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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #11  
Alt 10.12.2011, 17:50
Benutzerbild von WalterWinter
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Du machst mich nachdenklich. Denn: irgendwie hast Du Recht.
Wenn's zum Prozess kommt, den er gewinnt, dann musst Du die Kosten tragen. Aber auch nur dann.
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  #12  
Alt 10.12.2011, 18:16
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Hallo manuela11,

einen Anwalt zu beauftragen ist derzeitig noch nicht notwendig.

Aus meiner Erfahrung würde die Klage des Unterhaltsverpflichteten eh abgewiesen, solange ihr euch außergerichtlich einigen könnt und wenn du das Jugendamt hinter dir weißt, steht einer Einigung ja nichts im Wege.

Ich würde bei seinem Anwalt die Offenlegung aller seiner Einnahmen einfordern.

Zeitgleich würde ich die Beratung beim Jugendamt in Anspruch nehmen. Über eine eventuelle Beistandschaft des Jugendamtes wäre nachzudenken, wenn es wirklich zum Streit käme. Kosten enstehen dir jedenfalls beim Jugendamt keine.

Gruß anabell

PS: Eine eigene anwaltliche Vertretung ist m.W.n. nur im Strafrecht erforderlich und ansonsten nur sofern man vor Gericht Anträge stellen möchte.
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  #13  
Alt 10.12.2011, 18:20
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Beim Familiengericht ist Anwaltzwang.
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  #14  
Alt 11.12.2011, 07:11
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@WalterWinter:

Gut, dass du da bist und mich korrigierst. Du hast Recht, denn seit dem 01.09.2009 ist dies neu geregelt.

siehe auch § 78 ZPO und § 114 FamFG

anabell
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  #15  
Alt 11.12.2011, 09:27
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Ist es nicht so, dass bei Arbeitslosigkeit erst einmal der Unterhalt so weitergezahlt werden muss? Es gilt doch die ersten 6 Monate als 'vorübergehendes Ereignis', er könnte doch ganz schnell wider Arbeit finden.
Bei der Höhe seines Arbeitslosengeldes kommt er im Moment ja auch garnicht in die Nähe seines Selbstbehaltes.
Desweiteren wird bei der Berechnung des KU sein Selbstbehalt runtergesetzt, Wohnvorteil wird auch einbezogen.
Ich würde das JA ins Boot holen, dort eine neue UH-berechnung vornehmen lassen und dann mit ihm in Verhandlung treten, ab wann eventuell der KU gesenkt werden könnte.
Meiner Meinung nach hat er im Moment vor Gericht schlechte Karten, da eben dieses 'vorübergehende Ereignis' gilt.
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  #16  
Alt 11.12.2011, 11:50
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Jetzt muss ich allerdings zu den Hintergründen mal etwas nachhaken:
Ich verstehe zunächst einmal diesen Satz nicht ganz, weil ja Dein Ex niemals einen Titel erwirken kann:
Zitat:
hat mein Ex-Mann im letzten Jahr nun den geforderten Titel über 488 Euro erstellen lassen.
Dann schreibst Du einerseits etwas von Jahreseinkommen 70Tsd.€.
Die 488€ basieren aber auf maximal 47Tsd.€.
Ich denke, mal kann von einem durchschnittlichen Netto-Monatsgehalt zwischen 3.500,- und 4.000,- ausgehen. Stolze Beträge für einen Ledigen.
Dass er nun auf 1.900,- € fallen soll, halte ich nicht für realistisch.
Abgesehen davon: woher will er das jetzt schon wissen? Also: erst mal gemächlich abwarten.

Allerdings zu denken gibt mir der Satz:
Zitat:
Er hat ein fast abgezahltes Haus, meinen Anteil habe ich ihm damals überlassen.
Er lässt mich vermuten, dass Du diese Deine damalige Großzügigkeit später bereut hast, und dies irgendwie über KU-Einforderung mental auszugleichen versuchtest.

Sind wir doch mal ehrlich: 488,-€ plus Kindergeld ist ja wohl ein ganz ansehnlicher Betrag für eine 16-Jährige. Und selbst nach Herabsetzung wären’s insgesamt noch über 550,-€. Dazu kommt ja noch das, was Du zu ihrem Lebensunterhalt beisteuerst.

