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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 16.01.2010, 11:31
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Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 5
Standard unterhalt

hallo
habe mal eine frage?
alg1 bezieher hat 2 kinder geschieden und zahlt bis zu seinem selbstbehalt von 770 euro unterhalt.jetzt geht er auf 400 euro basis arbeiten. es ist ein titel da was den unterhalt betrifft. er muß 79,89% unter anrechnung des
kindergeldes unterhalt bezahlen.wie sieht das aus durch den minijob?muß er dann von dem minijob mehr unterhalt bezahlen?
danke
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  #2  
Alt 16.01.2010, 16:57
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Wenn er die Unterhaltstitel bisher noch nicht voll bedient, d. h. weniger Unterhalt zahlt als festgesetzt ist: Ja, wahrscheinlich.

Turtle
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  #3  
Alt 16.01.2010, 17:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 5
Standard

wenn,ich das richtig verstehe, muß er den unterhalt aufstocken??? und was ist mit dem freibetrag 165 euro den er dazuverdienen darf???? was rechnet das arbeitsamt an ??? geht unterhalt vor???
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