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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo,ich hab gleich 2 fragen zu den unterhaltszahlungen: 1. mein Mann hat 2 Kinder die in Bayern leben (3J. u. 6 J.), für die er Unterhalt bezahlen müssste. Er ist nun seid 6 Monaten arbeitslos müsste er in der Zeit trotzdem Unterhalt bezahlen? Wie ich bisher im I-net gelesen habe, schon oder? Wir bekommen 800 euro davon zahlen wir 500 miete + rechnungen lebensmittel. wie sollen wir denn da naoch für 2 kinder unterhalt zahlen? Wir zahlen momentan 100 € Unterhalt für beide Kinder per Unterhaltsvorschuss somit summieren sich aber unsere schulden jeden monat, da wir nicht mehr bezahlen können. 2. Für meine Tochter habe ich bis vor kurzem noch unterhalt vom vater bekommen nun zieht er aber bei seiner Mutter aus und muss ja nun auch Miete e.c.t. bezahlen er verdient auch nur 900€ und man sagte mir ich habe somit keinen anspruch auf unterhalt, da er geringverdiener ist. Hat das auch damit etwas zu tun das ich wieder geheiratet habe? Danke schon mal für eure Antworten |
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#2
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| Hallo, 1. Sofern ein Titel besteht ist Unterhalt auch bei Arbeitslosigkeit weiterzuzahlen, ansonsten müsste eine Titelabänderung beantragt werden. Titel können z.B jugendamtsurkunden. Gerichtsurteile usw. sein. 2. Kindesunterhalt steht auch Neuverheiratung zu, außer der neue Eheman adoptiert das Kind. wqenn er trotz Vollzeittätigkeit nicht genug verdient, wird der Vater auch nicht zahlen können. ggf. könntet Ihr Anspruch auf AlG2 haben, vielleicht mal einen Antrag beim der örtlichen Arge / Jobcenter stellen. |
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#3
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| Oder Wohngeld und Kinderzuschlag für deine Tochter beantragen.... Gruß Enibas |
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