| |
| |||||||
| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#21
| |||
| |||
| Guter Hinweis - Danke Das muss Schüler/Azubi/Student aber erst einmal wissen, in der Praxis sieht es so aus: JC nicht mehr zuständig und die Bafögstelle hält mit dieser Info natürlich hinter dem Berg. Die Frage war ja auch nach der Unterhaltssituation - aber ganz trennen lässt sich das in dieser Situation offensichtlich nicht. |
|
#22
| ||||
| ||||
| @Many: Ich bin froh, dass Turtle ähnlich harte Worte nachgeschoben hat. Zwischenzeitlich habe ich mir Deine ersten beiden Beiträge noch mal in Ruhe durchgelesen. Für mich spricht daraus sehr viel Klinch mit Deiner Ex. Um sie zu ärgern, denke ich, hast Du mal schlapp die Lohnnachweise nicht eingereicht. Und genau davon musst (oder besser gesagt: darfst & kannst) Du dich jetzt lösen. Jetzt, oder demnächst, sobald Tochter achtzehn ist, dann hast Du mit Deiner EX nix mehr am Hut. Zumindest nicht, was Unterhalt betrifft. Also konzentriere Dich auf Deine Tochter. Wenn es dem dann also so ist, dass Deiner Ex nicht zuzutrauen ist, ihr eigenes Geld zu verdienen, und damit dann also sie nicht für Eure Tochter finanziell sorgen kann, okay, dann bleibt die volle Last bei Dir hängen. Ich habe mal überschläglich nachgeschaut. Du zahlst derzeit 375€, dann werden es demnächst ca. 350€ sein. Das Kindergeld wird beispielsweise jetzt voll angerechnet - und es sollte auch, aus psychologischen Gründen, möglichst auf das Konto der Tochter überweisen werden. Zumindest musst Du Deiner Tochter klar machen, dass das Kindergeld voll zu Deinem Unterhalt dazu zu rechnen ist. Okay, sie wird es Mama geben müssen, für Unterkunft etc., und sicherlich auch noch ein paar Euros dazu. Und was Deine Tochter an Bafög etc. bekommt, geht natürlich von Deiner Zahlsumme ab. Aber nach meinem Endruck geht es Dir weniger darum, möglichst wenig zu zahlen, sondern eher darum, dass das Geld in die richtige Hände kommt. Ihr werdet das schon hinkriegen! |
|
#23
| |||
| |||
| @Walter Winter: Du hast das eigentlich richtig gesehen - ich möchte dass meine Tochter vom Unterhalt profitiert und niemand sonst. Clich mit der Ex trifft es nicht wirklich - die wirtschaftlichen Verhältnisse in denen meine Tochter lebt sind für mich ein schwarzes Loch und das fühlt sich eben nicht gut an. Deshalb hab ich erst mal die Abrechnungen zurückgehalten weil ich informiert sein wollte. Hat nicht geklappt, nun freut sich der Stadtkämmerer über meine Nachzahlungen. Euch allen vielen Dank für die Kommentare - hat mir geholfen Lg many |
|
#24
| ||||
| ||||
| Naja, wirtschaftliche Verhältnisse ... Dir scheint es finanziell gut zu gehen. Ob Deine Tochter unter ihren 'wirtschaftlichen Verhältnissen' wirklich leidet - oder ob nur DU das so siehst, das sind zwei paar Schuhe. Immerhin wäre ja überlegenswert, Deine Tochter zu Dir zu holen. Es wird ja Gründe geben, warum das Mädchen bei Mama lebt. Du wirst es besser wissen als ich. Kurz gesagt: Wenn die Tochter keinen seelischen Schaden nimmt bei ihrer Mutter, spielen die finanziellen Verhältnisse eine nebensächliche Rolle. Bereits in jungen Jahren mit (wenig) Geld vernünftig wirtschaften zu müssen, hat noch nie geschadet. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kind / Kinder Höhe Unterhaltsanspruch | mini78 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 3 | 28.09.2009 15:12 |
| Unterhaltsanspruch???? | blueflame | Unterhaltsrecht allgemein | 1 | 17.04.2009 14:07 |
| Unterhaltsanspruch Student | mina86 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 6 | 01.04.2009 11:50 |
| Unterhaltsanspruch gegenüber Dritten | Sosojaja | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 9 | 03.12.2008 11:03 |