Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Unterhalt - Unterhaltsrecht > Kindesunterhalt

Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.04.2009, 08:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 4
Standard Kindesunterhalt / Alg2

Hallo,

bin neu hier und habe natürlich direkt eine Frage.

Soweit ich mich erinnern kann, wird doch bei Bezug von Alg 2 auch der zu zahlende Kindesunterhalt mitberücksichtigt.
Das heißt, meiner Erinnerung nach, wenn ich Unterhaltspflichtig bin und Alg 2 erhalte, bekomme ich zu meinem Regelsatz
auch den Kindesunterhalt, der zu zahlen wäre.
Oder täuscht mich da meine Erinnerung aus der Info Broschüre, die es mal gab.

Zum konkretem Fall.

Als meine Frau sich getrennt hat, hat sie die Kinder mitgenommen. Da wir beide damals Alg 2 bekamen, wurde mir vom Amt gesagt,
das ich keinen Unterhalt zusätzlich beantragen müsste/bräuchte, weil der eh nur verrechnet würde, zumal wir beide ja Alg 2 bekämen.
Das würde sich aufrechnen. Soweit so gut.

Jetzt kam ein Schreiben vom Jungendamt, das meine Ex-Frau Kindesunterhalt haben möchte. Wie ihre derzeitige finanzielle Situation ist,
weiß ich nicht. Ich bekomme aber noch Alg 2 und würde den zu zahlenden
Unterhalt gerne beantragen ( damit nicht noch mehr Schulden auflaufen ), nur weiß ich nicht, ob das überhaupt möglich ist, und falls möglich,
wie beim Amt beantragen ?
Leider blockt der Sachbearbeiter, wenn ich ihn darauf anspreche.

Gruß

Kennt sich da jemand aus ??
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 21.04.2009, 09:12
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
Standard

Zitat:
Zitat von Anton123 Beitrag anzeigen
Soweit ich mich erinnern kann, wird doch bei Bezug von Alg 2 auch der zu zahlende Kindesunterhalt mitberücksichtigt.
Das heißt, meiner Erinnerung nach, wenn ich Unterhaltspflichtig bin und Alg 2 erhalte, bekomme ich zu meinem Regelsatz
auch den Kindesunterhalt, der zu zahlen wäre.
??
Nein. Nur wenn du Arbeitseinkommen hast, wird der Unterhalt beim anzurechnenden Einkommen berücksichtigt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.04.2009, 14:40
Benutzerbild von Kanzikatze
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 176
Standard Ergänzung

Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Nein. Nur wenn du Arbeitseinkommen hast, wird der Unterhalt beim anzurechnenden Einkommen berücksichtigt.
Und auch nur dann, wenn er tituliert ist (Jugendamtsurkunde, Urteil o.ä.)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 22.04.2009, 06:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Und wenn er tatsächlich gezahlt wird...

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 22.04.2009, 06:28
Benutzerbild von Kanzikatze
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 176
Blinzeln

Zitat:
Zitat von Enibas Beitrag anzeigen
Und wenn er tatsächlich gezahlt wird...
...Natürlich
Aber dann haben wir's auch allmählich beisammen, oder?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 22.04.2009, 06:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

JA , wenn schon dann auch komplett
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 14.05.2009, 06:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2009
Beiträge: 19
Standard

Hallo, oh Mann...sind das hier immer so erschöpfende Auskünfte?

Anton, besteht ein Titel? Wenn ja, muß dieser bei längerer Arbeitslosigkeit und falls du keinen neuen Job bekommst, geändert werden.

Wenn du Alg 2 bekommst, kannst du keinen KU zahlen, ohne deinen Selbstbehalt zu unterschreiten. Vom Amt bekommst du nichts dazu.

Allerdings kann deine Exfrau bei der Arge angeben (+nachweisen), dass sie keinen KU mehr erhält, denn dieser wird bei ihr als EK angerechnet.
Also: Wenn sie keinen mehr bekommt, erhält sie mehr Alg2, da dieses EK ja weggefallen ist.
Aber du unterliegst natürlich einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und mußt diese ggf. auch nachweisen.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen
Gina
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ALG2 Rückzahlung? Pennywise Hartz IV 4 - ALG II 2 5 31.03.2009 16:47
ALG2 gestrichen marvi88 Hartz IV 4 - ALG II 2 4 23.03.2009 12:27
Eltern Aufstockend ALG2 crazyfamily.2007 Hartz IV 4 - ALG II 2 8 08.02.2009 13:47
ALG1 nach ALG2 - Erstattungsanspuch? ThomasK Hartz IV 4 - ALG II 2 3 23.01.2009 20:28
Habe ich immer noch Anspruch auf ALG2? Viktor Hartz IV 4 - ALG II 2 5 05.12.2008 17:46


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:56 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0