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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 06.02.2010, 15:29
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Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 2
Frage Unterhalt während der Ausbildung?

Hallo!
Ich (20)plane derzeit in eine WG zu ziehen. Ich beginne im August diesen Jahres eine Ausbildung bei der ich brutto 600€ im ersten Lehrjahr verdiene. Soweit ich anhand meiner eigenen Recherchen schon weiß, liegt der Unterhaltsberechnung einiges zugrunde (eigenes Vermögen, Einkommen der Eltern usw.), auch das Kindergeld wird miteingerechnet, so wie ich das verstanden habe.

Ich würde gerne wissen, an wen ich mich wenden könnte, bezüglich Fragen die den Unterhalt, evtl. weitere finanzielle Unterstützung die man bekommen kann, betreffen.
Da meine Eltern inzwischen getrennt leben, sich zum Ende des Jahres scheiden lassen und diesbezüglich auch bei einem Anwalt waren, weiß ich das dieser Berechnungen dieser Art macht, da ich aber selber nicht über die finanzielle Mittel verfüge mir einen Anwalt zu leisten bzw. ich auch meinen Eltern, was das Geld angeht, nicht auf der Tasche liegen möchte, wollte ich fragen, ob sich in der Hinsicht das Jugenamt damit auskennt? Wüsste jemand ansonsten eine Anlaufstelle?

Ich hoffe ich habe mein Problem und meine Fragen verständlich dargestellt...

Für Antworten bedanke ich mich jetzt schon mal!
Lieben Dank Mily
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  #2  
Alt 06.02.2010, 17:55
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
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Zitat:
Zitat von Mily Beitrag anzeigen
Da meine Eltern inzwischen getrennt leben, sich zum Ende des Jahres scheiden lassen und diesbezüglich auch bei einem Anwalt waren, weiß ich das dieser Berechnungen dieser Art macht, da ich aber selber nicht über die finanzielle Mittel verfüge mir einen Anwalt zu leisten bzw. ich auch meinen Eltern, was das Geld angeht, nicht auf der Tasche liegen möchte, wollte ich fragen, ob sich in der Hinsicht das Jugenamt damit auskennt? Wüsste jemand ansonsten eine Anlaufstelle?
Wenn du kein Einkommen hast, kann der Anwalt dich über die Beratungskostenhilfe beraten. Da reicht dann ein Eigenanteil von €10 aus.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 06.02.2010, 20:15
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Da brauchst du keinen Anwalt, ich mache es ganz kostenlos und schnell:

640 € Bedarf bei eigener Wohnung
-480 € ca. Betrag der Ausbildungsvergütung netto
-184 € dir nach Auszug zustehendes Kindergeld
-----------
-24 € Überdeckung deines Bedarfs, deine Eltern sind draußen
=========
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  #4  
Alt 08.02.2010, 18:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 2
Standard erstmal...

...dankeschön nochmal für die zügigen Antworten!! Kommt das Jugendamt als Anlaufstelle infrage, wenn ich mich über etwaige finanzielle Hilfe informieren möchte?
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  #5  
Alt 08.02.2010, 20:00
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Nein. Wende dich an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

Turtle
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Stichworte
ausbilung, unterhaltsberechnung, wohngemeinschaft

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