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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Guten Tag alle Zusammen , Ich bin Benny 21 Jahre alt und habe folgendes Problem und hoffe Ihr könnt mir dabei vielleicht weiterhelfen Ich bin im September in eine Ausbildung gestartet und wurde im November gekündigt (Probezeit nicht bestanden, ohne Angaben von Gründen). Mein Vater hat bis dahin auch iimmer Unterhalt gezahlt, jetzt weigert er sich aber weiterhin für mich zu zahlen. Die Arge bzw. das Jobcenter Zahlt mir die Miete für die Wohnung. Nur Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich nach deren Aussage : "Weil mein Vater in der Lage ist Unterhalt zu zahlen" nicht. Ich bin beim Arbeitsamt sowohl als auch bei der Arge Ausbildungssuchend gemeldet! Ich bin 21. Jahre und Wohne alleine und habe einen Schwerbeschädigtenausweis mit 50% (fals das relevant ist). Jetzt ist meine Frage ist mein Vater verpflichtet weiterhin Unterhalt für mich zu zahlen? Über Antworten und Hilfe würde ich mich sehr freuen, LG Benny |
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#2
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| Hast Du Deinem Vater die Situation denn so geschildert, wie Du das hier getan hast? Lebst Du allein, oder bei der Mutter? |
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#3
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| Grundsätzlich besteht Unterhaltspflicht bis zum Abschluß einer angemessenen Berufsausbildung. |
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#4
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| mein Vater kennt die komplette Situation. Ja ich wohne alleine. |
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#5
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| Zitat:
Was mache ich da jetzt am besten? |
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#6
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| Pardon, dass Du alleine wohnst, hattest Du geschrieben, hatte ich überlesen. Es kommt wohl darauf an, wie Dein persönliches Verhältnis zu Papa ist. Du wirst ihm die Situation eindringlich klarmachen müssen. Notfalls gerichtlich. |
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#7
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| Hallo Zitat:
lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#8
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| Hallo, Zitat:
Zitat:
Aber in deinem Fall ist das nicht so. Die Arge zahlt ja auch (Wohnkosten). Aber wenn sie zahlt dann auch Regelsatz und nicht nur Wohnkosten. Und außerdem, wenn es einen bestehenden Unterhaltsanspruch gäbe, dann wäre dieser Kraft Gesetz auf die ARGE übergegangen und sie könnten sich den Unterhalt von deinem Vater selber holen. Die ARGE leistet, wenn auch nur Wohnkosten. Damit ist der Unterhaltsanspruch Kraft Gesetz auf die ARGE übergegangen, d.h. formell hast du jetzt gar keinen Unterhaltsanspruch mehr. Du darfst gar nichts vom Vater fordern. Also ab zur ARGE und ordentlich Dampf machen. Dein Vater zahlt nicht. Damit hast du keine bereiten Mittel. Sprich du bist Mittellos. Die ARGE muss zahlen.
__________________ 42,195 Grüße Roadrunner ![]() Das Richtige erfordert niemals eine komplexe Tatkraft. Es ist immer einfach und geradlinig. Calvin Coolidge, (1872 - 1933), US-amerikanischer republikanischer Politiker, 30. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika |
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#9
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| Warum wohnst du nicht kostengünstig bei dem Vater? Eine eigene Wohnung kann man sich leisten, wenn man sie bezahlen kann. Ob die Unterhaltsverpflichtung wieder auflebt, falls du eine Ausbildung wieder anfängst, ist vom grünen Tisch aus schwer zu sagen. Was hast du denn mit 21 an schulischen Abschlüssen bisher erreicht? Solange du jedenfalls ausbildungsmäßig nichts machst, bist du nach dem BGB verpflichtet, deinen Lebensunterhalt mit Erwerbstätigkeit zu bestreiten. Das JC wird dich vermutlich nach deinem zweimonatigem Ausflug an das Elternhaus verweisen. |
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#10
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| Was ist mit deiner Mutter? Auch sie ist zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet genauso wie dein Vater seit deinem 18.Geburtstag. |
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