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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Schönen Abend an euch alle also ich habe folgendes Problem,werde dies mal kurz erläutern! Ich werde in 2 Wochen Mutter und beziehe ALGII. Habe meine eigene Wohnung,welche auch vom Amt gezahlt wird und habe vorher noch nicht gearbeitet...bin also als Schülerin schwanger geworden(habe Abi gemacht) .. Mit dem Kindsvater bin ich in einer Beziehung und wir sind auch glücklich zusammen,er freut sich ,genau so wie ich auf unser Kind. Aber wir wohnen nicht zusammen,da das alles sonst zu viel wäre für unsere Beziehung. Er arbeitet in seinem Traumberuf,hat leider erstmal nur einen 3 Monatsvertrag, aber wenn er übernommen wird , verdient er knapp 2000€ brutto und wir fragen uns jetzt, wie das mit dem Unterhalt ist?! Muss er zahlen,wenn wie viel und wie wird das berechnet. An wen müssen wir uns wenden. Er wird natürlich die Vaterschaft anerkennen und bald wollen wir auch vom Amt weg,wenn er halt länger da arbeiten darf... aber er hat jetzt Angst,dass er so viel zahlen muss,dass er selber nicht mehr "leben" kann .. Kann uns da jemand helfen? Danke & lieben Gruss |
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#2
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| Er ist Dir und dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Sein Selbstbehalt beim kindsunterhalt beträgt 900€. Hier mal die Düsseldorfer Tabelle als Anhaltspunkt. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07...belle_2011.pdf |
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#3
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| Hallo JungeMama92, Ihm bleiben 950€ Selbstbehalt. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#4
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| wenn die Geburt in zwei Wochen ist, steht Dir seit vier Wochen von ihm Betreuungsunterhalt zu, bis das Kind drei ist. (Sechs Wochen vor der Geburt) Er kann ja für die letzten vier Wochen ans JC zurückzahlen. |
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#5
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| Vielleicht noch eine Anmerkung hierzu: Zitat:
Was Du letztendlich von ihm nimmst - damit er nicht 'nicht mehr leben kann', das bleibt Dir alleine überlassen. Mit dem Wissen allerdings, dass Du die Differenz von anderer Stelle natürlich nicht ausgeglichen bekommst. Soviel zum Thema 'leben' & 'leben lassen'. |
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| Stichworte |
| kind, kindsvater, mutter, unterhalt |
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