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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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Alt 13.03.2010, 10:57
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Registriert seit: 13.03.2010
Beiträge: 1
Standard Selbstbehalt bei Teilhabe am Arbeitsleben???

Hallo zusammen,

hoffe ihr könnt mir hier helfen.

Ich bin 37 J. männlich und leide an einer Sehbehinderung.
Jetzt befinde mich seit dem 22.02.2010 in einer Integrationsmaßnahme in einem Berufsförderungswerk für Bilnde und Sehbehinderte. Diese Maßnahme läuft als Teilhabe am Arbeitsleben. Kostenträger ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Ich bin unterhaltspflichtig gegenüber 3 minderjährigen Kindern. Nun hat mir die DRV meine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund eines Abzweigungsantrages des Jugendamtes auf 770€ gekürzt. Hatte einen Bescheid über 967,50€ Übergansgeld. Bin auch jederzeit bereit Unterhalt zu bezahlen. Aber liegt hierbei nicht ein Selbstbehalt in Höhe von 900€ vor???? Ich laufe doch bei einer Maßnahme als erwerbstätig und nicht als erwerbslos??? oder sehe ich hierbei etwas falsch?

Habe vorher schon eine Maßnahme als Teilhabe am Arbeitsleben absolviert. Hierbei wurde der Selbstbehalt noch auf 890€ festgelegt.
Kann mir jemand hierbei helfen????

Über zalhreiche Antworten bin ich dankbar.
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Stichworte
erwerbstätig, kindesunterhalt, teilhabe

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