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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo, mein Sohn ist 19 Jahre und z.Zt in Ausbildung als Kfz-Mechatroniker. Leider hatte er im letzten Jahr einen Bandscheibenvorfall und musste operiert werden. Ob er seine Ausbildung beenden kann ist noch nicht abzusehen. Meine Frage: Bin ich unterhaltspflichtig, wenn er die Ausbildung krankheitsbedingt abbrechen muß, und er evtl. eine zweite Ausbildung beginnt? Gruß Alex |
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#2
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| Hallo Alpe53, Eltern (beide) sind ihren Kindern gegenüber grundsätzlich bis zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterhaltspflichtig. Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#3
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| Ja Du bist weiter unterhaltspflichtig für die Zeit der neuen Ausbildung und ggf. auch für einen Übergangszeitraum zwischen den Ausbildungen, dessen Länge sich durch die Wirkungen der Krankheit, Intensität der Ausbildungssuche usw. bestimmt. Einem jungen Erwachsenen wird in der Regel sogar ein Freischuss im Bezug auf den Ausbildungsplatz gewährt, wenn er merkt die erste Ausbildung entsprach überhaupt nicht seinen Neigungen und Fähigkeiten. Bei Abbruch aus gesundheitlichen Gründen ist dies natürlich noch eindeutiger. |
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#4
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| Wenn mein Kind krankheitsbedingt die Ausbildung abbrechen müsste, würde sich mir nicht ernsthaft die Frage stellen, ob ich bei einer neuen Ausbildung noch unterhaltspflichtig bin. Es wäre für mich selbstverständlich, dass ich MEIN Kind unterstütze, um ihm einen guten Start ins Berufsleben zu geben.....
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Die Gedanken, die Mandy beschrieben hat, gingen auch mir spontan durch den Kopf. Allerdings vermute ich mal, dass Alpe seine Frage irgendwie anders verstanden haben wollte, nämlich ob bezüglich seiner PI der Sohn weiterhin als unterhaltsberechtigt angesehen werden kann. |
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#6
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| Dann muss man konkret hinschreiben, worum es geht. Ich kenne nicht von jedem User sämtliche Beiträge mit allen Problematiken.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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| Zitat:
![]() Ich behaupte mal, dass die Frage schon konkret so lautet, wie sie auch gestellt wurde.
__________________ Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist. (Kurt Tucholski) |
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#8
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| Naja, dann will ich meine freie Interpretation mal schleunigst korrigieren, und mein Zitat:
Alpe, bitte sag', dass ich richtig liege. |
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#9
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| Gerade in einen solchen Fall kann man sich sicher streiten. Da dein Sohn jedoch den Abbruch ggf. nicht selbst zu verschulden hat bzw. das Krankheitsbedingt war bist du meiner Meinung nach dennoch verpflichtet. Eine andere Frage wäre ob dein Sohn evt. Geld von einem anderen Amt zusätzlich beziehen kann, da dies evt. mit einer krankheitsbedingten Umschulung begründet werden kann. |
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#10
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| Gutes Stichwort. Zerstritten war Alpe53 ja längst mit seinem Sohn. Erst als Alpe erfuhr, dass der Sohn eine Ausbildung macht, hat er sich wieder mit ihm versöhnt. So - und nun ist nix mehr mit Ausbildung, vielleicht. Dann geht der Streit also wieder los. |
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