| |
| |||||||
| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo! Ich (20)plane derzeit in eine WG zu ziehen. Ich beginne im August diesen Jahres eine Ausbildung bei der ich brutto 600€ im ersten Lehrjahr verdiene. Soweit ich anhand meiner eigenen Recherchen schon weiß, liegt der Unterhaltsberechnung einiges zugrunde (eigenes Vermögen, Einkommen der Eltern usw.), auch das Kindergeld wird miteingerechnet, so wie ich das verstanden habe. Ich würde gerne wissen, an wen ich mich wenden könnte, bezüglich Fragen die den Unterhalt, evtl. weitere finanzielle Unterstützung die man bekommen kann, betreffen. Da meine Eltern inzwischen getrennt leben, sich zum Ende des Jahres scheiden lassen und diesbezüglich auch bei einem Anwalt waren, weiß ich das dieser Berechnungen dieser Art macht, da ich aber selber nicht über die finanzielle Mittel verfüge mir einen Anwalt zu leisten bzw. ich auch meinen Eltern, was das Geld angeht, nicht auf der Tasche liegen möchte, wollte ich fragen, ob sich in der Hinsicht das Jugenamt damit auskennt? Wüsste jemand ansonsten eine Anlaufstelle? ![]() Ich hoffe ich habe mein Problem und meine Fragen verständlich dargestellt... Für Antworten bedanke ich mich jetzt schon mal! ![]() Lieben Dank Mily |
|
#2
| ||||
| ||||
| Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
|
#3
| |||
| |||
| Da brauchst du keinen Anwalt, ich mache es ganz kostenlos und schnell: 640 € Bedarf bei eigener Wohnung -480 € ca. Betrag der Ausbildungsvergütung netto -184 € dir nach Auszug zustehendes Kindergeld ----------- -24 € Überdeckung deines Bedarfs, deine Eltern sind draußen ========= |
|
#4
| |||
| |||
| ...dankeschön nochmal für die zügigen Antworten!! Kommt das Jugendamt als Anlaufstelle infrage, wenn ich mich über etwaige finanzielle Hilfe informieren möchte? |
|
#5
| ||||
| ||||
| Nein. Wende dich an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| ausbilung, unterhaltsberechnung, wohngemeinschaft |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Unterhalt für volljährigen Sohn in der Ausbildung | qualle | Kindesunterhalt | 3 | 14.01.2010 19:00 |
| Unterhalt bei abgebrochener Ausbildung | JAOKO | Unterhaltsrecht allgemein | 4 | 28.09.2009 08:43 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Ausbildung BAB Hartz4 Unterhalt | NiciundYanic | Hartz IV 4: U 25 | 1 | 30.03.2009 16:48 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Unterhalt während Ausbildung des Ehepartners | Tortenheber | Ehegattenunterhalt | 4 | 27.02.2009 11:33 |