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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 28.12.2011, 18:58
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Ausrufezeichen Unterhalt bei volljährigen Kindern

Hallo zusammen,
bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und erhoffe Hilfe von euch.

Mein Sohn ist 19 Jahre und bekommt von mir jeden Monat 250 Euro Unterhalt. Er hat im Mai sein Abitur gemacht und sich bei 5 Unis beworben und ist auch an 5 Unis angenommen worden. Normalerweise hat er jetzt die Qual der Wahl. Aber was macht er ? Er sagt allen Unis ab und will erst einmal ins Ausland. Erst Gahna, dann Indien und jetzt Marocco. Als ich davon hörte, Habe ich Ihn aufgefordert mir Unterlagen über den Aufenthalt zu schicken, weiterhin wollte ich seine Kontonummer haben, ( bis jetzt überwies ich seinen Unterhalt auf das Konto meiner Exfrau, bei der er auch lebt ). Alle forderungen sind nicht erfüllt worden von Ihm. Weiterhin sehe ich keinen Nutzen für sein Studium. Aufgefordert habe ich Ihn mehrfach, nichts geschah. Im November habe ich die Unterhaltszahlungen eingefroren. Nichts an Ihn Überwiesen. Angeblich will er mit beginn des Wintersemesters 2012 in Göttingen studieren.

Muß ich Ihm jetzt Unterhalt weiterzahlen, obwohl er nichts tut?

Wie sieht es mit Unterhalt während des Studiums aus?

Für was muß ich während des Studiums aufkommen?


Mit freundlichen Grüßen

Ein " Zahlvater"
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  #2  
Alt 28.12.2011, 19:26
Benutzerbild von WalterWinter
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Als erstes würde ich mal sagen:
Keinen Unterhalt mehr überweisen an die Mutter. Diese ist übrigens jetzt genauso wie Du bar-unterhaltsplfichtig.
Also: dringend Dauerauftrag kündigen!!
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  #3  
Alt 28.12.2011, 19:43
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Hallo Walter,
ich zahle keinen Unterhalt an die Mutter, sondern nur auf Ihr Konto
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  #4  
Alt 28.12.2011, 20:28
Benutzerbild von edy
edy edy ist gerade online
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Hallo Lutz1 ,

Unterhalt steht dem 19 Jährigen nur zu wenn er in Schule/Ausbildung ist.

Wenn kein Titel besteht, kannst du den Unterhalt einstellen.

Sollte er mit dem Studium beginnen, lebt der Anspruch wieder auf.

Vorrangig muss er Bafög beantragen. Bafög und KG werden voll auf
den Unterhalt angerechnet.

Ab 18 ist auch die EX ihm zu Barunterhalt verpflichtet.

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #5  
Alt 28.12.2011, 20:45
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Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Hallo Lutz1 ,

Unterhalt steht dem 19 Jährigen nur zu wenn er in Schule/Ausbildung ist.

Wenn kein Titel besteht, kannst du den Unterhalt einstellen.

Sollte er mit dem Studium beginnen, lebt der Anspruch wieder auf.

Vorrangig muss er Bafög beantragen. Bafög und KG werden voll auf
den Unterhalt angerechnet.

Ab 18 ist auch die EX ihm zu Barunterhalt verpflichtet.

lg
edy
Meine Ex ist zum Barunterhalt verpflichtet, aber ob sie tatsächlich zahlt, kann ich nicht wissen.
Woher weiß ich ob ein Titel besteht?
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  #6  
Alt 28.12.2011, 20:49
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von Lutz1 Beitrag anzeigen
Meine Ex ist zum Barunterhalt verpflichtet, aber ob sie tatsächlich zahlt, kann ich nicht wissen.
Darüber muss Dein Sohn Dir Auskunft erteilen.

Zitat:
Zitat von Lutz1 Beitrag anzeigen
Woher weiß ich ob ein Titel besteht?
Du hast den dann und kennst ihn. Z. B. eine Jugendamtsurkunde oder ein Gerichtsurteil.
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  #7  
Alt 28.12.2011, 20:57
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Zitat:
Zitat von pAp Beitrag anzeigen
Darüber muss Dein Sohn Dir Auskunft erteilen.


