Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Unterhalt - Unterhaltsrecht > Kindesunterhalt

Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.01.2012, 11:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2012
Beiträge: 4
Standard Unterhalt bei Berufsbildungswerk??

Meine Tochter (17) hat eine Förderschule besucht und ist seid einem Jahr auf einem Berufsbildungswerk.
Muss ich weiter Unterhalt zahlen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 07.01.2012, 12:03
Benutzerbild von edy
edy edy ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 794
Standard

Hallo papermaker,

An wen zahlst du den Unterhalt?

Unterhalt ist zu zahlen bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung.

Hat sie Einkommen?

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 07.01.2012, 12:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2012
Beiträge: 4
Standard

Hallo Edy,
Unterhalt zahl ich für meine Tochter an meine Ex-frau.
Sie arbeitet auf 400€ Basis und ist wieder verheiratet.
Mich würde es interessieren ob meine Tochter in dem BBW so was ähnliches wie eine Ausbildungsvergütung bekommt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 07.01.2012, 12:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.209
Standard

Zitat:
Zitat von papermaker Beitrag anzeigen
Hallo Edy,
Unterhalt zahl ich für meine Tochter an meine Ex-frau.
Sie arbeitet auf 400€ Basis und ist wieder verheiratet.
Mich würde es interessieren ob meine Tochter in dem BBW so was ähnliches wie eine Ausbildungsvergütung bekommt.
Du kannst deine Ex auffordern, dir diese Informationen in verbindlicher Form zukommen zu lassen. Dazu hast du als Unterhaltszahler ein Recht. Vieleicht zahlst du ja zu viel Unterhalt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 07.01.2012, 12:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2012
Beiträge: 4
Standard

Hallo mpumpe,
so wie ich meine Ex einschätz bekomm ich darauf keine Antwort und müsste mir mein Recht über einen Anwalt holen. Das ist mit Kosten verbunden für die ich aufkommen muss.
Wenn ich wüsste ob und wenn ja in welcher Höhe meine Tochter in dem Berufsbildungswerk eine Ausbildungsvergütung bekommt wär mir schon geholfen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 07.01.2012, 13:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.209
Standard

Auch der Unterhaltsberechtigte muss auf Verlangen Auskunft über seine Einkommenssituation geben.
Er muss sogar unaufgefordert dem Unterhaltsverpflichteten Auskunft über eine Einkommensveränderung geben.

Auskunftsanspruch - Auskunft zur Berechnung der Höhe des Unterhalts
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 07.01.2012, 13:33
Benutzerbild von edy
edy edy ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 794
Standard

Hallo papermaker,

Besteht ein Titel/Beschluss/Jugendamtsurkunde für den Unterhalt?

Wenn die Tochter 18 Jahre alt wird sind beide Eltern barunterhaltpflichtig.

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 07.01.2012, 13:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2012
Beiträge: 4
Standard

Hallo Edy,
eine Verpflichtungsurkunde hab ich vor Jahren auf dem Jugendamt machen lassen. Diese ist wenn ich es richitig im Kopf habe, rechtskräftig bis meine Tochter 18 ist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 07.01.2012, 13:56
Benutzerbild von edy
edy edy ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 794
Standard

Hallo papermaker,

Zitat:
Diese ist wenn ich es richitig im Kopf habe, rechtskräftig bis meine Tochter 18 ist.
Dann überprüfe dies.

Wenn der Titel/Urkunde mit 18 ausläuft,kannst du die Zahlungen einstellen.
Vorher rechtzeitig darauf hinweisen.

Deine Tochter hat dennoch Anspruch auf Unterhalt wenn sie in Ausbildung/
Schule ist.(Einkommen der Tochter und Kindergeld würde gegengerechnet).
Nur, dann muss die Tochter an dich herantreten und nachweisen das
sie unterhaltsbedürftig ist. Dann muss sie ein evtl.EK nachweisen,ebenso
das EK deiner EX.
Ab 18 muss auch deine EX Barunterhalt an die Tochter leisten.

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 10.01.2012, 06:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2011
Beiträge: 124
Standard

Zitat:
Zitat von papermaker Beitrag anzeigen
so wie ich meine Ex einschätz bekomm ich darauf keine Antwort und müsste mir mein Recht über einen Anwalt holen. Das ist mit Kosten verbunden für die ich aufkommen muss.
Das muss nicht sein. Verzugsschäden zahlt der Schuldner.
Also Frau auffordern, angemessene Frist setzen, in Verzug setzten. Erst dann zum Anwalt.
__________________
42,195 Grüße

Roadrunner

Das Richtige erfordert niemals eine komplexe Tatkraft.
Es ist immer einfach und geradlinig.
Calvin Coolidge, (1872 - 1933), US-amerikanischer republikanischer Politiker, 30. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend zahlt wegen ALG keinen Unterhalt bei Privatinsolvenz Feli Kindesunterhalt 14 27.06.2011 08:40
ALG II und Unterhalt vom Vater suesally Kindesunterhalt 15 26.06.2010 17:06
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG II durch Unterhalt katrinchen1967 Hartz IV 4 - ALG II 2 9 27.11.2009 07:59
Vater weigert sich Unterhalt zu zahlen Marlice Kindesunterhalt 12 19.02.2009 18:52


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:07 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0