Alles in allem interpretiere ich in den Satz:
Zitat:
Nach langen Streitereien wegen des regulären Kindesunterhalts über Anwälte und Gericht
dass Ihr (Du & Dein Ex) in den ’Verhandlungen’ um den Kindesunterhalt Eure persönlichen Differenzen ausgespielt habt. Denn den reinen Kindesunterhalt zu klären, ist eine glasklare Sache, dazu braucht es keine jahrelange Auseinandersetzung. Sei mir nicht böse: auch die Tatsache, dass Du von Diebstahl sprichst, den er begangen haben soll, zeugt von einigem Geplänkel im Nebenschauplatz. Deine Tochter jedenfalls sehe ich nicht am verhungern, das mal nebenbei gesagt.

Im Übrigen bleibt es allerdings dabei, dass der Kindsvater nicht mal so einfach nach Gutdünken den Unterhalt bestimmen kann. Und vor allen Dingen muss er mit hieb- und stichfesten Einkommensbelegen kommen – statt mit der Forderung nach Herausgabe des Titels (so einen Blödsinn kann auch nur ein Anwalt schreiben!).

Lass es (zunächst) einfach auf Dich zukommen.
Und zur Stärkung Deiner Position lässt Du natürlich geflissentlich die gesetzte Frist verstreichen, völlig ohne jede Reaktion. Du kannst und darfst Dir hier nichts diktieren lassen.

Nach Weihnachten oder im Neuen Jahr schreibst Du erst mal dem Gegenanwalt und bittest ihn kurz & bündig um Überlassung aktueller Einkommensnachweise.

Und bis dahin verinnerlichst Du Dir, was rennratte hierzu geschrieben hat.
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  #17  
Alt 11.12.2011, 16:35
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Hallo!

Das Nettoeinkommen wurde bereinigt auf ca 3500 Euro festgelegt. Die Anwälte haben sich dann auf Stufe 7 sprich 488 Euro geeinigt. Zum Gericht ging die ganze Sache, weil mein Ex-Mann vor der Titulierung einfach zwei Monate nicht bezahlt hat und auch nicht einsichtig war.

Zu Deiner Aussage/Frage ob es mir leid tut das Haus überlassen zu haben und nun über den Kindesunterhalt Geld reinholen möchte: Nein, denn dann hätte ich Zinseinkünfte über sein Vermögen verlangt, den Wohnvorteil berechnen lassen usw. Wahrscheinlich wäre der KU dann noch höher ausgefallen.

Ich wollte einfach nur das meine Tochter den regulären Unterhalt erhält. Ich glaube nicht das dies falsch ist. Du hast recht, dass dies ein ganz ordentlicher Unterhalt ist. Ich kann da nur entgegenhalten: wer bezahlt die privaten Rechnungen für den Kieferorthopäden? Wer zahlt die Nachhilfe? Wer zahlt die Klassenfahrten? Wer die Busfahrkarte? und noch vieles mehr
Klar, es gibt Väter die nun sagen wenn das Kind Nachhilfe benötigt soll das Kind die Schule wechseln oder sind private Leistungen für Kieferorthopäden nötig? Mal davon abgesehen, dass mein Ex-Mann sich seit fast einem Jahr nicht mehr um seine Tochter kümmert und ich dies alles auffangen muss oder zumindest versuche. Was mir bei weitem nicht gelingt, denn ich kann ihr den Vater nicht ersetzen.

Das er nun entlassen worden ist wegen Diebstahl ist nun wirklich so, damit wollte ich nur klar stellen, dass er die Arbeitsstelle mutwillig aus Spiel gesetzt hat. Wenn er unverschuldet in Arbeitslosigkeit gerutscht wäre, würde ich mich überhaupt nicht wehren wollen. Ich kann schon verstehen, dass vielleicht manche Benutzer hier im Forum denken das es trotzdem noch viel Geld ist und denken das ich mich bereichern möchte. Es ist nicht so. Neben dem Hausanteil habe ich auch auf Ehegattenunterhalt der mir damals zugestanden hätte verzichtet.
Ich will mich nicht als die "Gute" und ihn als den "Schlechten" hinstellen. Aber es ist vielleicht verständlich, dass man zumindest den korrekten Unterhalt für das Kind haben möchte.
Und nein, meine Tochter wird nicht verhungern

Zu den 1900 Euro Arbeitslosengeld..........es lag keine Berechnung des Arbeitsamtes bei, es lag nur ein am PC ausgefülltes Dokument zur Arbeitslosenberechnung dabei.
Ich werde es jetzt so machen wie Du und Rennrate geraten haben...........erst mal Ruhe bewahren und mich nicht unter Druck setzen lassen.

DANKE
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