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Kindesunterhalt Hier geht es um den Unterhalt des Kindes / der Kinder, insbesondere um Fragen zur Düsseldorfer Tabelle

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  #1  
Alt 01.12.2011, 14:04
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Standard Kindesunterhalt

Hallo,
mein Sohn 19 Jahre alt und Schüler.
Er wohnt bei seiner Mutter. Das Kindergeld 184 € bekommt auch die Mutter
2011 habe ich monatlich 304 € Unterhalt bezahlt.
Ich bekomme im Monat 152 € Hartz 4.
Außerdem habe ich eine Honorartätigkeit wo 1100 € netto im Monat verdiene.
Die Mutter ist Berufstätig und verdient 1600 € netto im Monat.

Beispiel:
Beispielrechnung Normalverdiener:
19 jähriger Schüler, keine eigenen Einkünfte, lebt bei der Mutter
Nettoeinkommen beider Elternteile

Vater 1.100 €
Mutter 1.600 €
Summe: 3.700 €

nach der Düsseldorfer Tabelle wäre ein Unterhalt von 664 € zu zahlen, abzüglich 184 € Kindergeld 480 €.

Von dem Nettoeinkommen der Eltern der angemessene Selbstbehalt abziehen, der ist in der Regel
bei volljährigen Kindern 1.150 € ( je nach Leitlinien des zuständigem Oberlandesgericht).
Bei volljährigen Schülern, die in § 1603 II 2 BGB minderjährigen Kindern gleichgestellt sind,
wird der Sockelbetrag bis zum notwendigen Selbstbehalt (770 €/ 950 €) herabgesetzt,
wenn der Bedarf der Kinder andernfalls nicht gedeckt werden kann.


Vater 1100 Euro - 1.150 Euro = -50 Euro
Mutter 1600 Euro - 1.150 Euro = 450 Euro
zusammengerechnet ergibt sich 400 Euro.

Die Eltern haften also für den Unterhalt i.H.v. 400,- Euro
im Verhältnis Vater -50,-Euro zur Mutter 450,- Euro.

der Vater zahlt 1100 : 1750 x 400,- Euro = 251,43 Euro,
die Mutter zahlt 1600 : 1750 x 400,- Euro = 365,71 Euro.


Wie kommt man auf 304 €?
Wie wird das berechnet?
Wie ist das wenn man Hartz 4 bekommt?

Danke für die Mühe und Aufmerksamkeit


Gruß
Leonhard
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  #2  
Alt 01.12.2011, 16:36
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1. an wen zahlst Du?
2. wer hat die 304€ festgelegt?
3. Wieviel zahlt die Mutter?
4. Wie kommst Du auf 3.700€?
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  #3  
Alt 01.12.2011, 16:46
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1. An die Mutter.
2. Ich glaube das Jugendamt (Mutter hat Titel).
3. Gar nicht.
4. Netto Vater+Mutter.
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  #4  
Alt 01.12.2011, 16:54
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Dann kümmere Dich mal schleunigst drum, an das Kind und nicht an die Mutter zu zahlen. Das Kind ist volljährig.

Ich komme auf grob 150€, die Du zahlen müsstest, ohne Gewähr.
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  #5  
Alt 01.12.2011, 17:00
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Wie kommst du auf 150 €?
Ist die Beispiel Rechnung richtig?

Das Jugendamt gibt mir keine Auskunft.
Mein Sohn würde Auskunft bekommen doch
er geht nicht zum Jugendamt.

Wo kann ich mich Beraten lassen?
Möchte nicht gleich zum Anwalt rennen!

Gruß
Leonhard
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  #6  
Alt 01.12.2011, 17:03
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Zitat:
Möchte nicht gleich zum Anwalt rennen!
Dann zahl' halt weiter wie bisher !!!!!!!

Klar, dass Dein Sohn nicht zum Jugendamt will. Wozu auch, er steht sich so doch besser.

Willst Du denn wie bisher weiterzahlen? Oder warum hast Du Dich hier gemeldet?
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  #7  
Alt 01.12.2011, 17:19
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Ich will wissen ob das korrekt ist.
Ich will wissen wie man das berechnet.
Dabei geht es mir nicht um 10 oder 20 € mehr.

Wird das so berechnet?
Stimmt die Berechnung?
Ich glaube das Sie nicht korrekt ist?!


Gruß
Leonhard
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  #8  
Alt 01.12.2011, 17:26
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Wir können keine Rechtsauskunft geben, dies mal vorab.

Aber wir können Dich darauf hinweisen, dass Dein Sohn volljährig ist.
Und damit ist ausschließlich Dein Sohn Ansprechpartner. Verstanden?

Jetzt kram mal den Schrieb raus, wonach Du bislang bezahlt hast.
Da wird ja wohl drin stehen, wie es ermittelt wurde.

Aber das stammt sicherlich noch aus der Zeit, als Dein Sohn noch minderjährig war.

Also ehrlich, wenn ich DU wäre, ich würde nix mehr an die Mutter überweisen. Aber wahrscheinlich ist der Dez.-Unterhalt ja schon unterwegs.

Setz Dich mit Deinem Sohn zusammen, frag' ihn nach seiner Bankverbindung und sage ihm: Ich zahle ab sofort genau so viel wie Deine Mutter, klar?

Zur Sache:
Ich komme auf rund 400€, die dem Jungen zustehen. Und das KG natürlich.
Von den 400€ zahlst Du etwa 175€ und die Mutter 225€. Anteilig des Einkommens. Ungefähr!!
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  #9  
Alt 01.12.2011, 17:30
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Siehe auch hier:
Ich, 18J. wohne bei Mama. Unterhalt?
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  #10  
Alt 01.12.2011, 17:33
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Damit kann ich was anfangen!
Danke für deine Hilfe!

Gruß
Leonhard
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