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| Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle |
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#1
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| Hallo, bin neu hier und habe natürlich direkt eine Frage. Soweit ich mich erinnern kann, wird doch bei Bezug von Alg 2 auch der zu zahlende Kindesunterhalt mitberücksichtigt. Das heißt, meiner Erinnerung nach, wenn ich Unterhaltspflichtig bin und Alg 2 erhalte, bekomme ich zu meinem Regelsatz auch den Kindesunterhalt, der zu zahlen wäre. Oder täuscht mich da meine Erinnerung aus der Info Broschüre, die es mal gab. Zum konkretem Fall. Als meine Frau sich getrennt hat, hat sie die Kinder mitgenommen. Da wir beide damals Alg 2 bekamen, wurde mir vom Amt gesagt, das ich keinen Unterhalt zusätzlich beantragen müsste/bräuchte, weil der eh nur verrechnet würde, zumal wir beide ja Alg 2 bekämen. Das würde sich aufrechnen. Soweit so gut. Jetzt kam ein Schreiben vom Jungendamt, das meine Ex-Frau Kindesunterhalt haben möchte. Wie ihre derzeitige finanzielle Situation ist, weiß ich nicht. Ich bekomme aber noch Alg 2 und würde den zu zahlenden Unterhalt gerne beantragen ( damit nicht noch mehr Schulden auflaufen ), nur weiß ich nicht, ob das überhaupt möglich ist, und falls möglich, wie beim Amt beantragen ? Leider blockt der Sachbearbeiter, wenn ich ihn darauf anspreche. Gruß Kennt sich da jemand aus ?? |
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#2
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| Zitat:
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Und auch nur dann, wenn er tituliert ist (Jugendamtsurkunde, Urteil o.ä.) |
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#4
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| Und wenn er tatsächlich gezahlt wird... Gruß Enibas |
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#5
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| ...Natürlich ![]() ![]() Aber dann haben wir's auch allmählich beisammen, oder? ![]() |
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#6
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| JA , wenn schon dann auch komplett ![]() ![]() |
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#7
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| Hallo, oh Mann...sind das hier immer so erschöpfende Auskünfte? Anton, besteht ein Titel? Wenn ja, muß dieser bei längerer Arbeitslosigkeit und falls du keinen neuen Job bekommst, geändert werden. Wenn du Alg 2 bekommst, kannst du keinen KU zahlen, ohne deinen Selbstbehalt zu unterschreiten. Vom Amt bekommst du nichts dazu. Allerdings kann deine Exfrau bei der Arge angeben (+nachweisen), dass sie keinen KU mehr erhält, denn dieser wird bei ihr als EK angerechnet. Also: Wenn sie keinen mehr bekommt, erhält sie mehr Alg2, da dieses EK ja weggefallen ist. Aber du unterliegst natürlich einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und mußt diese ggf. auch nachweisen. Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen ![]() Gina |
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