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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 09.02.2011, 14:42
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Registriert seit: 09.02.2011
Beiträge: 3
Standard Unterhalt für mein kind?

Ich habe einen Sohn der jetzt 4 monate jung ist. Sein erzeuger zahlt jedoch keinen unterhalt. Das jugendamt meinte das kümmert sich darum doch nun sind schon 4 monate vergangen und ich habe immer noch keinen bescheid.

meine frage lautet also: wie viel geld müsste er für meinen sohn zahlen?
und wenn er nicht zahlen könnte ist es dann möglich da er drei fahrzeuge besitzt zwei davon zu pfänden für den unterhalt?
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  #2  
Alt 09.02.2011, 15:48
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Wieviel Unterhalt er zahlen muss, richtet sich nach seinem Einkommen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 09.02.2011, 19:17
Benutzerbild von anabell
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Registriert seit: 19.11.2010
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 641
Standard

hallo,

hast du dich um eine vaterschaftsanerkennung und einen vollstreckbaren unterhaltstitel schon gekümmert?

internette grüße anabell
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
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  #4  
Alt 10.02.2011, 05:49
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Beiträge: 385
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Ist das Jugendamt hier die Beistandschaft oder die Unterhaltsvorschusskasse ?

Eine Beistandschaft wird (sofern die Vaterschaft bereits urkundlich festgestellt wurde) den Vater anschreiben und zur Auskunft auffordern, gleichzeitig wird sie verlangen bis zur abschließenden Prüfung den Mindestunterhalt zu zahlen (225 €). Sofern der Vater dann nicht reagiert wird sie irgendwann Klage einreichen, spätestens dann dürftest Du von denen was hören. Das ganze Procedere ganz sich über viele Monate hinziehen, wenn der Vater nicht kooperiert.

Für die Übergangszeit kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen (133 €)
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  #5  
Alt 11.02.2011, 12:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2011
Beiträge: 3
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Also ich bin bei der Unterhaltsvorschussabteilung vom jugendamt. und der vater hat mittlerweile die vaterschaft anerkannt und wurde auch schon zur zahlung aufgefordert leider ist bis dem noch nichts passiert. wie sieht es auch mit seinem wertgegenständen wenn er nicht zahlen kann aus ?

Und mal noch eine andere frage wie siehts mit den umgangsrecht aus ? er will den kleinen jetzt auf einmal sehen wollte vorher nichts davon wissen und ich finde es nicht zumutbar für mein kind ihn meinen sohn in die hände zu geben, da er nicht reif genug dafür ist?
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  #6  
Alt 11.02.2011, 17:16
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von juLä Beitrag anzeigen
Und mal noch eine andere frage wie siehts mit den umgangsrecht aus ? er will den kleinen jetzt auf einmal sehen wollte vorher nichts davon wissen und ich finde es nicht zumutbar für mein kind ihn meinen sohn in die hände zu geben, da er nicht reif genug dafür ist?
Der Umgang steht ihm zu (und dem Kind auch), da das Kind aber noch sehr jung ist, kommt hier auch begleiteter/betreuter Umgang in Frage, wenn du keine Umgangsbesuche in deinem Haushalt möchtest.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #7  
Alt 14.02.2011, 05:35
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Die Unterhaltsvorschussabteilung versucht nur den von ihr gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück zu erhalten, dieser beläuft sich derzeit auf
133 € mtl. für ein Kind unter 6 (glaube ich zumindest).
Ob die Unterhaltsvorschusskasse diesen vom Vater wieder bekommt hat für Dich keine Auswirkungen.
Der Unterhaltsvorschuss sollte nach 4 Monaten normalerweise bereits bewilligt sein.
Bist Du der meinung der Vater könnte mehr zahlen, dann wäre die oben bereits erwähnte Beistandschaft beim Jugendamt der richtige Weg.
Willst Du gar noch Unterhalt für Dich selbst (§1615 L BGB mindestens bis zum 3.Lebensjahr des Kindes) wäre ein Anwalt anzuraten.

Die Unterhaltsvorschusskasse kann und darf nur ihre eigenen Ansprüche durchsetzen.
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  #8  
Alt 14.02.2011, 10:14
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Im übrigen ist der Kindsvater auch Dir zum Unterhalt verpflichtet bis das Kind 3 Jahre alt ist. Nicht nur dem Kind.
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kind, unterhaltszahlung

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