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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 14.01.2012, 09:01
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Guten Tag alle Zusammen ,

Ich bin Benny 21 Jahre alt und habe folgendes Problem und hoffe Ihr könnt mir dabei vielleicht weiterhelfen
Ich bin im September in eine Ausbildung gestartet und wurde im November gekündigt (Probezeit nicht bestanden, ohne Angaben von Gründen).
Mein Vater hat bis dahin auch iimmer Unterhalt gezahlt, jetzt weigert er sich aber weiterhin für mich zu zahlen. Die Arge bzw. das Jobcenter Zahlt mir die Miete für die Wohnung. Nur Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich nach deren Aussage : "Weil mein Vater in der Lage ist Unterhalt zu zahlen" nicht.
Ich bin beim Arbeitsamt sowohl als auch bei der Arge Ausbildungssuchend gemeldet!
Ich bin 21. Jahre und Wohne alleine und habe einen Schwerbeschädigtenausweis mit 50% (fals das relevant ist).
Jetzt ist meine Frage ist mein Vater verpflichtet weiterhin Unterhalt für mich zu zahlen?

Über Antworten und Hilfe würde ich mich sehr freuen,

LG

Benny
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  #2  
Alt 14.01.2012, 09:17
Benutzerbild von WalterWinter
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Hast Du Deinem Vater die Situation denn so geschildert, wie Du das hier getan hast? Lebst Du allein, oder bei der Mutter?
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  #3  
Alt 14.01.2012, 09:18
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Grundsätzlich besteht Unterhaltspflicht bis zum Abschluß einer angemessenen Berufsausbildung.
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  #4  
Alt 14.01.2012, 09:20
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mein Vater kennt die komplette Situation. Ja ich wohne alleine.
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  #5  
Alt 14.01.2012, 09:21
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Grundsätzlich besteht Unterhaltspflicht bis zum Abschluß einer angemessenen Berufsausbildung.

Was mache ich da jetzt am besten?
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  #6  
Alt 14.01.2012, 09:30
Benutzerbild von WalterWinter
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Pardon, dass Du alleine wohnst, hattest Du geschrieben, hatte ich überlesen.

Es kommt wohl darauf an, wie Dein persönliches Verhältnis zu Papa ist.
Du wirst ihm die Situation eindringlich klarmachen müssen. Notfalls gerichtlich.
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  #7  
Alt 14.01.2012, 10:10
Benutzerbild von edy
edy edy ist gerade online
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Hallo


Zitat:
Grundsätzlich besteht Unterhaltspflicht bis zum Abschluß einer angemessenen Berufsausbildung.
Aber wenn man mit 21 nicht "in Ausbildung" ist, besteht diese nicht.

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #8  
Alt 17.01.2012, 07:05
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Hallo,

Zitat:
Zitat von 900D_Money Beitrag anzeigen
Mein Vater hat bis dahin auch iimmer Unterhalt gezahlt, jetzt weigert er sich aber weiterhin für mich zu zahlen.
Das ist grundsätzlich richtig so. Anspruch auf Unterhalt besteht nur wenn du auch in Ausbildung bist. D.h. im Moment nicht. Erst wenn du eine neue Ausbilung gefunden hast lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf, d.h. dann muss er wieder zahlen.

Zitat:
Zitat von 900D_Money Beitrag anzeigen
Die Arge bzw. das Jobcenter Zahlt mir die Miete für die Wohnung. Nur Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich nach deren Aussage : "Weil mein Vater in der Lage ist Unterhalt zu zahlen" nicht.
Bei der ARGE kenne ich micht nicht so aus. Aber ich würde mal behaupten das diese Aussage falsch ist. In vielen solcher Fälle muss die ARGE nicht zahlen, weil die Kinder noch U-25 sind und bei den Eltern wohnen. Dann bilden sie nämlich eine Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern.
Aber in deinem Fall ist das nicht so.
Die Arge zahlt ja auch (Wohnkosten). Aber wenn sie zahlt dann auch Regelsatz und nicht nur Wohnkosten. Und außerdem, wenn es einen bestehenden Unterhaltsanspruch gäbe, dann wäre dieser Kraft Gesetz auf die ARGE übergegangen und sie könnten sich den Unterhalt von deinem Vater selber holen. Die ARGE leistet, wenn auch nur Wohnkosten. Damit ist der Unterhaltsanspruch Kraft Gesetz auf die ARGE übergegangen, d.h. formell hast du jetzt gar keinen Unterhaltsanspruch mehr. Du darfst gar nichts vom Vater fordern.

Also ab zur ARGE und ordentlich Dampf machen. Dein Vater zahlt nicht. Damit hast du keine bereiten Mittel. Sprich du bist Mittellos. Die ARGE muss zahlen.
__________________
42,195 Grüße

Roadrunner

Das Richtige erfordert niemals eine komplexe Tatkraft.
Es ist immer einfach und geradlinig.
Calvin Coolidge, (1872 - 1933), US-amerikanischer republikanischer Politiker, 30. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika
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  #9  
Alt 17.01.2012, 11:07
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Zitat:
Zitat von 900D_Money Beitrag anzeigen
Was mache ich da jetzt am besten?
Warum wohnst du nicht kostengünstig bei dem Vater? Eine eigene Wohnung kann man sich leisten, wenn man sie bezahlen kann.

Ob die Unterhaltsverpflichtung wieder auflebt, falls du eine Ausbildung wieder anfängst, ist vom grünen Tisch aus schwer zu sagen. Was hast du denn mit 21 an schulischen Abschlüssen bisher erreicht?

Solange du jedenfalls ausbildungsmäßig nichts machst, bist du nach dem BGB verpflichtet, deinen Lebensunterhalt mit Erwerbstätigkeit zu bestreiten.

Das JC wird dich vermutlich nach deinem zweimonatigem Ausflug an das Elternhaus verweisen.
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  #10  
Alt 21.01.2012, 22:16
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Was ist mit deiner Mutter? Auch sie ist zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet genauso wie dein Vater seit deinem 18.Geburtstag.
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