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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 03.01.2012, 09:24
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Standard Unterhalt erhöhung???

Hallo,

ich habe mal ne wahrscheinlich sehr blöde Frage.

Also ich beziehe Arbeitslosengels 1 und aufstockend ca 80 Euro Hartz 4 .

Bekomme nebenher Unterhalt und normales Kindergeld ( 1 Kind)

Nun hat mir mein Ex geschrieben, dass er nicht meh studiert sondern arbeiten geht und meint er würde mir zum 1.2. mehr zahlen und nannte mir die Summen.

Wie soll ich das machen denn 1. ist nicht wirklich immer verlass auf ihn denn das war nur per SMS und 2 bin ich ehrlich gesagt nicht der beste rechner und weiss dann gar nicht ob er sich wirklich in die richtige Spalte der Düsseldorfer Tabelle eingerechnet hat.

Möchte halt nicht das das Amt sauer wird.

Nur ob er wirklich das zahlt was in der SMS steht weiss man ja nicht.
Und ob dieser betrag dann rechtens ist, kann ich ja auch nciht wissen.

Danke für Tips
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  #2  
Alt 03.01.2012, 09:36
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Registriert seit: 12.06.2011
Beiträge: 88
Standard

Hallo Allone,

wer hat denn damals den Unterhalt für das Kind ausgerechnet ? Hast Du eine Beistandschaft beim Jugendamt ? Wenn ja, teile diesen mit, das Dein Ex Dir mitgeteilt hat, das er ab 01.02.12 einen Job hat und dementsprechend mehr verdient. Dann kümmern die sich doch um alles. Und dem Jobcenter teilst Du das ebendfalls mit, das seitens der Beistandschaft neu berechnet wird.

Wenn Du noch keine Beistandschaft hast, dann solltest Du mal schnell eine Einrichten. Ist für Dich kostenlos und die kümmern sich dann um alles.
__________________
LG
Minimaus

P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Geändert von Minimaus (03.01.2012 um 09:37 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler
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  #3  
Alt 03.01.2012, 09:45
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Registriert seit: 14.11.2011
Beiträge: 16
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Nach der Trennung war das echt sehr übel.

Denn Kindesunterhalt da haben sich die anwälte so geeinigt.. denn es ging damals noch um ehegatten unterhalt ( den es aber nun scho lange nciht mehr gibt ,...)

Da lief halt alles über die anwälte.
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  #4  
Alt 03.01.2012, 09:46
Benutzerbild von Minimaus
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Registriert seit: 12.06.2011
Beiträge: 88
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Und jetzt läßt Du den Kindesunterhalt über die Beistandschaft beim Jugendamt berechnen. Ist für beide Seiten kostenlos und Du hast keinen Streß
__________________
LG
Minimaus

P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
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  #5  
Alt 03.01.2012, 09:53
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Registriert seit: 14.11.2011
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O.K. danke ...
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