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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #11  
Alt 05.12.2011, 13:34
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Das ist auch gut so.
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  #12  
Alt 06.12.2011, 05:34
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Für die Vergangenheit kann durchaus auf Kindesunterhalt verzichtet werden, der § 1614 BGB spricht nur von der Zukunft.
Wenn also in der jetzt Vergangenheit keine staatlichen Leistungen für das mittlere Kind bezogen wurden (Stichwort Anspruchsübergang) kann für diesen Zeitraum m.E. ein Verzicht ausgesprochen werden.
Das Jugendamt sofern es sich um eine Beistandschaft handelt kann einen auch nicht dazu zwingen für die Vergangenheit Forderungen durchzusetzen und das Jobcenter kann einen nicht zwingen eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Ggf. kann das Jobcenter seine Ansprüche selbst geltend machen.
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  #13  
Alt 06.12.2011, 05:37
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Zitat:
Zitat von yamato Beitrag anzeigen
Für die Vergangenheit kann durchaus auf Kindesunterhalt verzichtet werden...
Es wurde damals auf Kindesunterhalt für die Zukunft verzichtet und das ist unwirksam.
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  #14  
Alt 06.12.2011, 05:41
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Richtig, aber man könnte jetzt für die Vergangenheit einen Verzicht aussprechen und der Vater müsste dann nicht nachzahlen, sofern eben keine Zeiträume betroffen sind in welchen Sozialleistungen oder Unterhaltsvorschuss bezogen wurden.
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  #15  
Alt 06.12.2011, 09:11
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von yamato Beitrag anzeigen
Richtig, aber man könnte jetzt für die Vergangenheit einen Verzicht aussprechen und der Vater müsste dann nicht nachzahlen, sofern eben keine Zeiträume betroffen sind in welchen Sozialleistungen oder Unterhaltsvorschuss bezogen wurden.
Seufz...
Der Verzicht wurde doch in der Vergangenheit schon ausgesprochen. Und das war unwirksam.
Und nun heute zu sagen, "Du hättest zwar zahlen müssen, aber lass mal stecken..." wäre - wie Du ja schon zu Recht gesagt hast - sittenwidrig, wenn Sozialleistungen im Raum stehen.
Die Frage, die insgesamt über allem schwebt, ist auch noch die fehlende Einwilligung der Kinder...
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