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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #11  
Alt 29.12.2011, 00:53
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Hallo Lutz1,

Zitat:
Er hat sich bereits einen Anwalt genommen. Der fordert mich jetzt auf statt vorher 250 euro, jetzt 670 Euro zu zahlen.
670€ ist der Bedarf eines Unterhaltsberechtigten mit eigener Wohnung.

Davon wird das volle Kindergeld abgezogen.

Der Rest wird auf beide Elternteile im Verhältnis ihres Einkommens aufgeteilt.


Für die Berechnung wird folgendes benötigt:

Ist der Sohn überhaupt berechtigt? ( ist er in Schule/Ausbildung?).

Einkommen der Mutter
Einkommen des Vaters.

Ich nehme mal an das der RA kein Fachanwalt für Familienrecht ist.

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #12  
Alt 29.12.2011, 05:51
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Empfehle ich zwar sonst nicht, aber ich glaube hier sollte auch vom TE sofort ein eigener Anwalt (möglichst einer der sich im Familienrecht auskennt) beauftragt werden.
Spätestens vorm Familiengericht ist der eh Pflicht und hier könnte er vermutlich schon vorher die Ansprüche des Sohnes abwehren.

Die Kosten dafür würde ich in kauf nehmen
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  #13  
Alt 29.12.2011, 16:53
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Zitat:
Zitat von Lutz1 Beitrag anzeigen
ich zahle keinen Unterhalt an die Mutter, sondern nur auf Ihr Konto
Und genau das solltest Du SOFORT einstellen.
Wenn überhaupt, dann aufs Konto des Sohnes, aber nicht auf das Konto der Mutter überweisen.!

Zitat:
Zitat von Lutz1 Beitrag anzeigen
Ein Urteil gibt es nicht. Nur bei der Scheidung hab ich die Zahlungen angegeben. Mehr nicht
Dann ist davon auszugehen, dass kein Titel besteht, den der Sohn vollstrecken könnte. Wenn überhaupt, dann hat die Mutter etwas ähnliches (z.B. im Scheidungsurteil), aber damit kann der Sohn, seit er 18 ist, nichts anfangen.
Abgesehen davon:
Wenn er, Dein Sohn, irgendetwas Vollstreckbares hätte, dann hätte der Anwalt jetzt nicht nur einen ’einfachen’ Brief geschrieben, nein, dann hätte er vollstreckt oder zumindest die Vollstreckung angedroht.

Also – erst mal in Ruhe zurücklehnen. Und, wie gesagt, den Dauerauftrag löschen.

Dein Sohn steht jetzt zunächst in der Pflicht.

Yamato hat Dir geraten, einen eigenen Anwalt einzuschalten. Wenn Du dies derzeit nicht möchtest, würde ich Dir anraten, auf den Anwaltsbrief überhaupt nicht zu reagieren. Sondern Deinen Sohn direkt anschreiben.

Schon alleine aus rein psychologischen Gründen:

Lass Dir von Deinem Sohn nicht diktieren, mit wem Du korrespondierst.
Dein Sohn glaubt, er sitzt am längeren Hebel, und er glaubt, er brauche nur unten am Kördelchen zu ziehen, und schon bewegt sich der Hampelmann.
Und der Hampelmann wärest dann DU.

Als Vater stehst Du auch einem volljährigen Kind gegenüber auch noch in irgendeiner Fürsorgepflicht. Nämlich dem jungen Mann zu zeigen, dass nämlich das Leben SO nicht so abläuft, dass man Verantwortung einfach auf einen bezahlten Anwalt abschiebt.

Dein Sohn hat gefälligst dafür zu sorgen, dass sein Vater volle Kenntnis der Einnahmen der Mutter hat, und genauso auch umgekehrt. Diesen Schritt hat Herr Sohn ’vergessen’, er hat stattdessen direkt mit dem zweiten Schritt begonnen, und gleich den Vater angeschissen.

