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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo,ich bin ganz neu hier und habe eine Frage. Folgendes:Ich lebe getrennt.Wir haben 3 Kinder.Einer ist schon erwachsen und hat eine eigene Whg..Die anderen Beiden leben bei mir.Wir einigten uns damals über einen Notarvertrag,wo mein Ex für Beide unterhaltspflichtig war.Da er dem erwachsenen Jungen Unterstützung bot und auch für den Kleinsten zahlte,verzichtete ich für den Mittleren.(Wir einigten uns privat).Da ich damals noch in Arbeit war ,verzichtete ich für ein Kind auf Unterhalt,obwohl es eine notarielle Vereinbarung gab.Dann hatte ich einen Unfall und fiel nach Arbeitslosigkeit ins Hartz 4.Nun forderte mich das Amt auf,zum Jugendamt zu gehen.Das wollte ich nicht,musste aber.Nun ist es so,das mein Ex laut Jugendamt das ganze Geld nachzahlen müsste.Alles wird neu berechnet. Ich habe dazu die Frage: Muss er wirklich nachzahlen(seit Jan2008?) Wenn er nachzahlt,(es wäre sehr viel,da er sehr gut verdient und auch geerbt hat)wird dann hartz 4 gestrichen und ich lebe dann mit den Kindern von diesem Geld oder zieht Hartz 4 das ein und der Bezug bleibt bestehen ? Ich bin nicht sehr glücklich über diese Umstände,da ich dies so nicht wollte und mein Ex darüber auch enttäuscht und auch sauer ist. Könnt ihr mir bitte helfen? Vielen Dank im Vorraus Sherina |
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#2
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| Das geht nicht, siehe § 1614 BGB (§ 1614 BGB Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung) Euer Verzicht war von vornherein unwirksam, er muss nachzahlen. Und von dem Geld müsst (und könnt?) Ihr dann leben. |
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#3
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| Hallo, lieben Dank für die Antwort. Erstmal könnten wir davon leben.Meine Frage wäre halt,ob das Amt das einbeziehen darf und uns damit versogt oder ob wir fürs erste rausfallen aus hartz 4 und von diesem Geld dann vorerst leben ? Liebe Grüsse Sherina |
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#4
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| Muss er NICHT, wenn Du das nicht willst! |
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#5
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| Ach ja, damit ich nicht mißverstanden werde: Natürlich geht es nicht, beispielsweise auf Unterhalt zu verzichten, und stattdessen staatliche Gelder zu beantragen. Aber das sagt einem ja schon der gesunde Menschenverstand. |
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#6
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| Muss er wohl. Das BGB ist da eindeutig, auf Kindesunterhalt kann man nicht verzichten. |
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#7
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| Ja gut, das BGB spricht eindeutig von Verpflichtungen, das stimmt. Was ich allerdings (bislang) nirgendwo erlesen habe, ist etwas über die strafrechtlichen Maßnahmen, die bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung von staatswegen ergriffen werden. Wohlgemerkt: Ich spreche von freiwilligem Verzicht auf Einhaltung dieser Verpflichtungen. Also ohne die Option, später zu sagen: Och, ich hab's mir anders überlegt. Oder halt zum Amt zu laufen, und mir das fehlende Geld dort zu holen. |
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#8
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| Zitat:
Vor allem: Darf ein Elternteil auf den Unterhalt verzichten? Es ist ein Anspruch des Kindes... |
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#9
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| Ja, Du hast Recht: Anspruch des Kindes. Kommt das Geld aber wirklich immer beim Kind an? Wacht Vater Staat auch innerhalb funktionierender Ehe darüber, dass dem Kind ein Anspruch in Höhe der Düssledorfer Tabelle gewährt wird? Ein weites Thema ... Aber letztlich kommt mir sowieso der Gedanke: Viel zu oft kommt es vor, dass nach einem Verzicht irgendwann dann doch der Anspruchsgedanke kommt, vielleicht nicht gar auf der Basis 'Ooch, ich hab's mir anders überlegt', aber wie im vorliegenden Falle aufgrund einer Krankheit etc. Von daher wäre die Grundidee, Vater Staat würde jede einvernehmlich Lösung im Keim zerstören, gar nicht so schlecht - allerdings auch kaum durchführbar. Der eigentliche Anlass meiner Bemerkung war, den Verzichterklärer darauf aufmerksam zu machen, dass selbstverständlich der Staat nicht in die Breche springen kann. |
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#10
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| Oh doch. Wenn Eltern statt die Kinder ordentlich zu nähren und zu kleiden das Geld für sich verbrauchen und das Ganze dann auch nach außenhin sichtbar ist, dann wird das Jugendamt aktiv.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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