Du hast den dann und kennst ihn. Z. B. eine Jugendamtsurkunde oder ein Gerichtsurteil.

Mein Sohn kann mir viel erzählen, ob es so ist weiß ich nicht.


Ein Urteil gibt es nicht. Nur bei der Scheidung Hab ich die Zahlungen angegeben. Mehr nicht
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  #8  
Alt 28.12.2011, 21:04
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von Lutz1 Beitrag anzeigen
Mein Sohn kann mir viel erzählen, ob es so ist weiß ich nicht.
Er muss Dir wahrheitsgemäßge Angaben machen. Es steht m. E. ein Gerichtsverfahren an und da würden falsche Angaben seinerseits ein Prozessbetrug sein und dann hat er ganz ganz schlechte Karten.

Mein Tipp:
Schreibe Deinem Sohn einen Brief, kündige die Einstellung der Unterhaltszahlungen an, fordere ihn auf seine intensiven Bemühungen um eine Arbeit-, Ausbildungs- oder Studienstelle nachzuweisen und fordere Belege zu den Unterhaltszahlungen seiner Mutter an. Setze eine Frist für eine schriftliche Antwort.
Je nach dem, wie Euer Verhältnis ist, kannst Du natürlich versöhnliche Worte zufügen, aber bei Geld hört die Verwandtschaft auf.

Zitat:
Zitat von Lutz1 Beitrag anzeigen
Nur bei der Scheidung Hab ich die Zahlungen angegeben.
Wenn Du ganz ganz sicher sein kannst, dass es kein Urteil, keinen Beschluss, keinen Vergleich, keine Urkunde und keine Protokollerklärung in einem Urteil oder sonstwas gibt, dann stell' den Unterhalt ein. Zahle das Geld sichereitshalber auf ein Sparbuch ein.
Und warte dann ganz gelassen die Unterhaltsklage ab.
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  #9  
Alt 28.12.2011, 21:26
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Zitat:
Zitat von pAp Beitrag anzeigen
Er muss Dir wahrheitsgemäßge Angaben machen. Es steht m. E. ein Gerichtsverfahren an und da würden falsche Angaben seinerseits ein Prozessbetrug sein und dann hat er ganz ganz schlechte Karten.

Mein Tipp:
Schreibe Deinem Sohn einen Brief, kündige die Einstellung der Unterhaltszahlungen an, fordere ihn auf seine intensiven Bemühungen um eine Arbeit-, Ausbildungs- oder Studienstelle nachzuweisen und fordere Belege zu den Unterhaltszahlungen seiner Mutter an. Setze eine Frist für eine schriftliche Antwort.
Je nach dem, wie Euer Verhältnis ist, kannst Du natürlich versöhnliche Worte zufügen, aber bei Geld hört die Verwandtschaft auf.

Die Zahlungen sind bereits eingestell. Er hat sich bereits einen Anwalt genommen. Der fordert mich jetzt auf statt vorher 250 euro, jetzt 670 Euro zu zahlen. Die Studiengebühren, wenn er studiert ebenfalls.

Wenn Du ganz ganz sicher sein kannst, dass es kein Urteil, keinen Beschluss, keinen Vergleich, keine Urkunde und keine Protokollerklärung in einem Urteil oder sonstwas gibt, dann stell' den Unterhalt ein. Zahle das Geld sichereitshalber auf ein Sparbuch ein.
Und warte dann ganz gelassen die Unterhaltsklage ab.
Die Zahlungen sind bereits eingestell. Er hat sich bereits einen Anwalt genommen. Der fordert mich jetzt auf statt vorher 250 euro, jetzt 670 Euro zu zahlen. Die Studiengebühren, wenn er studiert ebenfalls.
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  #10  
Alt 28.12.2011, 21:48
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von Lutz1 Beitrag anzeigen
Er hat sich bereits einen Anwalt genommen. Der fordert mich jetzt auf statt vorher 250 euro, jetzt 670 Euro zu zahlen.
Klar fordert der Dich auf, dazu ist er ja beauftragt.
Gib ihm erst mal Auskunft über Dein Einkommen und fordere Einkommensnachweise der Mutter. Und bitte um genaue Begründung des vermeintlichen Unterhaltsanspruchs. Also mach das, was ich oben schon schrieb.
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studium, unterhalt

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