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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Unterhält Rückzahlung Ich habe von der Jugendamt einer Brief bekommen der sagte ich schulde Rückzahlungen von 19,000 Euro. Es kommt wahrscheinlich von der Zeiten ich Arbeitslos war oder habe zu wenig verdient. Meine Fragen sind: 1) Muß ich das ruck zahlen ? 2) Auch wenn ich gearbeitet habe und zu wenig verdient? 3) Meine Kind ist jetzt 15. Ich werde immer noch dieser schuld hagbe nach er 18 ist. Was sind der Bedingungen nach er 18 ist. Geht es immer nach der Duss. Tabelle? 4) Ist es überhaupt möglich wenn Arbeitslos das UH auf null zu setzten? HAt jemand das je geschaft? Vielen dank im voraus |
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#2
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| Wenn das Jugendamt Unterhalt zurück fordert, dann sind sie in Vorleistung für dich gegangen, damit DEIN Kind Unterhalt bekommt. Ja glaubst du jetzt wirklich, dass das alles Geschenke vom Staat sind? ![]() Ich nehme an, dass du jetzt Arbeit hast und bitte nenne mir einen Grund, warum du das nicht bezahlen sollst? |
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#3
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| Moin. Ich nehme mal an, dass für Dein Kind UV gezahlt worden ist. Dann wird wohl folgendes passiert sein: Du wurdest aufgefordert, Deine wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen. Offenbar hast Du darauf nicht / nicht ausreichend reagiert, d, h. nicht umfassend bewiesen, dass Du derzeit schlicht und einfach nicht in der Lage bist, den Unterhalt zu erstatten. Hättest Du das getan, wären Rückstände auch höchstwahrscheinlich nicht aufgelaufen (für die Zeit der Leistungsunfähigkeit). Ansonsten: Besteht ein Unterhaltstitel? Z. B. eine Jugendamtsurkunde, ein Urteil o.ä.? Bei einem Gerichtsverfahren hättest Du die Möglichkeit gehabt, Dich "einzuwenden", also darzulegen, dass Du Deiner Meinung nach nicht leistungsfähig bist. Entweder hast Du dies getan, und der Richter ist Deiner Auffassung nicht gefolgt, oder Du hast es nicht getan und somit schlicht und ergreifend Pech gehabt. Sollte ein Titel bestehen, ist eine Herabsetzung möglich (Abänderungsklage), dies gilt allerdings nur für die Zukunft. Der Rückstand bleibt bestehen. Geändert von Kanzikatze (08.05.2009 um 08:31 Uhr) Grund: Wort vergessen |
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#4
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| Erstens, vielen danke für die Antwort. Leider habe ich momentan nicht alle info aber ich bemühe mich ! Ich nehme mal an, dass für Dein Kind UV gezahlt worden ist. Ich bin nicht sicher was "UV" beteutet. Wenn das der Geld ist, das der Stadt bezalht die Mutter, Ich glaube irgendwann hat das aufgehört. Vielleicht als er 12 war. (er ist jetzt 15). Offenbar hast Du darauf nicht / nicht ausreichend reagiert, Hättest Du das getan, wären Rückstände auch höchstwahrscheinlich nicht aufgelaufen Ich habe in 2003 ein Breif von der Jugendamt der sagt ich schulde die nur 800 euro. Das, bis 2003, die haben nicht GEld gerechnet wenn ich Alos war, habe ich gedacht es geht weiter so. Plozlich bekommen ich die Breif mit 19,200 euro. Es ist nur seit 2003 das die Jugendamt sammelm dieser Schuld. Ansonsten: Besteht ein Unterhaltstitel? Z. B. eine Jugendamtsurkunde, ein Urteil o.ä.? Es tut mir Leid. Ich weiß auch nicht was das ist. Ich war nicht geheiratet. Die Mutter hat 100% Recht. Ich mußte,nach wir uns getrennt haben, ein settel unterschrieben bei der Jugendamt der sagte ich bemühe mich um die Geld zu bezahlen. Der Rückstand bleibt bestehen. ICh verstehe nicht warum das in die letzte 5 jahre gesammelt war und nicht bevor, und die haben mich nicht erzält. Ich hatte keine ähnung. Aber ich werde grn wissen was ein Unterhaltstitle ist? |
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#5
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| Ich habe vergessen zu sagen das seit 2003 verdient die Mutter sehr gut und wohnt mit ein endere kinderlos mann der verdient sehr gut. |
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#6
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| Das spielt keine Rolle. Selbst wenn die Mutter Millionärin wäre, hätte das auf deine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind keinen Einfluss.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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