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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo! Nach langen Streitereien wegen des regulären Kindesunterhalts über Anwälte und Gericht, hat mein Ex-Mann im letzten Jahr nun den geforderten Titel über 488 Euro erstellen lassen. Gestern habe ich nun erneut Post von seinem Anwalt erhalten. Da er ab Januar Arbeitslosengeld erhält ca 1900 Euro, verlangt er die Rausgabe des Titels und eine Abänderung auf 377 Euro. Frist der Rausgabe 15.12. Mein Ex-Mann ist nach 35 Jahren Betriebszugehörigkeit in einer großen Firma wegen Diebstahl entlassen worden. Allerdings steht dies nicht in seinen Kündigungspapieren, also kann ich nicht beweisen das er seine Arbeitsstelle mutwillig aufs Spiel gesetzt hat. Im Schreiben des Anwalts steht, dass mein Ex-Mann sich bereits seit April vergebens um eine neue Anstellung bemüht, gekündigt ist er allerdings erst zum Dezember 2011. Meine Frage: wie muss ich mich nun verhalten? Muss ich mir erneut einen Anwalt nehmen oder wird man beim Jugendamt gut vertreten? Da ich den Unterhalt noch nie über Jugendamt berechnen lassen habe, sondern über den Anwalt habe ich keine Erfahrung. Kann der Unterhalt sofort schon gekürzt werden oder ist es nicht viel mehr so, dass der Unterhalt anhand der Einfkünfte aus 2011 berechnet werden (er hat ja noch das komplette Jahr Einkünfte, ca 70.000 Euro) Vielen Dank |
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#2
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| Hallo manuela11, Zitat:
So lange er das gleiche Einkommen hat muss er den gleichen Unterhalt zahlen. Ich würde den Titel nicht herausgeben sondern evtl.abändern lassen. Dazu, ist er verpflichtet alle Einkünfte offenzulegen. Jugendamt kann eine gut Alternative sein. Gab es einen Zugewinnausgleich? lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#3
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| Ob es trotzdem eine Abfindung gab weiss ich nicht, da er im letzten Jahr komplett den Kontakt zu unserer Tochter abgebrochen hat. Beim letzten Telefongespräch mit seiner Tochter hat er nur erzählt, dass die Firma keinen Kündigungsgrund in die Papiere eingesetzt hat. Unsere Scheidung ist schon 10 Jahre her (Tochter ist 16 Jahre) und ich habe erst im letzten Jahr den konkreten KU ausrechnen lassen, da er der Meinung war über Jahre den Unterhalt selbst zu bestimmen. Er hat ein fast abgezahltes Haus, meinen Anteil habe ich ihm damals überlassen. Er wohnt mit seiner Freundin in diesem Haus, die jedoch nicht bei ihm gemeldet ist. Ist das Jugendamt denn genauso kompetent wie ein Anwalt für Familienrecht? Ich hätte mir gerne wieder einen Anwalt genommen, aber dieser hat mich in diesem Jahr schon 600 Euro zur Unterhaltsbestimmung gekostet. |
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#4
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| Hallo Manuela11, Die Herausgabe des Titels kann grundsätzlich nicht erzwungen werden. Fordern kann man ja vieles. Der Unterhaltsverpflichtete muss den Titel abändern lassen und, so wie edy schon ausgeführt hat, dabei alle Einkünfte angeben. Einen Beratungstermin im Jugendamt ist nichts entgegen zu setzen. Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#5
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| Hallo manuela11, Zitat:
Zitat:
einsehen willst. Besonders ob es eine Abfindung gab( Jährlicher Gehalts- nachweis des Arbeitgebers und Einkommenssteuernachweis ). Wenn er den Titel abändern will, muss er m.E. auch für alle Kosten auf- kommen . lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#6
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| Nein, der Wohnvorteil wurde nicht mit berechnet. Ich habe auch keine weiteren Vermögenseinkünfte verlangt, da ich keinen Krieg beginnen wollte. Ich wollte einfach nur das er endlich den KU regulär nach seinem Einkommen zahlt. Da er jetzt so handelt, möchte ich mir natürlich auch alle Angaben zu den Einkünften. Deshalb bin ich ja auch so unsicher, ob ich zum Jugendamt oder Anwalt gehen soll. |
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#7
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| Hallo manuela11, Eine Frist von 5-6 Tagen ist schon etwas "seltsam". Würde dem RA mitteilen, das du die Berechnung zunächst vom Jugendamt durchführen lässt, und dir weitere Schritte über einen RA überlegst. Würde zum Jugendamt gehen, und wenn du nicht zufrieden bist kannst du immer noch zum RA. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#8
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| Hallo Edy, ja, ich denke ich werde es so machen. Ich kann mir ja erstmal einen Beratungstermin beim JA geben lassen. Danke |
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#9
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| Also ich würde es drauf ankommen lassen. Also garnichts unternehmen. Ein Anwalt kann viel schreiben. Er soll auch viel schreiben. Er darf auch viel schreiben. Allerdings Entscheidungsgewalt hat er null. Wenn Dein Mann was will, soll er es gerichtlich machen. Auf seine Kosten. |
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#10
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| Hallo Walter, was heisst auf seine Kosten? Ich muss mir doch dann auch einen Anwalt nehmen, wenn er klagt. Und wenn der Titel dann abgeändert wird, muss ich doch auch bezahlen? Oder sogar alles zahlen ? Oder meinen Anwalt? Puh, ist das kompliziert |
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