (Regelsatz plus anteilige Miete) decken kann, "fliegt" sie aus der BG. Aber das sollte dann nicht weiter stören, da sie ja ihr Auskommen mit ihrem Einkommen hat.
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  #10  
Alt 02.01.2012, 14:57
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Wenn deine Tochter mit Unterhalt, Bafög und Kindergeld ihren Bedarf (Regelsatz plus anteilige Miete) decken kann, "fliegt" sie aus der BG. Aber das sollte dann nicht weiter stören, da sie ja ihr Auskommen mit ihrem Einkommen hat.
Ja schon, aber wird dann nicht ein evtl. Überschuss mit dem Bedarf der im gemeinsamen Haushalt lebenden Mutter verrechnet ?

Das wäre ja genau die Situation die ich nicht will.

Egal ob es jetzt um "meinen Unterhalt" oder einen evtl Zuverdienst (z.B. Mini Job) meiner Tochter geht - das würde doch alles angerechnet so lange sie bei der Mutter wohnt ???
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