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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 01.02.2010, 09:21
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Frage Umzug der Tochter zum Vater

Umzug der Tochter zum Vater

Seit der Scheidung leben beide Kinder (12/15) bei mir und ich beziehe für sie Kindesunterhalt von meinem Ex-Mann.
( 580€ abzüglich des hälftigen Kindergeldes pro Kind )
Ich selber verdiene 1250€ netto und mein Ex-Mann zumindest 3900. Jetzt möchte meine Tochter ihr Glück bei Ihrem Vater versuchen und zu ihm ziehen. Selbstverständlich weiss ich, dass ihr Unterhalt bei mir somit entfällt.
Muss ich im Gegenzug denn auch Unterhalt für sie an meinen Ex-Mann zahlen obwohl er mehr als das 3-fache von mir verdient? Wenn ja, wie hoch wäre er dann? Und wie soll mir dann möglich sein, den gewohnten "Standard" für mein anderes Kind beizubehalten wenn ich Unterhalt an sie zahle, denn mehr Zeit, um mehr Geld zu verdienen bleibt mir natürlich nach ihrem Auszug auch nicht.
Weiss jemand wie sowas geregelt wird?

Vielen Dank
Angelika
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  #2  
Alt 01.02.2010, 13:02
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Beiträge: 268
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Es gibt Abweichungen von der Regel, dass der eine Elternteil betreut und der andere zahlt, etwa wenn der betreuende Elternteil deutlich mehr Einkommen hat als der zum Barunterhalt verpflichtete.

Dazu gibt es verschiedene Gerichtsurteile, die alle den wesentlich mehr verdienenden betreuenden Elternteil verpflichteten, auch den Barunterhalt für das Kind allein oder vorwiegend aufzubringen.

Ein Beispiel:

Urteil des OLG Brandenburg vom 17.01.06 - 10 UF 91/05 -:

1. Ist das Einkommen des betreuenden Elternteils mehr als doppelt so hoch wie das des eigentlich zum Barunterhalt verpflichteten Elternteils, kann die Unterhaltsverpflichtung des Letztgenannten ganz entfallen.
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  #3  
Alt 01.02.2010, 14:03
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Ja ist aber ein "Kann"...

Grundsätzlich ist es so, dass für den Unterhalt des ausziehenden Kindes dein Einkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen ermittelt wird.

Dann wird der Unterhaltsbetrag für das Kind das bei dir lebt auch abgezogen und nur den Rest, der über dem Selbstbehalt von 900 Euro liegt ist der Unterhalt fürs umgezogene Kind bzw. das Einkommen überm Selbstbehalt wird auf beide Kinder verteilt. Sie sind ja in der gleichen Altersstufe.
Das heisst dann Mangelverteilung.

Gruß
Enibas
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  #4  
Alt 01.02.2010, 14:05
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Beiträge: 4
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Vielen lieben Dank für Deine Antwort.
Dann werde ich mich mal dahingehend schlau machen. Es hilf mir auf jeden Fall schon mal weiter.
Danke,
Angelika
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umzug, unterhalt für die kinder

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