Wenn Du nun also dem Anwalt Deines Sohnes antwortest, bestätigst Du damit die Vorgehensweise Deines Sohnes. Und schon bist Du der Hampelmann. Wenn Du stattdessen aber direkt den Sohnemann anschreibst, dann zeigst Du ihm damit einen Weg auf, der der richtige ist.
Er wird es irgendwann verstehen. Nicht sofort, denn er ist ja noch der Meinung, dass alleine der Vater bar-unterhaltspflichtig ist. So wie er es aus Vergangenheit kennt. Für ihn ist es ja auch wesentlich bequemer, ausschließlich den Vater, der weit weg wohnt, um Geld anzubaggern, statt auch die Mutter, mit der ja Tag für Tag zu tun hat und mit der er ja nicht anwaltlich verkehren möchte.

Ich kann Dir aus Erfahrung sagen, dass beim Sohn ein völliges Umdenken stattfindet, sobald er von Papa erfährt, dass dieser nur noch Unterhalt zahlt, wenn auch nachgewiesen ist, in welcher Höhe die Mama Unterhalt zahlt (nicht in Naturalien, sondern in Bargeld), dann verschwinden die Flausen vonwegen Marokko ganz schnell.

Obwohl ich es toll finde, wenn ein junger Mensch die Möglichkeiten nutzt, sich in der Welt umzuschauen.
Vorausgesetzt, er hat sich fundierte Gedanken über die Finanzierung gemacht.
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  #14  
Alt 29.12.2011, 17:18
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Zitat:
Zitat von yamato Beitrag anzeigen
Empfehle ich zwar sonst nicht, aber ich glaube hier sollte auch vom TE sofort ein eigener Anwalt ... beauftragt werden.
Ich habe damals, als dieses Thema bei mir anstand, einen Anwalt konsultiert.
Das hat mich ziemlich genau so viel gekostet, wie Lutz monatlich seinem Sohn gibt bzw. gab.
Und ich denke, beim Sohn wäre dieses Geld wesentlich besser aufgehoben als beim Anwalt (ohne jetzt den Anwälten das Geschäft kaputt machen zu wollen).

Im Endeffekt hat der Anwalt mir nur haarklein genau das erklärt, was ich – hätte ich damals dieses Forum schon gekannt – hier völlig kostenlos erfahren hätte. Und was ja im Übrigen – falls man den Text eingehend studiert – ganz einfach der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen ist.
Und im Nachhinein verstehe ich auch sein etwas süffisantes Lächeln, als er meine ungläubigen Augen sah.

Mittlerweile bin ich der Überzeugung, jeder Familienanwalt lacht sich ins Fäustchen, wenn er mal wieder hört, dass es sich noch nicht herumgesprochen hat, dass das Kind ab Volljährigkeit für das Einfordern des Unterhaltes selber verantwortlich ist und also nicht mehr an Mamas Rockzipfel hängen kann. Und dass das Kind vom Rockzipfel genauso viel einzufordern hat wie vom anderen Elternteil – proportional natürlich dem Einkommen entsprechend.
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  #15  
Alt 29.12.2011, 19:52
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Zitat:
Zitat von WalterWinter Beitrag anzeigen
Wenn Du dies derzeit nicht möchtest, würde ich Dir anraten, auf den Anwaltsbrief überhaupt nicht zu reagieren. Sondern Deinen Sohn direkt anschreiben.
Natürlich an den Sohn. Aber bitte zu Händen des Anwalts, sofern dieser eine Empfangsvollmacht beigefügt hat. Sonst gilt das sowieso nicht als zugegangen und der Anwalt klagt sofort, weil man nicht reagiert hat. Und wer dann die Kosten trägt ist Dir klar? Irgendwo in den §§ 92 ZPO...
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  #16  
Alt 29.12.2011, 20:09
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Zitat:
Und wer dann die Kosten trägt, ist Dir klar?
Naja, das würde ich aber mal etwas gelassener sehen wollen.

Ob der Sohn wirklich klagen lässt, wenn er vom Vater einen Schrieb hat, dass die Mutter ihre Einkommensverhältnisse offenlegen muss, wage ich zu bezweifeln.

Im Übrigen wird der Anwalt eine Frist gesetzt haben. Wenn innerhalb dieser Frist mit dem Sohn kein Einvernehmen möglich ist, kann ja dann immer noch ein Schrieb an den Anwalt gehen. Auch noch einige Tage nach Verstreichen dieser Frist.
Denn: So schnell schießen die Preußen nicht ...
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studium, unterhalt

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