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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo habe eine Frage;Der uneheliche Sohn meines Mannes wird jetzt am 16 Februar 18Jahre alt,muss mein Mann nun den ganzen Unterhalt für Februar zahlen? Weil sich ja ab 18 der Unterhaltsanspruch ändert. Gruß Biggi |
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#2
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| Was macht der Sohn? Schule, Ausbildung oder nix? |
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#3
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| Hallo der Sohn macht eine Vollzeitausbildung zum Technischen Assistent für Informatik die im Juli 2012 endet,er bekommt Bafög 162€ und Kindergeld 184€ |
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#4
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| Dein Mann ist seinem Sohn bis zum Ende der Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet. Wieso kommst du da auf den Gedanken, nicht für den vollen Februar zahlen zu müssen? |
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#5
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| Hallo Biggi2012, Ab 18 Jahre sind beide Eltern barunterhaltpflichtig. Es müssen beide Vater +Mutter im Verhältnis ihrer Einkommen Unterhalt zahlen. Voraussetzung ist natürlich das EK und die Leistungsfähigkeit der Eltern. Besteht ein Unterhaltstitel/Jugendamturkunde usw.? Geht dieser über das 18 Lebensjahr hinaus? lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#6
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| was verdient seine Mutter? |
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#7
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| Ich hab die Frage wohl etwas falsch verstanden, weil ich die Betonung nicht richtig gesetzt hatte. Dass und (wahrscheinlich) inwiefern sich der Unterhalt ändert, weiss die TE. Die Frage war also nur, ob ihr Mann den bisherigen Satz für den ganzen Monat zahlen muss. Da ist die Antwort nein. Der Volljährigenunterhalt beginnt mit dem 18. Geburtstag. Bis zum 15. Februar muss der bisherige Unterhalt auf 15 Tage berechnet werden und an an die Mutter ausbezahlt werden, ab dem 16. Februar nach neuer Berechnung auf 14 Tage an den Sohn. Allerdings finde ich es mal wieder bezeichnend, dass diese Frage nicht vom Vater selber, sondern von der „neuen“ Frau gestellt wird. Darüberhinaus frage ich mich, warum man eine solche Frage „schon“ am 11.02. stellt, wenn die Änderung bereits am 16.02. eintritt. War eine frühzeitige Klärung der Situation, auch und besonders im Interesse des Sohnes nicht möglich? |
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#8
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| Danke für die antworten, es besteht ein Unterhaltstitel der bis zur Volljährigkeit geht,also es steht dort der Unterhaltsschuldner zahlt bis zur Volljährigkeit 18Jahre alt Unterhalt,dies wurde bei der Geburt vom Jugendamt und Gericht so Beglaubigt und Unterschrieben! Es gab zum Kind und der Mutter nie Kontakt ,es war eine einmalige Sache zwischen dieser Frau und meinem Mann,alles wurde über das Jugendamt geklärt. Deshalb meine Frage hier,ob nun der Unterhalt bis zum 16.Februar gezahlt werden muss,oder für den ganzen Monat? Auch das der Sohn eine Ausbildung macht und Bafög erhält hatte uns das Jugendamt nie mitgeteilt erst als wir nachfragten gaben Sie uns die Auskunft!Zur Zeit zahlt mein Mann den Unterhalt an das Jugnedamt und die leiten den dann an die Mutter weiter. |
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#9
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| Zitat:
Zweifelst Du am Wahrheitsgehalt dieser Aussage, oder hast Du's nur überlesen? |
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#10
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| Bitte schreibe mal genau den Satz aus dem Urteil ab. Was steht da also, z. B. "...zahlt monatlich im Voraus..." oder so? Steht auch "...bis zum..."? |
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