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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Danke vorab für Eure Informationen! Wir leben und arbeiten derzeit in Paris und planen einen Umzug nach Deutschland zur Familiengründung. Ich habe eine Anstellung in Paris und müsste diese kündigen für den Umzug. Nun würde ich gern wissen, für den Fall dass ich keinen Job in der gewünschten Stadt finde und ALG2 beantragen muss, ob mein hiesiges Einkommen für Elterngeld angerechnet wird (versteuert im EU-Land!!) oder mir lediglich das letzte Einkommen, demnach also ALG2, angerechnet wird (300€?) Merci! |
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#2
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| § 2 BEEG: "(1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der positiven im Inland zu versteuernden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 zu berücksichtigen."
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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| Stichworte |
| ausland, einkommen, elterngeld, umzug |
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