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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo erstmal, mein Name ist Mike ich bin 25Jahre alt geworden vor kurzem und lebe allein in meiner Wohnung.Diese finanziere ich ausschließlich durch meine Ausbildungsvergütung 616€ Netto und das Kindergeld 184€. Mein vermögender Vater (Selbständiger Gastronom+Vollzeitbeschäftigter)hatte mich bis vor kurzem mit 100€ pro Monat freiwillig Unterstützt was auch dringend notwendig war/weiterhin ist. Nur jetzt seit meinem 25 Geburtstag ist er aus unerfindlichen Gründen beleidigt und verwehrt mir jegliche Unterstützung. Nun meine Frage: Ist er verpflichtet mich zu Unterstützen?Wie genau berechnet sich der Unterhalt bei seiner Berufskombi. Welche stellen muss ich zur Unterstützung aufsuchen?Ich gehe nämlich davon aus, dass er freiwillig nicht weiter handeln wird und überlege somit ihn per Gesetz zu "zwingen". Freue mich auf umfangreiche Antwort, Gruß Mike |
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#2
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| Da die Schulpflicht mit 16 Jahren beendet ist, stellt sich die Frage, was du in den fast 10 Jahren bisher gemacht hast, und wie lange denn die Ausbildung noch geplant ist, um die Frage nach der weiteren Unterhaltsverpflichtung deines Vaters einschätzen zu können. Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung auf ein bestimmtes Alter beim elterlichen Unterhalt. |
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#3
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| Ich bin derzeit in Ausbildung (3. von 4. Lehrjahren) Ich war zeitweise wg. Krankenhausaufenthalt arbeitsunfähig, hab also Hartz4 bezogen. 1 Jahr war ich Vollzeitbeschäftigt. Brauchst du genauere Daten und welche Relevanz hat die Vergangenheit da? LG und Danke im voraus Mike |
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#4
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| Die Ausbildung sollte zügig nach Ende der Schule durchgezogen werden. Insofern kann die Beurteilung dessen, was mit 25 bisher schulisch und beruflich erreicht wurde, durchaus eine Rolle spielen. Wird die Ausbildung nicht konsequent durchgezogen, kann durchaus der Unterhaltsanspruch verfallen. Wenn dich Krankheit bisher daran gehindert hat, einen beruflichen Abschluß zu erreichen kann noch Unterhaltspflicht bestehen. Die Höhe der Unterhaltszahlungen richten sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und sie bemessen sich in der Höhe nach der 'Düsseldorfer Tabelle'. Unterhaltsansprüche für die Vergangenheit zu erwirken sind praktisch nicht möglich. |
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#5
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| Hallo maikneef, Der Unterhaltsbedarf bei eigener Wohnung beträgt 670€. Mit deinem Azubi-Lohn und Kindergeld dürfte dieser gedeckt sein. siehe auch hier: Kindesunterhalt der Link ist etwas älter, hir geht man noch von 640€ /monat aus. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#6
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| Definiert mir bitte mal Unterhaltsbedarf. An wen wende ich mich um herauszufinden wie wohlhabend er genau ist?Oder auch generell.Gleich zum Anwalt als Geldloser? |
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#7
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| Ab 25 gibts kein Kindergeld mehr. Warum gibts kein BAB? |
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#8
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| Hallo maikneef, Unterhaltsbedarf ? Welchen Bedarf soll der Unterhalt decken? – ratgeber-geld.de Tipps & Infos @mpumpe Zitat:
lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#9
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| da Du im dritten Lehrjahr bist und vermutlich im Sommer 2013 fertig bist, würde ich den Vater freundlich bitten, ob er bis dahin eventuell 100 Euro im Monat zahlen würde. Es würde sich ja insgesamt um 1800 Euro handeln. Vielleicht läßt er mit sich reden. |
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#10
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__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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