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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 06.01.2012, 19:13
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Standard Unterhalt neu berechnen, wird BVJ mit gerechnet???

Hallo wir beziehen Hartz 4 Aufstockung, weil durch die Zahlung des Kindesunterhalt( 2 Kinder aus erster Ehe,Titel 107% pro Kind)), es für unsere Familie(3 Personen) nicht reicht.Nun haben wir erfahren, das ein Kind 16 J. im August 2011 die Schule verlassen hat und eine berufsvorbereitungsmaßnahme macht. Er bekommt Fahrkosten, Berufsbekleidung erstattet und Kindergeld, Unterhalt 250,- von meinem Mann und, 216,-€ vom Arbeitsamt. Kann man den KU neu berechnen lassen und wird sein Einkommen angerechnet???
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  #2  
Alt 06.01.2012, 21:00
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Beiträge: 794
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Hallo Fam.Bauer,

250€ Unterhalt für einen 16 Jährigen dürfte nicht mal der Mindestunterhalt sein.

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #3  
Alt 09.01.2012, 05:36
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Beiträge: 385
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Kann es sein, dass für die beiden Kinder eine Beistandschaft beim Jugendamt besteht ?
Wenn ich es richtig verstehe hat er 3 mdj. Kinder und es handelt sich um eine Mangelfallberechnung (denn der Zahlbetrag für einen 16 jährigen bei 107 % wäre 364 €).
Sofern eine Beistandschaft besteht könnte man diese anschreiben und um Neuberechung des Mangelfalles unter Berücksichtigungdes Einkommens des 16jährigen bitten.
Die 216 € dürfte zur Hälfte den Bedarf mindern, so dass der 16j. mit einen geringeren Betrag in die Mangelfallberechnung geht und somit mehr für die anderen Kinder rauskommt, somit auch für das bei Euch lebende.
Im Endeffekt wird aber in der Folge das AlG2 weniger werden was Ihr ergänzend erhaltet.
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berufsfindungsmassnahme, unterhalt hartz4

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