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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 10.12.2008, 16:16
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Standard Unterhalt trotz Hartz IV ?

Hallo an alle !

Ich habe ein ernsthaftes Problem. Ich habe einen acht Jahre alten Sohn aus erster Beziehung und einen zwei Jahre alten Sohn aus zweiter Beziehung.
Für beide müsste ich eigentlich Unterhalt zahlen, den die jeweils zuständigen Behörden den beiden Müttern als Vorschuss zahlt. Leider bin ich seit über zwei Jahren Hartz IV Empfänger (krnakheitsbedingt) und daher nicht leistungsfähig. Ich habe auch schon mehrere Herabsetzungsanträge gestellt, die aber alle unter dubiosen Gründen abgelehnt worden sind.
Muss da nicht der Staat helfen ? Ich meine ich habe jetzt über 10.000 Euro Rückstände. Kann das sein, das die den Unterhalt auf meinen Namen einfach weiterlaufen lassen obwohl ich nciht leistungsfähig bin ?
Gibt es da eine regelung ?
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  #2  
Alt 10.12.2008, 20:45
Benutzerbild von jette
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Beiträge: 1.664
Standard

Naja monatlich kommen zumindest die Beträge, die an Unterhaltsvorschuss gezahlt werden, auf dein "Schuldenkonto" beim Jugendamt dazu.
Die fallen ja nicht einfach unter den Tisch, nur weil du jetzt nicht zahlen kannst. Irgendwann wirst du vielleicht wieder zahlungsfähig sein und müsstest dann die Schulden beim Staat zurückzahlen.
__________________
Jette
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  #3  
Alt 10.12.2008, 20:58
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Ja, aber die berechnen mir den vollen Satz und nicht den, der an die Mütter ausgezahlt wird. Wie berechne ich das dann ? ich meine, da kommt dann der rückständige UNterhalt, der kommende Unterhalt und das für 2 Kinder. Wie soll ich das machen ?
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  #4  
Alt 11.12.2008, 15:40
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
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Gibt es denn Unterhaltstitel für beide Kinder ??

Gruß
Enibas
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  #5  
Alt 11.12.2008, 16:13
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Beiträge: 5
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Ja.............
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  #6  
Alt 11.12.2008, 17:58
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Was sind Herabsetzungsanträge? Und wer lehnt die ab?

Man kann eine Abänderungsklage beim Familiengericht betreiben, aber Anträge? Oder meinst du, dass du geklagt und verloren hast?

Dann würde mich doch die Begründung des Gerichtes interessieren.

Turtle
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  #7  
Alt 11.12.2008, 23:18
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Beiträge: 5
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Eine Bekannte von mir arbeitet beim Jugendamt und bearbeitet solche Sachen. Sie hat mir gesagt, das man bei der UVK die Herabsetzung des Kindesunterhalts beantragen kann, wenn man nur einen Teil zahlen kann oder wie ich nichts, damit sich keine Schulden auflaufen. Aber Vorsicht: ICh bin auch in die Falle getappt. Das Jugendamt "hört" so was gar nicht gerne und die drohen RUCKZUCK damit, den Staatsanwalt nach Hause zu schicken, deswegen das lieber einen Anwalt machen lassen!
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  #8  
Alt 12.12.2008, 00:00
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Erteilst du dir jetzt selbst Ratschläge? Denn Jette, Enibas und ich müssen niemandem Unterhalt zahlen....

Und Unterhaltsvorschusskassen ändern keine Titel ab oder legen fest. Das ist Sache der Jugendbeistände.

Im Übrigen hast du nicht beantwortet, warum deine "Anträge auf Herabsetzung" abgelehnt wurden. Du schreibst, du bist krankheitsbedingt ALG 2 Empfänger. Nun ist es aber so, dass ALG 2 Empfänger, die längerfristig krank sind gar kein ALG 2 mehr erhalten, sondern eigentlich Sozialhilfe bekommen müssen. Also gehe ich davon aus, dass du durchaus erwerbsfähig bist. Und da ist eben der Knackpunkt: Bist du erwerbsfähig, hast du eine Erwerbsobliegenheit, d. h. du musst auch tatsächlich dich um Arbeit bemühen. Und wenn man da der Meinung ist, du lässt das schleifen, wirst du weder beim Jugendamt noch beim Gericht (bei einer Abänderungsklage) Erfolg haben.

10.000 Euro Schulden bedeuten m. E. n. in etwa, dass du schon seit 2,5 bis 3 Jahren keinen Unterhalt bezahlt hast. So lange schon krank? Und trotzdem zahlt man dir ALG 2? Kann ich nicht glauben.

Turtle
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  #9  
Alt 12.12.2008, 06:48
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Gut bei Unterhaltstiteln läuft der titulierte Betrag als Rückstand auf. In Höhe der UV Leistungen steht er aus den Titeln den UV-Kassen zu, der Rest den Müttern oder falls die ALG II beziehen der jeweiligen ARGE/Jobcenter.
Die UV-Kassen können natürlich bezüglich ihres Anspruches herabsetzen aber dafür muss natürlich " Fleisch an den Knochen" warum man nicht leistungsfähig ist.

Der Staatsanwalt kommt eh nicht persönlich aber wenn deine Angaben über die Zahlungsunfähigkeit nicht logisch sind, dann wird ein Strafverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB eingeleitet und dann kommt ggfls. die Polizei ins Haus und sichtet die Unterlagen...

Gruß
Enibas
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  #10  
Alt 12.12.2008, 09:21
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Enibas Beitrag anzeigen
Die UV-Kassen können natürlich bezüglich ihres Anspruches herabsetzen aber dafür muss natürlich " Fleisch an den Knochen" warum man nicht leistungsfähig ist.
Das wäre dann die sogenannte Mangelfallberechnung, richtig?!
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